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30.12.09

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz

Hotels sollen ihr "Steuergeschenk" weitergeben

Ab 1. Januar gilt für Hotelübernachtungen der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Verbraucherschützer fordern die Hoteliers daher auf, "ihr Steuergeschenk in großem Umfang an die Kunden weiterzugeben". Hotelbesitzer sehen dagegen Preissenkungen nur als eine Option unter vielen.

© dpa
Kempinski Grand Hotel Heiligendamm vor G8-Gipfel

Verbraucherschützer haben die Hotelbranche aufgefordert, die Steuervergünstigung durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz für Preissenkungen zu nutzen. Er erwarte, dass die Hoteliers "ihr Steuergeschenk zum 1. Januar in großem Umfang an die Kunden weitergeben", sagte der Vorstandschef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Gerd Billen, der Frankfurter Rundschau.

Man werde das Verhalten der Branche beobachten: "Purzeln die Übernachtungspreise nicht unmittelbar nach Jahresbeginn, ist dies für Politik und Hotelgewerbe gleichermaßen ein Offenbarungseid", betonte Billen. Er riet den Verbrauchern, ab Januar genau hinzuschauen, wie viel sie im Vergleich zum Vorjahr für eine Übernachtung zahlen.

Union und FDP hatten kurz vor Weihnachten beschlossen, den Mehrwertsteuersatz für Übernachtungen vom 1. Januar von 19 auf nur noch 7 Prozent zu senken. Vertreter des Hotelsektors versicherten bei einer Umfrage der "FR", im Sinne ihrer Kundschaft zu reagieren.

Die Minderung der Steuerlast gebe "die notwendigen Handlungsspielräume, um für unsere Gäste attraktivere Angebote machen zu können", sagte der Geschäftsführer der Best-Western-Hotels, Marcus Smola. Man werde die Vorteile "direkt und indirekt weitergeben".

Smola und der Sprecher der Hotelkette Accor, Michael Kirsch, machten aber deutlich, Preissenkungen seien nur eine Option unter vielen. So gebe es im Hotelwesen "dringenden" Renovierungs- und Ausbaubedarf. Auch solle verstärkt ins Personal investiert werden. Der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Ernst Burgbacher (FDP), sagte der "FR", es sei jetzt Sache der jeweiligen Hotels, festzulegen, "was im Einzelfall richtig" sei.

Quelle: dpa/mos
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