24.02.13

Arbeitsrecht

Gewerkschaft verklagt Schnell-Italienier Vapiano

Bei der edlen Pasta-Kette Vapiano verbringen Büroangestellte in Großstädten gerne ihre Mittagspause. Doch die soll mit ihren Mitarbeitern ruppig umgehen. Ein Betriebsrat wurde bis heute nicht gewählt.

Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb
 Vapiano in Berlin: Schwere Vorwürfe von Gewerkschaftern
Vapiano in Berlin: Schwere Vorwürfe von Gewerkschaftern

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat nach Informationen von "Berliner Morgenpost" am vergangenen Freitag bei der Staatsanwaltschaft Bochum Strafantrag gegen Vapiano eingereicht. Der Vorwurf der Gewerkschaft gegen die Pasta- und Pizzakette: massive Behinderung der Betriebsratswahlen. Vapiano bestreitet die Vorwürfe und wirft ihrerseits der Gewerkschaft Einflussnahme von Mitarbeitern vor.

Vapiano betreibt weltweit über 100 Restaurants, teils als Franchisegeber, teils in Eigenregie. In den von Vapiano in Eigenregie betriebenen Restaurants in Deutschland gibt es bisher keinen Betriebsrat. In Bochum wollten drei Mitarbeiter das im Januar ändern und eine Arbeitnehmervertretung gründen. Nach ihrer Ansicht werden sie dabei von der Unternehmensleitung stark behindert.

So habe Vapiano die drei Beschäftigten zunächst mit besseren Gehältern und Arbeitsbedingungen von ihrem Vorhaben abbringen wollen, heißt aus Gewerkschaftskreisen. Als diese ablehnten, soll es zu Einschüchterungsversuchen in der gesamten Bochumer Belegschaft gekommen sein.

Eindeutige Ansagen an alle Mitarbeiter

Die drei Mitarbeiter seien von Fortbildungen abgezogen und kaum noch für Schichten eingeteilt worden. Auf einer Belegschaftsversammlung habe man zudem allen Mitarbeitern erklärt, dass sie mit einer Betriebsratsgründung ihren Arbeitsplatz aufs Spiel setzten. Am 31. Januar wurde der Wahlvorstand, der eine spätere Betriebsratswahl organisiert, dennoch gewählt.

Vapiano beantragte wenige Tage später einen Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Arbeitsgericht Bochum, die die Wahlvorstands-Wahl stoppen sollte. Die Begründung: Das Wahlverfahren im Vapiano Bochum soll nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sein. Viele Mitarbeiter hätten nicht am Wahlvorgang teilnehmen können, obwohl sie sogar schriftlich dargelegt hätten, wie wichtig ihnen die Teilnahme ist. "Wäre dieser Vorgang nach dem Betriebsverfassungsgesetz abgelaufen, hätten wir keinerlei Veranlassung gesehen, etwas zu unternehmen", teilt Vapiano mit.

Arbeitsgericht wies Klage Vapianos einstweilig zurück

Laut Gewerkschaftlern gab es tatsächlich eine Liste mit 21 Unterschriften, in der sich Mitarbeiter darüber beklagten, nicht an der Wahl teilnehmen zu können. "Das aber ist nichts Ungewöhnliches", sagt ein NGG-Mitarbeiter. Vapiano arbeitet im Drei-Schicht-Betrieb. Egal wann man die Wahl veranstalte, zwei Drittel der Mitarbeiter seien nicht im Dienst. So sah es offenbar auch das Arbeitsgericht Bochum. Das wies die Antrag Vapianos am 14. Februar im Eilverfahren ab.

Einen Tag später kündigte Vapiano zwei Mitgliedern des inzwischen fünf Köpfe großen Wahlvorstands fristlos, darunter der Wahlvorstands-Vorsitzenden. Doch auch dem verbliebenem Wahlvorstand mache Vapiano das Leben schwer, sagt ein Gewerkschaftler. So habe das Unternehmen einen Monat nach der Vorstandswahl weder Räumlichkeiten noch Sachmittel für seine Arbeit zur Verfügung gestellt bekommen. Auch der Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, ein einfaches Buch, das in jeder Buchhandlung zu haben sei, habe Vapiano nicht auftreiben können. Vapiano bestreitet auch dies: Einen Tag nach der Wahlvorstands-Wahl sei ein leitender Angestellter Vapianos auf den Wahlvorstand zugegangen und hätte den Vorschlag gemacht, einen Raum für die Wahlvorstandsveranstaltung und Schulung zu buchen. Ihm wurde gesagt, man käme auf ihn zu. Seit der dann folgenden Woche sei der Wahlvorstand nicht mehr erreichbar, so Vapiano.

Die Gewerkschaft NGG sieht das anders. Weil das Vorgehen von Vapiano nach Ansicht NGGs und des Wahlvorstandes den Straftatbestand der Behinderung der Betriebsratswahl erfüllt, stellen nun beide Strafantrag. Der Wahlvorstand des Vapiano-Betriebes Bochum reichte am Donnerstag Klage ein, die NGG folgte einen Tag später.

Vapiano hält das für nicht gerechtfertigt. "Für Vapiano ist die Arbeit von Betriebsräten wichtig", teilte das Unternehmen "Berliner Morgenpost" mit. "Und aus diesem Grunde werden wir uns nie gegen die Einrichtung eines Betriebsrates stellen." Neben dem Vorwurf an die Gewerkschaft, die Betriebsratswahl sei nicht ordnungsgemäß abgelaufen, hätten sich in Bochum zudem Mitarbeiter von einzelnen Beschäftigten, die die Betriebsratswahl initiiert haben, unter Druck gesetzt gefühlt, teilt Vapiano mit. Angeblich sogar so sehr, dass die betroffenen Mitarbeiter schon nicht mehr zur Arbeit kommen mochten. Gewerkschaftler halten dies für ein Ablenkungsmanöver. Nachdem Vapiano die Gründung so lange blockiert habe, habe man lediglich beim Personalchef angerufen und gesagt, man werde nun härter gegen die Blockade vorgehen. Dies bestreitet wiederum Vapiano: Es handelt sich nicht um Einzelfälle, sondern um eine größere Anzahl von einfachen Angestellten, die massiv unter Druck gesetzt wurden, weil sie um die Verschiebung des Termins baten. "Laut unseres Kenntnisstandes haben diese Mitarbeiter sogar Strafanzeige wegen Nötigung gestellt oder ziehen dies in Erwägung", teilt Vapiano mit.

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