Wegen Preisabsprachen
Kaffeekonzernen drohen Millionen-Geldbußen
Freitag, 15. Januar 2010 07:49 - Von Birger NicolaiDas Bundeskartellamt steht kurz vor Abschluss seiner Ermittlungen gegen die großen deutschen Kaffeekonzerne. Ermittelt wurde unter anderem gegen Tchibo, Melitta und Dallmayr. Die beteiligten Firmen sollen in den vergangenen Jahren mehrmals die Preise abgestimmt haben – beim Kaffeekränzchen mit Ehefrauen.
Die Treffen fanden immer an Wochenenden statt, und die Ehefrauen waren stets mit von der Partie. Mal ging es nach Sylt, mal nach Bremen. Wegen der kurzen Anreise blieb man in der Regel in Norddeutschland. Samstagnachmittag kamen die Herren dann zusammen, die Frauen hatten Damenprogramm, und die Manager sprachen über das Geschäft und den harten Wettbewerb unter ihren Kaffeeröstern. Da liegt es nahe, auch über Preise zu reden.
Das Brisante für alle Beteiligten: Einer von ihnen soll die Treffen an die Behörde verpetzt haben. Deshalb stand dieser Kaffeeröster an jenem 3. Juli 2008 auch nicht auf der Besucherliste der Kartellbeamten.
Jetzt sind die Untersuchungen so gut wie abgeschlossen. Nach Informationen der „Welt am Sonntag“ drohen nun im Dezember die Bußgeldbescheide. „Wir wollen das Verfahren noch in diesem Jahr abschließen“, sagt ein Kartellamtssprecher. Namen nennt er nicht. Die wesentlichen Fälle beträfen vier Unternehmen.
Aber nicht alle in diesen Firmen halten sich an die Schweigepflicht. Nach Informationen dieser Zeitung stellen sich einige Kaffeeröster sehr wohl bereits auf Zahlungen ein. Dabei soll es sich um zweistellige Millionenbeträge handeln, die aber bei den Betroffenen weit auseinanderliegen. Alles zusammengerechnet, soll eine dreistellige Millionensumme für die Staatskasse herauskommen. „Da kriegen wir etwas zu hören“, sagt einer, der es wissen muss. Ihm gehört eine kleine Kaffeefirma in Hamburg, die von der Behörde erst später aufgesucht wurde.
„Kaffee ist ein relativ homogenes Gut und eignet sich, wenn man es so betrachten will, sehr gut für Preisabsprachen“, sagt Hans Jürgen Meyer-Lindemann, Anwalt und Kartellrechtsexperte der Kanzlei Shearman & Sterling. Zudem wächst dieser Markt noch: 2008 setzten die Kaffeeröster in Deutschland rund 4,4 Milliarden Euro um, das waren fast vier Prozent mehr als im Vorjahr.Nach den Informationen handelt es sich im Wesentlichen um drei Vorwürfe, die das Kartellamt im Rahmen der Untersuchungen erhebt. Sie betreffen den „Haushaltsmarkt Kaffee“ im Frühjahr 2004 und Winter 2007/2008. Für diese Zeiträume hat die Behörde auffällige Preisänderungen festgestellt. Mehrfach sind die Beamten deshalb zu Gesprächen bei Tchibo in der Hamburger City Nord gewesen. In Kreisen des Unternehmens heißt es dazu, Tchibo sehe sich nicht als Drahtzieher. Wie sich der Konzern im Falle eines Bußgeldes verhalten werde, sei noch nicht entschieden.
Dass es in der Wirtschaft noch so häufig zu Preisabsprachen kommt, erstaunt angesichts der hohen Erfolgsquote des Kartellamts. Der frühere Behördenchef Bernhard Heitzer hat Kontrollen wie auch Sanktionen verschärft. So wurden kurz vor den Kaffeeröstern gerade die Schokoladenhersteller und die Mehlproduzenten untersucht. „Anscheinend haben immer noch nicht genug Firmen gelernt, dass sich solche Absprachen nicht lohnen. Sie fliegen doch meistens auf“, sagt Jurist Meyer-Lindemann. Und wer stößt solche verbotenen Preisabsprachen an? „Bei den meisten Fällen sind es keine Anweisungen von oben aus der Unternehmensspitze. Hier handeln überehrgeizige Mitarbeiter, die unter starkem Erfolgsdruck stehen“, sagt der Kartellrechtsexperte.
Das Prozedere ist bekannt: Bevor das Kartellamt einen Bußgeldbescheid verschickt, spricht es mit dem Unternehmen. Dabei wollen die Beamten die Verantwortlichen davon überzeugen, auf Rechtsmittel gegen den Bescheid zu verzichten. Denn ein Gerichtsverfahren, das vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf beginnt und beim Bundesgerichtshof enden könnte, dauert lange, bindet Kapazitäten und kostet alle Beteiligten Geld und Nerven. Kooperiert die beschuldigte Firma mit der Kartellbehörde, zahlt sich das mit einem Nachlass aus. Zehn bis 20 Prozent Rabatt auf das Bußgeld sind für den Sünder drin.
Wer der Behörde jedoch den entscheidenden Tipp gibt, holt weit mehr heraus. Er kann nun für sich die sogenannte Kronzeugenregelung in Anspruch nehmen. „Diese Firmen kommen meist ungeschoren davon. Das ist nicht ganz unproblematisch. Erst profitieren die Unternehmen von Absprachen, und dann müssen sie nur der Erste sein, der den Fall anzeigt“, gibt Anwalt Meyer-Lindemann zu bedenken.Sollte der eine oder andere Kaffeeröster einen Bußgeldbescheid bekommen und ihn dann nicht akzeptieren, kann er vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf klagen. Bei den Gerichtsverhandlungen würden dann die verantwortlichen Manager aus den untersuchten Jahren vernommen werden. „Die arbeiten doch alle schon längst nicht mehr bei uns im Haus“, sagt ein Mitarbeiter einer betroffenen Firma. Andere Kaffeeröster dürften sich solch ein Tribunal sicher ersparen wollen. Denn bei ihnen sind die handelnden Personen damals wie heute dieselben.
Erschienen am 21.11.2009


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