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Nach Kündigung bei Kirche

Wegen Teewurstbrot gefeuerte Frau behält Job

Eine behinderte Mitarbeiterin, die in einem Heim ein Brot mit Teewurst aß, flog aus dem Job. Denn das geschmierte Brot war für die Heimbewohner gedacht. Nun zieht der Evangelische Träger der Einrichtung die Kündigung zurück: Der Arbeitgeber beruft sich plötzlich auf christliche Werte.

Gegenstand des Teewurst-Streits: Aus dieser Masse wird die beliebte Fleischspeise gemacht. Wegen des Verzehrs eines Brotes mit Teewurst hätte eine Altenpflegerin beinahe ihren Job verloren
Foto: dpa
Gegenstand des Teewurst-Streits: Aus dieser Masse wird die beliebte Fleischspeise gemacht. Wegen des Verzehrs eines Brotes mit Teewurst hätte eine Altenpflegerin beinahe ihren Job verloren

Eine wegen eines Stücks Teewurst gekündigte Pflegerin in einem Altenheim in Hannover darf nun weiterarbeiten. Man habe sich dazu entschlossen, die Kündigung zurückzuziehen, weil man sich des „christlichen Menschenbildes“ verpflichtet fühle, sagte der Geschäftsführer der Trägergesellschaft Evangelische Johannesstift Altenhilfe in Berlin, Wilfried Wesemann.

Wesemann verwies darauf, dass die Entlassung der Frau „juristisch korrekt und nicht zu beanstanden“ gewesen sei. Der Anwalt der Frau, Rolf Schaefer, zeigte sich erfreut über die Entscheidung des Arbeitgebers. Die Frau habe „sich nichts zuschulden kommen lassen“, sagte der Jurist.

Die körperlich behinderte 41-Jährige hatte 18 Jahre lang im früher von der Caritas betriebenen und dann vom evangelischen Träger übernommenen Seniorenzentrum St. Martinshof in Hannover-Misburg gearbeitet, bevor sie wegen des Verzehrs eines Brotes mit Teewurst, die eigentlich für die Heimbewohner bestimmt war, ihren Job verlor.

Die Frau klagte deshalb vor dem Arbeitsgericht Hannover, ein Gütetermin sollte Anfang Dezember stattfinden. Wesemann sagte, der Sachverhalt, dass die Frau wegen Diebstahls ihre Kündigung erhalten habe, sei „unstrittig“. Schon zuvor sei das Beschäftigungsverhältnis zwischen der Frau und dem Pflegeheim problematisch und über Jahre „nicht ohne Beanstandung“ gewesen.

Unter Berücksichtigung christlich-diakonischer Werte wie Fürsorge und Nächstenliebe, denen man sich verpflichtet fühle, werde aber nun von der Kündigung Abstand genommen, sagte Wesemann. Allerdings werde die Frau nicht mehr in der Pflege, sondern in einem anderen Bereich eingesetzt.

Laut Wesemann war der Frau in der Vergangenheit schon einmal gekündigt worden - nicht wegen Diebstahls, sondern wegen Vorfällen in der pflegerischen Tätigkeit, bei denen es sich „nicht um Bagatellen“ gehandelt habe.

Laut Anwalt Schaefer handelte es sich um einen Vorfall vom Dezember 2007. Damals habe die Pflegerin eine Seniorin in ihrem Zimmer besucht, diese schlafend vorgefunden und im anschließenden Protokoll den Vermerk „Bewohnerin schläft“ versäumt. Der Pflegerin wurde deswegen gekündigt, wogegen sie erfolgreich beim Arbeitsgericht Hannover klagte.

In den vergangenen Monaten hatten wiederholt fristlose Kündigungen von Mitarbeitern wegen Kleinigkeiten für Empörung in der Öffentlichkeit gesorgt, darunter der Fall der Berliner Supermarktkassiererin Emmely, die einen Pfandbon unterschlagen haben soll. Diesem Vorfall folgte ein juristischer Streit, der bis zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt gegangen ist. Am Bodensee wurde eine Altenpflegerin entlassen, weil sie Maultaschen von der Mittagsverpflegung der Heimbewohner abgezweigt hatte.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund nannte die Kündigung der Altenpflegerin wegen des Diebstahls eines Stückchens Teewurst empörend angesichts dicker Abfindungen für Banker, die viel weiter reichende Fehler machten.ddp/dpa/oht



Erschienen am 20.11.2009

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