03.02.13

Arbeitsmarkt

Kampf gegen den Trick mit den Werkverträgen

Plötzlich kritisiert auch die CDU die Werkverträge: Es dürfe nicht sein, dass immer mehr Firmen damit tarifliche Abmachungen umgingen. Ein Gesinnungswechsel – oder nur ein schlauer Kniff im Wahlkampf?

Foto: ddp
Sinnvoll oder ungerecht? Sicher ist: Werkverträge gibt es viele, auch in der Autoindustrie
Sinnvoll oder ungerecht? Sicher ist: Werkverträge gibt es viele, auch in der Autoindustrie

Die Union ist entschlossen, gegen den von Gewerkschaften beklagten Missbrauch von Werkverträgen vorzugehen. "Wir brauchen eine bessere Kontrolle", sagte der Vorsitzende des Arbeitnehmerflügels der Unionsfraktion, Peter Weiß, der Berliner Morgenpost. Am 11. März veranstaltet das Bundesarbeitsministerium einen Fachkongress, um eine entsprechende Weichenstellung vorzubereiten.

Auf dem Symposium will Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) Experten zusammenbringen und auch "konkrete Vorschläge" dazu machen, wie man Missbrauch verhindern kann. Dazu gehöre, bei der Gesetzgebung, der Information über den legalen Einsatz von Werkverträgen und der Kontrolle nachzubessern, sagte ein Sprecher.

Bundeskanzlerin Angela Merkel höchstpersönlich hatte sich jüngst nach einem Treffen mit dem Vorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) kritisch zu der Form der Auftragsvergabe geäußert: "Hier werden wir in Zukunft ein Auge drauf haben müssen, weil immer öfter auch Werkverträge ein Umgehungstatbestand sein können für vernünftige tarifliche Abmachungen", sagte sie. Im anstehenden Wahlkampf will die Union das Thema in ihrem Wahlprogramm stehen haben, auch, um der SPD von links Konkurrenz machen zu können.

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt warnte indes vor gesetzlichen Schritten. Es gebe keinen Grund, "das Instrument der Werkverträge zu diskreditieren, in Frage zu stellen oder gesetzlich zu verändern. Das gilt auch für die Mitwirkungsrechte und Mitbestimmung der Betriebsräte", sagte Hundt der Berliner Morgenpost.

Streit spitzt sich zu

Der Streit der Sozialpartner um diese Form der Arbeitsteilung hat sich in den vergangenen Monaten immer mehr verschärft – vor allem, nachdem in der Zeitarbeit erst ein Mindestlohn und dann über neue Tarifverträge die Bezahlung zwischen Zeitarbeitern und Stammbelegschaft angeglichen wurde.

Das macht den Einsatz von Zeitarbeit vor allem bei den einfachen Tätigkeiten teurer – und die Gewerkschaften stellen fest, dass viele Unternehmen nun stattdessen Werkverträge einsetzen, weil sie günstiger sind. Die Gewerkschaften glauben auch, dass Werkverträge zunehmend eingesetzt werden, um auch jenseits der Zeitarbeit Branchentarifverträge und anderen Regelungen, die für Stammbeschäftigte gelten, zu umgehen.

Normalerweise gibt bei einem Werkvertrag – der völlig legal und in der Wirtschaft weit verbreitet ist – ein Unternehmen an eine Fremdfirma den Auftrag, eine bestimmte Leistung zu erbringen. Automobilkonzerne kaufen etwa von ihren Zulieferern nicht nur Vorprodukte, sondern lassen diese in ihren Werken von den Beschäftigten der Zulieferfirma in die Autos einbauen.

Einzelhandelskonzerne beauftragen Fremdfirmen damit, die Regale einzuräumen, oder die Betriebskantine wird von einem externen Dienstleister betrieben. Bei solchen Werkverträgen schuldet der Auftragnehmer den Erfolg. Auch wenn die Werkvertragsbeschäftigten im Betrieb des Auftraggebers arbeiten, darf dieser ihnen keine Weisungen geben.

Immer mehr schwarze Schafe?

Daten über den Missbrauch oder auch die tatsächliche Ausbreitung von Werkverträgen gibt es nicht, lediglich Umfragen. Laut einer Umfrage der IG Metall unter 5000 Betriebsräten berichtete jeder dritte Arbeitnehmervertreter, dass in seinem Unternehmen Stammarbeiter durch Werkvertragsbeschäftigte ersetzt werden. "Bei Werkverträgen sind die gesetzlichen Regelungen unzureichend und es finden zu wenige Kontrollen statt", sagte Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der Berliner Morgenpost.

Es gehe nicht darum, Werkverträge zu verbieten, sondern deren Missbrauch zu unterbinden. "Denn es gibt immer mehr schwarze Schafe unter den Arbeitgebern, die Werkverträge missbrauchen, um Löhne zu drücken, Risiken auf die Beschäftigten abzuwälzen und den Kündigungsschutz zu unterlaufen", so Buntenbach.

Die Arbeitgeber befürchten nun eine generelles Zurückdrängen der Werkverträge. "Ich kann nicht ausschließen, dass es vereinzelt Missbrauchsfälle gibt, in denen Zeitarbeit durch Scheinwerkverträge ersetzt wird", sagte BDA-Präsident Hundt jüngst. Scheinwerkverträge seien aber gesetzlich verboten, und die Arbeitgeber hätten "überhaupt nichts gegen entsprechende Kontrollen und Überprüfungen". Doch gegen neue Regulierung laufen sie Sturm: "Für die Arbeitnehmer der Werkunternehmen gilt das gesamte Arbeits- und Tarifrecht.

Es bedarf keiner neuen Rechtsvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber", sagte Hundt. Dass es in der Wirtschaft zunehmend Werkverträge gebe, habe nichts mit Missbräuchen oder Umgehung von Tarifverträgen zu tun, sondern sei vielmehr auf die zunehmende Arbeitsteilung und Spezialisierung im Wirtschaftsprozess zurückzuführen. "Werkverträge sind ein völlig normales, unverzichtbares Instrument der Wirtschaft".

Ruf nach gesetzlicher Regelung

Doch nach den Gewerkschaften und der Opposition sieht nun auch die CDU Handlungsbedarf. Der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Karl Schiewerling, sagte, es gehe nicht darum, Werkverträge, die ein lang bewährtes Instrument im Geschäftsleben seien, generell schärfer zu reglementieren. Das Gros dieser Vereinbarungen sei schließlich nicht zu beanstanden.

"Wir wollen aber verhindern, dass Unternehmen unter dem Deckmantel eines Werkvertrags Tarifverträge oder die soziale Absicherung unterlaufen", sagte Schiewerling. Zwar seien Scheinwerkverträge schon heute rechtlich unzulässig. Doch die Aufdeckung des Missbrauchs sei in der Praxis oft schwierig. Der CDU-Politiker sprach sich dafür aus, die Kontrollmöglichkeiten der zuständigen Zollbehörden auszubauen. Dafür sei mehr Personal nötig. "Wir prüfen zudem, wie das Arbeitsrecht in Bezug auf Werkverträge klarer gefasst werden kann."

Damit greift die CDU zwei Forderungen der Gewerkschaften auf: "Wichtig ist es, Werkverträge präziser von Leiharbeit abzugrenzen, um dem Missbrauch einen Riegel vorzuschieben", sagt DGB-Vorstandsmitglied Buntenbach. Um den Missbrauch von Werkverträgen zu stoppen, seien auch mehr und effektivere Kontrollen nötig, "insbesondere da, wo es keine Betriebsräte gibt".

Eine weitere zentrale Forderung der Gewerkschaften ist es, den Betriebsräten mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten beim Abschluss von Werkverträgen einzuräumen. "Ohne eine klare gesetzliche Regelung, auf deren Grundlage die Betriebsräte handeln können, wird das nicht gehen", so Buntenbach.

Mitsprache für den Betriebsrat

Schiewerling geht das zu weit: "Eine solche Ausweitung der betrieblichen Mitbestimmung wäre ein übermäßiger Eingriff in die unternehmerische Freiheit", so der Politiker. Schiewerling ergänzte jedoch: "Wenn durch Werkverträge die Arbeitsplätze von Mitarbeitern ausgelagert werden sollen, um damit Tarifverträge zu unterlaufen, dann sollte der Betriebsrat mit einbezogen werden."

Von den CDU-Sozialausschüssen (CDA) bekommen die Gewerkschaften aber auch bei diesem Wunsch Unterstützung: Sie sehen das Betriebsverfassungsgesetz als richtigen Hebel für die Missbrauchsbekämpfung an. Zwar räumte CDA-Chef Karl-Josef Laumann ein, dass niemand derzeit sagen könne, wie verbreitet der Missbrauch mit Werkverträgen sei. Hier müsse man jetzt erst einmal Licht ins Dunkel bringen.

"Wenn wir feststellen, dass es gehäuft zu Scheinwerkverträgen kommt, etwa um die neuen Zuschläge bei der Zeitarbeit zu umgehen, dann muss der Gesetzgeber eingreifen", sagte Laumann. "Dann müssen wir den Mitbestimmungskatalog entsprechend erweitern." Ein guter Betriebsrat werde "vernünftige Werkverträge nicht behindern", meinte der CDA-Chef.

Die Opposition ist derweil schon weiter. Die SPD-Fraktion will im Februar einen Antrag gegen "Lohndumping durch Fremdpersonal" ins Parlament einbringen. Darin spielen die Werkverträge eine bedeutende Rolle. Vorgesehen sei eine Ausweitung der Mitbestimmung, sagte SPD-Arbeitsmarktexpertin Anette Kramme. Im Fall von Scheinwerkverträgen sollten die Betroffenen überdies künftig automatisch Teil der Stammbelegschaft werden.

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