Nach Kündigung bei Kirche
Wegen Teewurstbrot gefeuerte Frau behält Job
Mittwoch, 20. Januar 2010 12:29Eine behinderte Mitarbeiterin, die in einem Heim ein Brot mit Teewurst aß, flog aus dem Job. Denn das geschmierte Brot war für die Heimbewohner gedacht. Nun zieht der Evangelische Träger der Einrichtung die Kündigung zurück: Der Arbeitgeber beruft sich plötzlich auf christliche Werte.

Wesemann verwies darauf, dass die Entlassung der Frau „juristisch korrekt und nicht zu beanstanden“ gewesen sei. Der Anwalt der Frau, Rolf Schaefer, zeigte sich erfreut über die Entscheidung des Arbeitgebers. Die Frau habe „sich nichts zuschulden kommen lassen“, sagte der Jurist.
Die körperlich behinderte 41-Jährige hatte 18 Jahre lang im früher von der Caritas betriebenen und dann vom evangelischen Träger übernommenen Seniorenzentrum St. Martinshof in Hannover-Misburg gearbeitet, bevor sie wegen des Verzehrs eines Brotes mit Teewurst, die eigentlich für die Heimbewohner bestimmt war, ihren Job verlor.Die Frau klagte deshalb vor dem Arbeitsgericht Hannover, ein Gütetermin sollte Anfang Dezember stattfinden. Wesemann sagte, der Sachverhalt, dass die Frau wegen Diebstahls ihre Kündigung erhalten habe, sei „unstrittig“. Schon zuvor sei das Beschäftigungsverhältnis zwischen der Frau und dem Pflegeheim problematisch und über Jahre „nicht ohne Beanstandung“ gewesen.
Unter Berücksichtigung christlich-diakonischer Werte wie Fürsorge und Nächstenliebe, denen man sich verpflichtet fühle, werde aber nun von der Kündigung Abstand genommen, sagte Wesemann. Allerdings werde die Frau nicht mehr in der Pflege, sondern in einem anderen Bereich eingesetzt.
Laut Wesemann war der Frau in der Vergangenheit schon einmal gekündigt worden - nicht wegen Diebstahls, sondern wegen Vorfällen in der pflegerischen Tätigkeit, bei denen es sich „nicht um Bagatellen“ gehandelt habe.
In den vergangenen Monaten hatten wiederholt fristlose Kündigungen von Mitarbeitern wegen Kleinigkeiten für Empörung in der Öffentlichkeit gesorgt, darunter der Fall der Berliner Supermarktkassiererin Emmely, die einen Pfandbon unterschlagen haben soll. Diesem Vorfall folgte ein juristischer Streit, der bis zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt gegangen ist. Am Bodensee wurde eine Altenpflegerin entlassen, weil sie Maultaschen von der Mittagsverpflegung der Heimbewohner abgezweigt hatte.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund nannte die Kündigung der Altenpflegerin wegen des Diebstahls eines Stückchens Teewurst empörend angesichts dicker Abfindungen für Banker, die viel weiter reichende Fehler machten.ddp/dpa/ohtErschienen am 20.11.2009
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