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18.02.10

Tarifkonflikt

Metallindustrie steuert auf schnelle Einigung zu

Die Tarifpartner in der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württembergs diskutieren ein Jobpaket zur Sicherung der Beschäftigung. Die Arbeitsplätze sollen demnach vor allem über eine Verkürzung der Arbeitszeiten gesichert werden. Entscheidende Verhandlungen in Nordrhein-Westfalen stehen noch an.

In der Metall- und Elektroindustrie hat es einen ersten Schritt zu einer Einigung in der vorgezogenen Tarifrunde für die rund 3,1 Millionen Beschäftigten gegeben. Im Bezirk Baden-Württemberg haben die Tarifpartner ein "Jobpaket" geschnürt. Damit wollen sie vor allem über Arbeitszeitverkürzung Jobs bis Mitte 2012 sichern. "Mit den erweiterten Möglichkeiten zur Beschäftigungssicherung gibt es ausreichend Instrumente, um mit allen Beschäftigten durch die Krise zu kommen", sagte Bezirksleiter Jörg Hofmann. Allerdings steht noch eine Einigung bei den Entgelten aus.

Die IG Metall hat ihre Verhandlungen für den Tarifvertrag, der Ende April endet, in diesem Jahr vorgezogen, um die Lohnfrage mit der Beschäftigungssicherung verbinden zu können. Aufgrund der Krise, die die Branche besonders hart trifft, steht die Jobsicherung an allererster Stelle. Die Gewerkschaft sieht 700000 Jobs in Gefahr. Deshalb verzichtete sie sogar auf die übliche bezifferte Lohnforderung und beschränkte sich darauf, eine "Reallohnsicherung" zu verlangen.

Außer in Baden-Württemberg laufen derzeit Verhandlungen in Nordrhein-Westfalen. Hier hoffte die IG Metall gestern Abend auf einen Durchbruch bei den beiden Themen Beschäftigungssicherung und Entgelte. IG-Metall-Chef Berthold Huber reiste extra an. Wegen vielerlei Besonderheiten im Bezirk Baden-Württemberg – vor allem beim Thema Kurzarbeit – kann eine Lösung aus dem Südwesten nicht auf das ganze Land übertragen werden. Deshalb soll die Einigung aus Nordrhein-Westfalen für alle restlichen Bezirke gelten. Einigt man sich nachts in NRW, soll in Baden-Württemberg heute ebenfalls die Entgeltfrage geklärt werden. Damit wäre die Tarifrunde abgeschlossen.

In Baden-Württemberg sieht der Tarifvertrag "Kurzarbeit, Qualifizierung und Beschäftigung" vor allem Regelungen zur weiteren Nutzung von Kurzarbeit vor. Erst nach der Ausschöpfung der gesetzlichen Kurzarbeit von 24 Monaten sollen die Unternehmen eine "tarifliche" Kurzarbeit nutzen können, die günstiger für sie ausfallen würde, weil die IG Metall es möglich machen würde, dass sie die tariflichen Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld entsprechend der Intensität der Kurzarbeit kürzen können. Dabei darf die tarifliche Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden abgesenkt werden – die Arbeitnehmer sollen aber einen Teillohnausgleich in Höhe von 15,33 Prozent je Ausfallstunde erhalten.

Der Vertrag zur Beschäftigungssicherung steht allerdings unter einem großen Vorbehalt: Die Politik muss beide Arten von Kurzarbeit finanziell unterstützen. Einerseits fordern die Metall-Tarifpartner, dass die Arbeitgeber bis Mitte 2012 bei der gesetzlichen Kurzarbeit weiter entlastet werden, indem die Bundesagentur für Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge ab dem siebten Monat Kurzarbeit übernimmt.

Die Regelung läuft eigentlich Ende 2010 aus. Zudem soll der Teillohnausgleich bei der tariflichen Kurzarbeit sozialabgabenfrei gestellt werden. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte sich den Forderungen gegenüber bereits offen gezeigt. Eine Entscheidung soll im ersten Halbjahr fallen.

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