Tarifeinigung
200.000 Leiharbeiter bekommen mehr Geld
Rund ein Jahr hatten der Bundesverband Zeitarbeit und der DGB verhandelt. Nun steht die Einigung: Rund ein Drittel der deutschen Zeitarbeiter bekommen eine Lohnerhöhung von zweimal 2,5 Prozent und eine Einmalzahlung von 80 Euro. Damit steigt der niedrigste Stundenlohn in zwei Schritten von 7,38 auf 7,75 Euro.
Rund 200.000 Leiharbeiter bekommen ab Mai einen höheren Tariflohn: Der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund einigten sich auf eine schrittweise Anhebung um zweimal 2,5 Prozent und eine Einmalzahlung von 80 Euro ab Mai, wie der BZA in Berlin mitteilte.
Damit steigt der Stundenlohn für die Leiharbeiter in der untersten Stufe von derzeit 7,38 Euro auf 7,56 Euro im Mai und auf 7,75 Euro im Mai 2011, wie BZA-Verhandlungsführer Thomas Bäumer sagte. Profitieren werden nach seinen Angaben rund 200.000 Leiharbeiter, die für Firmen im BZA arbeiten oder für Firmen, die den Tarifvertrag anwenden. Das sind rund ein Drittel aller Leiharbeiter in Deutschland.
DGB und BZA hatten rund ein Jahr lang verhandelt. Noch in Verhandlungen ist der DGB noch mit dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ), der vor allem kleine und mittelständische Betriebe vertritt. Sie beschäftigen laut DGB ähnlich viele Menschen wie die im BZA vertretenen Unternehmen.
Für BZA-Tarifverhandlungsführer Thomas Bäumer hat der Abschluss "Vorreiter-Funktion für die gesamte Branche". Er empfehle deshalb allen Unternehmen in der Zeitarbeit, sich daran zu orientieren. Er forderte die Bundesregierung erneut auf, einen für die gesamte Zeitarbeitsbranche verbindlichen Mindestlohn einzuführen. Es handele sich in der Branche um den "einzigen gültigen Tarifvertrag, der auch rechtssicher ist".
Damit spielte er auf das Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichts vom vergangenen Dezember an, nach dem die Christlichen Zeitarbeit-Gewerkschaften nicht tariffähig sind. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Christlichen Gewerkschaften unterbieten regelmäßig die Abschlüsse der DGB-Gewerkschaften. Diese Tarifkonkurrenz verhinderte bislang einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche.
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