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25.01.10

Drogeriekette Ihr Platz

Schlecker-Firma überwacht Mitarbeiter per Video

Laut einem Bericht des Senders NDR Info lässt die Drogeriekette "Ihr Platz" Kunden und Mitarbeiter mit Videokameras überwachen. Das Unternehmen gehört zum Schlecker-Konzern. Der Datenschutzbeauftragte in Niedersachsen ermittelt gegen die Handelskette.

© picture alliance / dpa/dpa
Die zum Schlecker-Konzern gehörende Drogeriekette "Ihr Platz" gerät ins Visier des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten.
Die zum Schlecker-Konzern gehörende Drogeriekette "Ihr Platz" gerät ins Visier des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten.

Die zum Schlecker-Konzern gehörende Drogeriekette "Ihr Platz" setzt in ihren Filialen laut einem NDR-Bericht Videokameras zur Kunden- und Mitarbeiterüberwachung ein. Der Sprecher des Datenschutzbeauftragten in Niedersachsen, Michael Knaps, bestätigte entsprechende Recherchen des Hörfunkprogramms NDR Info, wie der Sender mitteilte.

Die Behörde ermittele seit gut drei Monaten gegen das Unternehmen. Ein Hinweisgeber habe die Datenschützer auf Missstände bei "Ihr Platz" aufmerksam gemacht, erklärte Knaps. "Seitdem ermitteln wir", sagte der Sprecher zu NDR Info. Die Kette Ihr Platz hat bundesweit ein Netz von fast 700 Filialen.

Am 25. Januar findet laut NDR beim Datenschutzbeauftragten in Hannover ein Treffen statt, in dessen Rahmen sich Vertreter der Drogeriekette erklären sollen. Schlecker habe sich zu dem Thema auf Anfrage von NDR Info nicht äußern wollen.

Nach Angaben des Behördensprechers steht der Vorwurf im Raum, dass Ihr Platz für seine Filialen keine Verfahrensbeschreibungen erstellt habe. Diese Beschreibungen sind laut Bundesdatenschutzgesetz erforderlich. Sie müssten vorliegen, bevor eine Überwachungsanlage installiert wird.

Darin sei unter anderem geregelt, welchen Bereich eine Kamera erfasst, wie lange sie aufzeichnet und welches Datenschutzkonzept es gibt. "Außerdem haben die Kameras bei 'Ihr Platz' nicht nur Kunden, sondern auch Mitarbeiter erfasst. Auch das ist unzulässig", zitierte der Radiosender Knaps weiter. Ein solcher Gesetzesverstoß würde mit einem Bußgeld geahndet.

Tabelle: Wie der Einzelhandel Kunden und Mitarbeiter überwacht

Quelle: EHI-Erhebung Inventurdifferenzen 2009, Basis 70 Unternehmen (branchenübergreifend)

Quelle: ddp/oht
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