Energieversorger
RWE bangt um seine Braunkohlekraftwerke
Die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW will einige gesetzliche Grundlagen für Bau und Betrieb von Kraftwerken ändern. Das sorgt für Ärger beim Energieriesen RWE. Die Juristen des Konzerns befürchten, die Gefährdung der Braunkohle-Anlagen – und die sorgen für einen Großteil der RWE-Gewinne.
Von David Schraven
Ein Streit um das Landesplanungsrecht in Nordrhein-Westfalen sorgt für Unruhe beim Versorger RWE. Die gesetzlichen Grundlagen der konzerneigenen Braunkohlekraftwerke könnten gefährdet sein, wenn die NRW-Landesregierung zum Schutz des umstrittenen E.on-Kraftwerks in Datteln die bestehenden Regeln wie geplant ändert, befürchten Juristen des RWE. Für den Konzern ist das ein Horrorszenario, denn die Braunkohle-Anlagen sorgen für einen Großteil der RWE-Gewinne.
Wie aus Reihen der Landesregierung zu erfahren war, ist dem Energieriesen aus Essen besonders die vorgesehene Streichung des Paragrafen 26 aus dem Landesentwicklungsplan ein Dorn im Auge. Bislang wird mit diesem Punkt der Vorrang heimischer Energieträger wie Braun- und Steinkohle geregelt. Unter anderem auf Basis des Paragrafen 26 konnten in der Vergangenheit scharfe Einschnitte in die Rechte von Landbesitzern und Gemeinden gerechtfertigt werden, wenn es darum ging Kraftwerke gegen Proteste durchzusetzen, Grundstücke zu enteignen oder Dörfer umzusiedeln.
Die schwarz-gelbe Landesregierung unter Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) will nun genau diesen Vorzugs-Paragraphen sowie den in der Landesplanung festgelegten Klimaschutz kippen, um nachträglich die Fertigstellung des umstrittenen E.on-Kraftwerkes in Datteln zu ermöglichen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte die Baugenehmigung für das Kraftwerk unter anderem abgelehnt, weil es nicht mit heimischen Kohlen befeuert werden soll, sondern allein auf Importkohle ausgelegt sei.
Zudem sei die Kohleverbrennung nicht besonders klimafreundlich. Die Genehmigungen für die E.on-Anlage würden damit den Zielen der Landesplanung widersprechen. Weiter hatte das Gericht kritisiert, die Anlage liege zu nah an Wohngebieten. Als Folge konnten Kraftwerksgegner mehrere Teilgenehmigungen für das Bauvorhaben blockieren. Das E.on-Kraftwerk steht seither vor dem Aus.
Um die Probleme "zu heilen", hatte E.on Anfang Dezember einen Antrag auf einen neuen Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk bei Datteln gestellt. Gleichzeitig versucht die Landesregierung, im Schnellverfahren das geltende Landesplanungsrecht zu ändern, um die vom Gericht monierten Widersprüche zu beseitigen. Ein Sprecher der Landesregierung sagte, die Änderungen seien nötig, da Gerichte sonst auch den Bau von politisch gewollten Gaskraftwerken mit Hinweis auf die Landesziele blockieren könnten. "Gas muss schließlich auch importiert werden."
Bei RWE verfängt diese Argumentation allerdings nicht. "Während das eine Kraftwerk gesichert wird, wird die Entwicklung des Braunkohlereviers bedroht", heißt es aus dem Konzern. In einem Schreiben vom 28. November, das Morgenpost Online vorliegt, wendet sich der Vorstandschef des Kraftwerksbetreibers RWE Power, Johannes Lambertz, deshalb direkt an NRW-Wirtschaftsministerin Christa Thoben (CDU).
Er schreibt, RWE gebe den Widerstand gegen die Änderungen im Planungsrecht zunächst auf, "um Hürden für neue planungsrechtliche Verfahren auf kommunaler und lokaler Ebene abzubauen". Gleichzeitig fordert Lambertz, dass die Landesregierung "noch einmal schriftlich klar stellt, dass die Streichung keine Abkehr von der bisherigen landespolitischen Position zum Einsatz der Braunkohle ist." RWE vertraue darauf, "dass die Politik Sorge dafür trägt", dass heimische Energie auch im erneuerten Planungsrecht bevorzugt werde.
Ein Sprecher der Ministerin sagte, "selbstverständlich" werde die Braunkohle weiter eine wichtige Rolle spielen. "Das ist der einzige heimische Energieträger, den wir in absehbarer Zeit noch haben." Die Änderungen im Planungsrecht sollen im Frühjahr abgeschlossen werden. Damit könnte der erneuerte Bebauungsplan für das Dattelner E.on-Kraftwerk schon bis zur Jahresmitte beschlossen werden, heißt es in der Landesregierung.
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