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10.09.09

Zwangsversteigerungen

So schlagen Sie bei Immobilien-Auktionen zu

Des einen Leid, des anderen Freud: Wenn ein Hausbesitzer seine Schulden nicht mehr abzahlen kann, wird das Eigenheim oft durch die Bank zwangsversteigert. Was für den Besitzer eine persönliche Tragödie ist, kann für Auktionsteilnehmer zum echten Schnäppchen werden – sofern sie einige wichtige Regeln beachten.

© dpa
Zwangsversteigerung einer Villa in Potsdam.
Zwangsversteigerung einer Villa in Potsdam

Nirgendwo gibt es Immobilien günstiger zu erwerben als bei Zwangsversteigerungen. Bis zu 30 Prozent unter dem Verkehrswert liegen die Zuschlagssummen, zu denen Eigenheime hier zu ergattern sind. Eine gute Vorbereitung ist für eine erfolgreiche Auktion jedoch unabdingbar. Das fängt schon mit der Auswahl der Immobilie an. "Es gibt Termine, die kaum besucht sind", sagt Winfried Aufterbeck, Geschäftsführer vom Branchendienst Argetra GmbH über den Versteigerungsalltag. Ein häufiger Grund: Ist die Immobilie ungünstig gelegen, schlägt sich das auf Preis und Nachfrage durch. "Liegt das Objekt dagegen in begehrter Großstadtlage, muss sich der Interessent zumeist gegen hartnäckige Mitbewerber durchsetzen", sagt Aufterbeck.

Erstmal schlau machen

Wer noch nie mitgesteigert hat, sollte sich bei ein oder zwei Probeterminen eine Auktion erst einmal ansehen, um Atmosphäre zu schnuppern und die Strategien der einzelnen Bieter zu beobachten, rät Experte Aufterbeck. Die Termine für Zwangsversteigerungen werden regelmäßig von den Amtsgerichten verkündet.

Hat man in den Ankündigungen ein Haus entdeckt, das einen interessiert, sollte man beim Amtsgericht ein Gutachten mit Angaben über Bauzustand, etwaige Vermietungssituation, Lage, Anschlüsse an Versorgungsnetze, laufende Kosten und den zuletzt ermittelten Verkehrswert einsehen. Der Grundbuchauszug gibt Auskunft über mögliche Belastungen, Dauerwohnansprüche und Wegerechte. Bei Anfragen an das Amtsgericht muss immer das Aktenzeichen des Objekts angegeben werden.

Besichtigungstermin mit Hilfe der Bank

Wer kann, sollte das Objekt vor der Versteigerung besichtigen. Einen Rechtsanspruch haben Interessenten darauf jedoch grundsätzlich nicht.

"Wer sich dennoch ein genaueres Bild von der Immobile machen möchte, sollte sich an die Gläubigerbank des Eigentümers wenden", sagt Aufterbeck. "Die vermittelt dann einen Besichtigungstermin." Außerdem sollte man bei der zuständigen Bank den Mindest-Zuschlagspreis erfragen, den sie voraussetzt. Denn wenn dem Gläubiger das Höchstgebot zu niedrig ist, kann er den Zuschlag ablehnen.


Auch die Finanzierung will gut geplant sein. Bei der Berechung der Zinskonditionen bei einer Beleihung ist nämlich nicht der Verkehrswert, sondern der tatsächliche Zuschlagspreis maßgeblich. Verbindliche Kreditzusagen geben Banken deshalb nur in den seltensten Fällen vorab. Erst nach Zuschlag lassen sich die Finanzierungskonditionen aushandeln. Bei Top-Anbietern kommen zum Schnäppchenpreis noch niedrige Zinsen dazu. Neben einer guten Bonität sollten Interessenten auch viel eigenes Geld mitbringen. Denn wenn die Finanzierung platzt und eine zweite Versteigerungsrunde angesetzt wird, muss der abgesprungene Käufer für die Differenz aufkommen, wenn dabei weniger erlöst wird.

Das persönliche Bieterlimit

Vor dem Versteigerungstermin sollte man sich ein persönliches Limit setzen, das man auf keinen Fall überschreiten will. Diese persönliche Schallgrenze sollte keine glatte Summe sein, sondern ein krummer Betrag. Der Grund: Wenn sich beispielsweise viele Bieter 200.000 Euro als persönliches Limit gesetzt haben, bekommt derjenige, der 207.000 Euro bietet, den Zuschlag.

Wer bei der Versteigerung krumme Beträge aufruft und in unorthodoxen Schritten bietet, dem lässt sich schlechter in die Karten gucken. Erfolgreiche Taktierer schlagen mit dieser Methode verunsicherte Mitbieter aus dem Felde und erhalten am Ende ihre Traumimmobilie.

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