25.02.13

Arbeitnehmerrechte

Gewerkschaft stellt Strafanzeige gegen Vapiano

Der Schnell-Italiener Vapiano soll die Wahl eines Betriebsrats behindert haben und gezielt Mobbing betreiben. Die Firma widerspricht.

Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb

Eine lange Pasta-Theke, hinter der Küchenhelfer und Köche die Pasta-Gerichte einer Filiale des Restaurants „Vapiano“ zubereiten. Die Kette soll die Wahl und Arbeit eines Betriebsrats massiv behindert haben
Eine lange Pasta-Theke, hinter der Küchenhelfer und Köche die Pasta-Gerichte einer Filiale des Restaurants "Vapiano" zubereiten. Die Kette soll die Wahl und Arbeit eines Betriebsrats massiv behindert haben

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat nach Informationen der Berliner Morgenpost am vergangenen Freitag bei der Staatsanwaltschaft Bochum Strafantrag gegen das Gastronomieunternehmen Vapiano wegen massiver Behinderung von Betriebsratswahlen eingereicht.

In Bochum wollten demnach drei Mitarbeiter im Januar einen Betriebsrat gründen. Nach ihren Angaben wurden sie dabei von der Unternehmensleitung stark behindert.

Aus Gewerkschaftskreisen hieß es, Vapiano habe die drei Beschäftigten zunächst mit besseren Gehältern und Arbeitsbedingungen von ihrem Vorhaben abbringen wollen. Als diese ablehnten, soll es zu Einschüchterungsversuchen in der gesamten Bochumer Belegschaft gekommen sein. Am 31. Januar wurde der Wahlvorstand, der eine spätere Betriebsratswahl organisiert, dennoch gewählt.

Vapiano wollte Betriebsratswahl stoppen

Vapiano beantragte wenige Tage später den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Arbeitsgericht Bochum, der die Betriebsratswahl stoppen sollte, scheiterte jedoch damit. Einen Tag später kündigte Vapiano zwei Mitgliedern des inzwischen fünf Mitglieder umfassenden Wahlvorstands fristlos, darunter der Vorsitzenden. "Auch dem verbliebenem Wahlvorstand macht Vapiano das Leben extrem schwer", sagte ein Gewerkschafter der Berliner Morgenpost.

So habe das Unternehmen zwei Monate nach der Vorstandswahl weder Räumlichkeiten noch Sachmittel für seine Arbeit zur Verfügung gestellt bekommen. Weil das Vorgehen von Vapiano nach Ansicht der Gewerkschaft NGG und des Wahlvorstands den Straftatbestand der Behinderung der Betriebsratswahl erfüllt, stellen nun beide Strafantrag. Der Wahlvorstand des Vapiano-Betriebs Bochum reichte am vergangenen Donnerstag Klage ein, die NGG folgte einen Tag später.

Die Restaurantkette wehrt sich

Vapiano weist die Vorwürfe zurück. "Für Vapiano ist die Arbeit von Betriebsräten wichtig", teilte das Unternehmen der Berliner Morgenpost mit. "Und aus diesem Grunde werden wir uns nie gegen die Einrichtung eines Betriebsrates stellen."

Allerdings sei das Wahlverfahren im Vapiano Bochum nicht ordnungsgemäß vor sich gegangen. Viele Mitarbeiter hätten nicht am Wahlvorgang teilnehmen können, obwohl sie sogar schriftlich dargelegt hätten, wie wichtig ihnen die Teilnahme sei.

"Wäre dieser Vorgang nach dem Betriebsverfassungsgesetz abgelaufen, hätten wir keinerlei Veranlassung gesehen, etwas zu unternehmen", erklärte Vapiano. Allerdings wäre es auch gar nicht möglich, zugleich alle Mitarbeiter des Restaurants abstimmen zu lassen, da dieses im Schichtsystem betrieben wird.

Das Unternehmen betreibt weltweit mehr als 100 Restaurants, teils als Franchisegeber, teils in Eigenregie. In den von Vapiano in Eigenregie betriebenen Restaurants in Deutschland gibt es bisher keinen Betriebsrat.

Quelle: BM
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