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18.01.10

Vermögen fürs Alter

Studie beweist Top-Versorgung deutscher Beamter

Deutsche haben Ansprüche von 4,6 Billionen Euro aus Altersvorsorge und Rente erworben. Dabei sind Beamte gut versorgt.

© dpa
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Das Vermögen ist in Deutschland gleichmäßiger verteilt als bisher dokumentiert. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung Berlin(DIW) hat zum ersten Mal die Ansprüche aus gesetzlicher, tariflicher und privater Altersvorsorge in die Vermögensberechnung der privaten Haushalte einbezogen.

Das Ergebnis dieser umfassenderen Betrachtung: Das durchschnittliche Gesamtvermögen der privaten Haushalte ist mehr als 70 Prozent höher als bisher berechnet und die Vermögensunterschiede sind weniger stark als bisher angenommen.

Die Ansprüche der Bundesbürger auf Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und zusätzlichen gesetzlichen, tariflichen und privaten Altersvorsorge-Verträgen betrugen 2007 rund 4,6 Billionen Euro. Das entspricht im Durchschnitt 67.000 Euro für jeden Erwachsenen. Insgesamt besitzt demnach jeder Bundesbürger ab 17 Jahren hierzulande150.000 Euro.

Diese Summe, die das DIW im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Boeckler-Stiftung berechnet hat, ist weit höher als die Beträge, die bisher in der Diskussion über Vermögensverteilung angeführt wurden. Bisher waren die Forscher des DIW – das bei der Vermögensberechnung führend ist – von einem durchschnittlichen Nettovermögen von 88.000 Euro für jeden erwachsenen Bundesbürger ausgegangen.

Die Forscher hatten dabei bisher nur Komponenten berücksichtigt, deren Höhe relativ einfach zu erfassen war. Dazu gehören das Geldvermögen, Geldanlagen, Immobilien, Wertsachen, private Lebens- und Rentenversicherungen, Bausparverträge, Betriebsvermögen und als negative Vermögensbestandteile Hypotheken und Kredite.

Vor allem das Vermögen von Beamten und Pensioären schwillt auf dem Papier an, wenn die Alterssicherungssysteme berücksichtigt werden: Arbeiter und Angestellte mittlerer Qualifikation können aus ihren Alterssicherungsverträgen im Durchschnitt etwa 40.000 Euro erwarten; höher qualifizierte Beschäftigte um die 80.000 Euro. Beamte im gehobenen und höheren Dienst haben dagegen im Durchschnitt Ansprüche von etwa 130.000 Euro, pensionierte Beamte sogar von 300.000 Euro.

"Diese Bevölkerungsgruppe ist doppelt privilegiert", sagte DIW-Experte Grabka. "Sie muss zum einen keine eigenen Beiträge für die Altersvorsorge leisten und ist zudem privilegiert, weil das allgemeine Versorgungsniveau bei Pensionären deutlich höher ist als bei den abhängig Beschäftigten."

Hier sieht Grabka politischen Handlungsbedarf: "Interesanterweise orientiert sich das Versorgungsniveau der Beamten an den letzten Gehaltsbezügen und nicht am Lebensarbeitseinkommen wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das ist zumindest diskussionsbedürftig."

Gleichwohl warnen die Ökonomen davor, die Anwartschaften aus den Sicherungssystemen mit anderen Vermögenswerten gleichzusetzen. Denn tatsächliches Vermögen kann anders eingesetzt werden als das fiktive Vermögen aus den Alterssicherungsssystemen.

Beispielsweise können aus Rentenanwartschaften keine weiteren Einkommen wie Zinsen oder Dividenden erzielt werden und sie können nur sehr begrenzt vererbt werden. Zudem fehlen den Altersansprüchen die Gewinne an Macht und Prestige, die mit tatsächlichem Vermögen verbunden sind.

Durch die Einbeziehung der Anwartschaften aus den Alterssicherungssystem wird die statistische Ungleichheit der Vermögen in Deutschland kleiner. Die Forscher des DIW gehen davon aus, dass sich das Niveau der Vermögensungleichheit um etwa 20 Prozent reduziert. Der Trend der zunehmenden Vermögensungleichheit bestehe allerdings weiter fort, sagt DIW-Experte Markus Grabka: "Wir gehen davon aus, dass die Vermögensungleichheit zunehmen wird."

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