Meister-Bafög
So lassen Sie den Staat für Fortbildung zahlen
Dienstag, 22. September 2009 16:39 - Von Midia NuriWer sich beruflich fortbildet, kann hierfür üppige finanzielle Zuschüsse bekommen. Eine Möglichkeit ist beispielsweise das Meister-Bafög. Und anders als es klingt, ist dies nicht nur etwa Handwerkern und Technikern vorbehalten. Chancen hat jeder, der eine abgeschlosse Berufsausbildung vorweisen kann.
Förderung können sich alle Fachkräfte sichern
Die wenigsten wissen jedoch: Das Meister-Bafög richtet sich nicht nur an Handwerker und Techniker. Vielmehr können alle Fachkräfte mit einer abgeschlossenen und staatlich anerkannten Berufsausbildung diese Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bekommen, auch solche aus der gewerblichen Wirtschaft, der Haus- oder Landwirtschaft oder dem Gesundheits- und Pflegebereich. Hauptsache, sie haben keinen Hochschulabschluss. Die Förderung ist mittlerweile sogar möglich, wenn der Antragsteller bereits eine Aufstiegsfortbildung hinter sich hat. Die geförderte Weiterbildung muss mit einer staatlich anerkannten Prüfung nach der Handwerksordnung, dem Berufsbildungsgesetz oder dem Bundes- und Landesrecht abschließen und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
Vermögen wird angerechnet – aber nicht das Eigenheim
Wer eine Vollzeitfortbildung absolviert, bekommt zu den Kosten für Lehrgang und Prüfung noch einen Unterhaltszuschuss. Dessen Höhe richtet sich nach der Familiensituation und den Einkommens- und Vermögensverhältnissen. So bekam Denis Menzel aus Geithain bei Leipzig monatlich 624 Euro. Anderthalb Jahre lang ließ er sich bei der Handwerkskammer Leipzig zum Feinwerkmechanikermeister weiterbilden. „Ohne die Förderung hätte ich die Fortbildung nicht machen können“, stellt Menzel fest. Schließlich war er nach der Ausbildung und mehrmonatiger Tätigkeit in seinem Beruf drei Monate erwerbslos gewesen. Verheiratete mit zwei Kindern bekommen 1310 Euro. Vermögen über 35.000 Euro wird darauf jedoch angerechnet. Allerdings gibt es Härtefallregelungen, und ein Eigenheim mindert den Zuschuss beispielsweise nicht.
Nebenberufliche Förderung ist möglich
Wer an einer nebenberuflichen Fortbildung teilnimmt, bekommt gut 30 Prozent der Kosten für Fortbildung und Prüfung als Teilzuschuss finanziert. Zusätzlich kann er ein günstiges Darlehen von der KfW beantragen. Mit dem stockte Tim Schilling aus Speicher bei Bitburg in der Südeifel seinen Zuschuss auf hundert Prozent auf. Der 28-Jährige nahm fast zwei Jahre lang an einer Schulung zum Feinwerkmechanikermeister teil. Bei seinem damaligen und heutigen Arbeitgeber – einem mittelständischen Hersteller von Metallerzeugnissen – arbeitete er nebenher weiter. Bereut hat Schilling die Mühe nicht. Nach dem Abschluss wechselte er die Abteilung, trägt dort Personalverantwortung und verdient rund 180 Euro mehr. „Das könnte mehr sein“, findet Schilling. „Aber dafür ist mein Arbeitsplatz heute sicherer.“ Und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind größer. „Die Unterstützung hat schon sehr geholfen“, sagt Schilling. Immerhin kostete die Qualifizierung insgesamt fast 15.000 Euro – für alle vier Ausbildungsteile sowie Prüfungs- und Werkstattgebühren sowie Prüfungsobjekt, Lehrbücher, einen Laptop sowie die Fahrten. In den beiden Jahren nach der Fortbildung zahlt der Staat die Zinsen für das Darlehen. Danach liegen diese bei derzeit günstigen 3,95 Prozent.
Darlehen kann teilweise erlassen werden
Wer innerhalb von sechs Jahren nach Ende der Fortbildung ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz gründet oder übernimmt, dem werden bis zu 75 Prozent des Restdarlehens erlassen. Voraussetzung ist die bestandene Abschlussprüfung, und dass der Gründer zwei Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt - mindestens eine davon nicht nur geringfügig. Auch wer Kinder erzieht und deswegen weniger als 30 Stunden arbeitet, bekommt die Rückzahlung gestundet oder teilweise erlassen.Die Anträge für Meister-Bafög laufen über die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung, für den Zuschuss über die KfW. Infos gibt es unter www.meister-bafoeg.info.
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