Prozesse
Manager Utz Claassen klagt auf höhere Pension
Das Landgericht Karlsruhe verhandelt über die Klage des Ex-EnBW-Chefs Utz Claassen gegen seinen früheren Arbeitgeber. Dabei geht es um die Frage, welche Einkünfte Claassens auf die Pensionszahlung von jährlich fast 400.000 Euro angerechnet werden dürfen. Der Manager hat gute Chancen, sich durchzusetzen.
Von Jörg Eigendorf und Martin Greive
Im Streit zwischen dem Energiekonzern EnBW und Ex-Chef Utz Claassen um dessen Millionen-Pension kommt es womöglich zu einer außergerichtlichen Einigung. Claassen und EnBW-Aufsichtsrats-Chef Claus Dieter Hoffmann seien bei der Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe mit der Absicht auseinandergegangen, eine gütliche Einigung zu suchen, teilte ein Gerichtsprecher mit. Die Parteien wollten etwa über eine Einmalzahlung von sieben Millionen Euro nachdenken. Einigen sich die Parteien nicht, soll am 1. Oktober ein Urteil verkündet werden.
EnBW hatte Claassen 2003 von dem Göttinger Biologietechnik-Konzern Sartorius abgeworben. Der Manager hatte EnBW im Jahr 2007 im Alter von 44 Jahren verlassen. Laut Claassen wurde dabei ein "Übergangsgeld" vereinbart, weil der Wechsel zu EnBW nur durch seinen Verzicht auf eine "faktischen Lebenszeitstellung" und Ruhegehaltsansprüche bei Sartorius möglich gewesen sei.
Medienberichten zufolge geht es um knapp 400.000 Euro pro Jahr und damit insgesamt um die Zahlung von gut sieben Millionen Euro bis 2026. EnBW hatte die Zahlungen zu Jahresanfang eingestellt, nachdem Medien über eine Beratertätigkeit Claassens für den US-Finanzinvestor Cerberus berichtet hatten.
Streitig ist, ob und welche Einkünfte sich Claassen anrechnen lassen muss. EnBW machte geltend, der Manager verweigere die Auskunft über seine Bezüge bei Cerberus. Die Vorsitzende Richterin der Fünften Zivilkammer, Angela Jaeger, wies den Energiekonzern nun aber auf einen Fehler hin: Er habe Auskunft über sämtliche Einkünfte verlangt. Ein solch umfassendes Auskunftsrecht stehe EnBW aber definitiv nicht zu, Claassen habe daher nicht antworten müssen.
Insgesamt zeigte sich die Richterin wenig überrascht, dass es zu dem Streit kam. Der Vertrag Claassens sei in mehreren Punkten unklar formuliert. Daher sei er "auslegungsbedürftig", welche Einkünfte anzurechnen sind. Abgesehen von der Möglichkeit einer Einmalzahlung könne auf zwei Wegen Klarheit geschaffen werden, schlug die Richterin vor: Entweder, die jährlichen Zahlungen würden erhöht und dafür alle Einkünfte angerechnet, oder sie würden deutlich gesenkt und dafür aber gar keine Einkünfte angerechnet. Ob ein Urteil den Streit bereits beenden könne, sei noch offen. Moralische Fragen würden bei der dann notwendigen Auslegung des Vertrags jedenfalls keine Rolle spielen.
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