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Gesetzespaket

EU stärkt Rechte der Internet- und Telefonkunden

Das Europaparlament hat mit dem Telekom-Gesetzespaket den raschen Anbieterwechsel möglich gemacht und Hürden für eine Internet-Sperrung aufgestellt. Außerdem werden Unternehmen verpflichtet, bei Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen die Behörden und die Kunden zu informieren.

Kunden von Telefon- und Internetanbietern erhalten in der Europäischen Union mehr Rechte. Künftig sollen sie innerhalb eines Werktages ihren Festnetz- und Mobilfunkanbieter wechseln und dabei ihre Rufnummer behalten können, wie das vom Europaparlament in Straßburg definitiv verabschiedete Telekom-Gesetzespaket festlegt. Internet-Sperren etwa für Raubkopierer sollen nur auf richterlichen Beschluss möglich sein.

Das Telekom-Gesetzespaket verschärft auch die Informationspflichten der Anbieter. Sie müssen die Verbraucher künftig vor Vertragsunterzeichnung über ihr Leitungsnetz informieren. Dessen Qualität bestimmt die Geschwindigkeit beim Herunterladen von Dateien oder dem Surfen im Netz mit.

Zudem sollen Kundendaten wie Namen, E-Mail-Adressen, Bankverbindungen und Informationen das Surfen im Internet besser geschützt werden. Anbieter werden verpflichtet, bei Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen die Behörden und die Kunden selbst zu benachrichtigen. Nach Angaben der EU-Kommission gibt es eine solche Vorkehrung bislang in keinem EU-Land.

Eine Internetsperrung dürften Polizeibehörden nur in besonders dringenden Fällen anordnen, etwa bei begründetem Terrorverdacht oder zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Netz, erläuterte die CSU-Abgeordente Angelika Niebler. „Wenn man da nicht gleich zuschlägt, kann man es gleich bleiben lassen“. Im Regelfall müsse jedoch zuerst die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden. Grundsätzlich müsse die Unschuldsvermutung gelten.

Die Voraussetzungen für Internetsperrungen waren bis zuletzt heftig umstritten. Im Mai hatte das Europaparlament überraschend für einen Antrag der Grünen und Liberalen gestimmt, solche Maßnahmen nur nach richterlicher Anweisung zuzulassen. Damit wurde ein zuvor mit dem Rat ausgehandelter Kompromiss hinfällig. Nach wochenlangen Verhandlungen gab der Rat in diesem Punkt schließlich nach und machte damit den Weg für die Neuregelung frei.

Parlamentspräsident Jerzy Buzek und eine Vertreterin des amtierenden schwedischen EU-Vorsitzes werden das Gesetz gemeinsam unterzeichnen. Die EU-Staaten haben anschließend 18 Monaten Zeit, um die Neuregelungen in nationales Recht umzusetzen – also bis spätestens 24. Mai 2011. Der deutsche Hightech-Verband Bitkom begrüßte den neuen Rechtsrahmen. Damit sei sichergestellt, dass die Kappung von Internetanschlüssen nur nach einem „fairen und unabhängigen Rechtsverfahren“ möglich sei.AFP/mos



Erschienen am 24.11.2009

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