10.02.13

Urheberrecht

Union wendet sich gegen das Anti-Abzocke-Gesetz

Der Missbrauch mit Abmahnungen sollte per Gesetz eingedämmt werden. Doch Kulturstaatsminister Neumann legte in letzter Minute sein Veto ein.

Foto: Reto Klar

Hat Ärger: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
Hat Ärger: Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)

Die Abmahn-Industrie macht auch vor Regierungsmitgliedern nicht halt, wie Ursula Heinen-Esser (CDU) erfahren durfte. Der Staatssekretärin im Bundesumweltministerium wurde von einer Frankfurter Anwaltskanzlei vorgeworfen, sich einen russischen Film aus dem Internet auf ihren Computer heruntergeladen und damit gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben.

Heinen-Esser legte Widerspruch gegen die schriftliche Mahnung ein. Doch weil ihr die Telekom keine Auskünfte geben und sie damit nicht nachweisen konnte, den Film nicht überspielt zu haben, stand Aussage gegen Aussage. Schließlich einigte sie sich mit dem Anwalt auf eine Zahlung von 300 Euro statt der zunächst geforderten 1200 Euro.

Mit dieser Erfahrung steht die Politikerin nicht allein. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sind in den vergangenen Jahren rund 4,3 Millionen Bundesbürger abgemahnt worden, weil sie sich im Internet bewusst oder unbewusst nicht an das Urheberrecht gehalten haben. "Abmahn-Industrie" nennt vzbv-Chef Gerd Billen diese Maschinerie: Im Auftrag der Musik- und Filmindustrie würden spezialisierte Anwaltsbüros die Betroffenen erst anschreiben, dann einen Vergleich vorschlagen – und hohe Gebühren kassieren.

Den Abmahnungen wird in der Regel ein Streitwert von 10.000 Euro zugrunde gelegt. Die daraus resultierenden Gebühren liegen zwischen 600 und 1000 Euro, in manchen Fällen sogar bei 2000 Euro.

Zähe Verhandlungen der Koalition

Nun ist es unzweifelhaft, dass Urheberrechtsverstöße geahndet werden müssen. Doch die Verbraucherschützer bemängeln, dass die Abmahngebühren oftmals in keinem Verhältnis zum verursachten Schaden stehen. "Die hohen Gebühren sind nicht in Ordnung", sagt Billen. Die Bundesjustizministerin nahm sich des Problems an: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ließ einen Gesetzentwurf ausarbeiten, um den Missbrauch mit Abmahnungen einzudämmen.

Die Gebühren sollten gedeckelt, der Streitwert begrenzt und die Beweislast für die Verstöße auf den Abmahnenden verlagert werden. Nebenbei enthält der "Anti-Abzocke-Gesetz" getaufte Entwurf auch noch Regelungen, die unseriöse Inkasso-Praktiken sowie unerlaubte Telefonwerbung erschweren sollen.

Es begannen zähe Verhandlungen der Koalition, in denen die Union der FDP-Ministerin zahlreiche Änderungen des Entwurfs abtrotzte. Der Gebührendeckel wurde von 80 auf 155,30 Euro angehoben, und es wurden Ausnahmetatbestände eingebaut. So sollten nur noch private Internetnutzer, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, von den begrenzten Gebühren profitieren. Wem solche Verstöße in gewerblichem Ausmaße nachgewiesen werden, sollte dagegen weiter die volle Gebühr zahlen.

Immerhin schien damit ein Kompromiss in trockenen Tüchern. Der Gesetzentwurf sollte am 6. Februar vom Kabinett verabschiedet werden. Doch das Thema wurde kurzfristig wieder von der Tagesordnung genommen. Der Grund: Bernd Neumann (CDU), Kulturstaatsminister im Kanzleramt, hatte in letzter Minute sein Veto eingelegt.

Neumann teilte Änderungswünsche mit

Die Justizministerin war empört, Neumann ließ seinen Coup einen Tag später von der Medienbranche feiern. "Ich konnte erreichen, dass der ursprünglich anvisierte Termin zur Kabinettsbefassung am 6. Februar 2013 zunächst vom Tisch ist, sodass die Chance besteht, noch Korrekturen vornehmen zu können", sagte der Kulturstaatsminister auf dem Deutschen Produzententag in Berlin.

Der Kollegin Leutheusser-Schnarrenberger teilte Neumann parallel seine Änderungswünsche mit. In einer von seinen Mitarbeitern redigierten Fassung des Gesetzentwurfs sind vor allem drei zentrale Forderungen enthalten. Erstens: Die Kostendeckelung soll nicht nur wegfallen, wenn ein Verbraucher dem Abmahner schon einmal auffällig geworden ist. Sie soll auch dann nicht zum Tragen kommen, wenn der Verbraucher irgendwem auffällig geworden ist.

Zweitens möchte der Kulturstaatsminister weitere Ausnahmen von der Kostendeckelung einführen. Und drittens soll die vereinbarte Beweislastumkehr durch Einführung eines Gegenanspruchs der Verbraucher auf wenige Fälle beschränkt werden – und damit praktisch wertlos werden.

Immerhin der Opposition lieferte Neumann eine Steilvorlage. Der SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber monierte, die Union nehme "Millionen Verbraucher in Deutschland in politische Geiselhaft", um die Justizministerin vorzuführen.

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