28.01.13

Steuererklärung 2012

Den Fiskus an der Vorsorge beteiligen

Ausgaben für Versicherungen lassen sich steuermindernd angeben. Dabei sind allerdings einige Tücken zu beachten.

Mit Ausgaben für Versicherungen, Altersvorsorge, Spenden und Kirchensteuer können Steuerzahler jede Menge Steuern sparen. Denn die Finanzbeamten gewähren für Sonderausgaben einen Pauschbetrag von nur 36 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 72 Euro für Verheiratete. Dieser Betrag ist schnell überschritten.

Jeder Euro, den Sie mehr ausgeben, senkt automatisch Ihre Steuerlast. Ausgaben für Altersvorsorge und Versicherungen müssen Steuerzahler in der "Anlage Vorsorgeaufwand" eintragen. Andere Sonderausgaben wie Spenden oder Kirchensteuer gehören in das "Hauptformular", Beiträge für die Riester-Rente in die "Anlage AV".

Vorsorgeaufwendungen

Der Staat unterstützt den Vorsorgeeifer seiner Bürger mit Steuerersparnissen. Dazu müssen Sie Ihre Beiträge zur Altersvorsorge in die Zeilen 4 bis 10 der "Anlage Vorsorgeaufwand" eintragen – also Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, in landwirtschaftliche Alterskassen, berufsständische Versorgungseinrichtungen sowie in die Basis- beziehungsweise Rürup-Rentenversicherung. Für 2012 können Anleger 74 Prozent der Beiträge, maximal jedoch 14.800 Euro (Alleinstehende) und 29.600 Euro (Verheiratete) abrechnen.

In den Zeilen 8 und 9 müssen Steuerzahler den Beitrag des Arbeitgebers zur gesetzlichen Rentenversicherung eintragen. Diesen Betrag berücksichtigen die Finanzbeamten, wenn sie den Steuervorteil für die Einzahlungen in die gesetzliche Rente ermitteln. "Aufgrund dieser seltsamen Berechnungsweise ist der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung 2012 tatsächlich nur mit 48 Prozent absetzbar", rechnet Peter Kauth von Steuerrat24.de vor.

Krankenversicherung

Seit 2010 rechnet das Finanzamt Steuerzahlern Beiträge zur gesetzlichen und privaten Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung voll an (Zeilen 12 bis 30). "Beitragsanteile, die über die Basisabsicherung hinausgehen, können im Rahmen der anderen Versicherungen abgesetzt werden, sofern für den Steuerabzug noch Spielraum ist", sagt Wolfgang Wawro vom Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg. Doch der Spielraum für andere Versicherungsbeiträge ist oft schon mit den Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.

Denn Arbeitnehmer und Beamte können Versicherungsbeiträge nur bis 1900, Selbstständige bis 2800 Euro steuerlich geltend machen. Bis 2004 konnten Selbstständige, Rentner und Pensionäre das Finanzamt an einem deutlich höheren Betrag beteiligen. Die Finanzbeamten prüfen daher bis 2019 in einer Günstigerprüfung, ob für diese Personen die alte oder neue Regelung günstiger ist. "Steuerzahler sollten daher alle Ausgaben für Versicherungen in der Steuererklärung angeben", rät Wawro.

Andere Versicherungen

Sind die 1900 beziehungsweise 2800 Euro mit den Ausgaben für die Basiskranken- und Pflegeversicherung noch nicht ausgeschöpft, können Steuerzahler das Finanzamt an weiteren Versicherungsbeiträgen beteiligen. Dazu gehören Auslandsreisekranken-, private Pflege-, Haftpflicht- oder Arbeitslosenversicherungen. "Nicht als Sonderausgaben absetzbar sind Sachversicherungen, also Beiträge zu Hausrat-, Rechtsschutz- oder Gebäudeversicherungen", sagt Steuerexperte Kauth. Einige Ausgaben für Versicherungen, die ein berufliches Risiko abdecken, können Steuerzahler als Werbungskosten verrechnen.

Unterhalt nach Scheidung

Es gibt zwei Möglichkeiten, den Staat an den Unterhaltszahlungen für den Ex-Partner zu beteiligen. Zum einen können Sie Unterhaltszahlungen bis zu 13.805 Euro als Sonderausgaben im "Hauptformular" verrechnen. Zusätzlich können Unterhaltszahler Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die sie für den Ex-Gatten zahlen, auflisten. Bei dieser Verrechnungsvariante muss der Empfänger jedoch zustimmen, den Unterhalt als "Sonstige Einkünfte" in seiner Steuererklärung anzugeben und zu versteuern.

Verweigert der Ex-Partner seine Zustimmung, können Sie die Unterhaltszahlungen immer noch als außergewöhnliche Belastungen verrechnen. Dann jedoch nur bis maximal 8004 Euro. Zudem kürzen die Beamten den Betrag um die Einkünfte des Unterhaltsempfängers, sofern diese den Anrechnungsfreibetrag von 624 Euro übersteigen. "Verdient der Unterhaltsempfänger mehr als 8628 Euro, verpufft die Steuerersparnis des Unterhaltszahlers", sagt Steuerexperte Kauth.

Ausbildungskosten

Die Ausgaben für ein erstes Studium oder eine erste Ausbildung können Steuerzahler seit 2012 als Sonderausgaben bis 6000 Euro verrechnen (davor: 4000 Euro). Dabei akzeptieren die Beamten Aufwendungen für Fahrten, Verpflegung, Lehrgangs- oder Studiengebühren. "Der Nachteil von Sonderausgaben ist jedoch, dass sie nur in dem Jahr verrechnet werden können, in dem sie anfallen", sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine.

Weil viele im Erststudium allenfalls geringe Einkünfte haben, können sie den Fiskus an den Ausgaben für die Erstausbildung nicht beteiligen. Das wäre nur möglich, wenn Steuerzahler die Ausgaben für das Erststudium als vorab entstandene Werbungskosten steuerlich geltend machen könnten. Die Kosten könnten sie dann mit den ersten Einkünften verrechnen und sich so eine satte Steuerersparnis sichern.

Eine Sonderregelung gilt für Steuerzahler, die eine Lehre bei kaufmännischen, handwerklichen oder technischen Berufen oder ein Studium an der Berufsakademie absolvieren. "Erfolgt das Erststudium im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses, sind die Aufwendungen in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten absetzbar", sagt Steuerexperte Kauth.

Spenden

In die Zeilen 49 bis 52 tragen Steuerzahler gezahlte Spenden ein. Das Finanzamt akzeptiert dabei Ausgaben bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Bei Spenden bis 200 Euro reicht der Kontoauszug als Nachweis. Wer mehr für gute Zwecke ausgibt, muss eine Zuwendungsbestätigung vorlegen.

Ab dem Steuerjahr 2012 müssen Steuerzahler Kapitalerträge, von denen bereits Abgeltungsteuer einbehalten wurde, nun nicht mehr zwingend in der Steuererklärung angeben. Verzichten Sie darauf, Zinsen, Dividenden und Kursgewinne akribisch aufzulisten, führt das dazu, dass Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte schrumpft.

Da Steuerzahler Spenden bis zur Höhe von 20 Prozent ihrer Einkünfte verrechnen können, fällt daher auch der absetzbare Betrag geringer aus. Doch das ist nicht zwingend von Nachteil. "Zuwendungen, die den Höchstbetrag übersteigen, können in das Folgejahr vorgetragen werden", sagt Steuerexperte Kauth.

>>> Lesen Sie auch: Rechnen Sie mit dem Finanzamt ab!

© Berliner Morgenpost 2013 - Alle Rechte vorbehalten
P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie Fan von der Berliner Morgenpost.
Die Favoriten unseres Homepage-Teams
title
Aktualisiert vor 1 MinuteLiveblog
Obama in Berlin – Obama redet am Brandenburger Tor

US-Präsident Barack Obama, Ehefrau Michelle und die Töchter Sasha und Malia sind in Berlin. Ihre Nacht im Hotel Ritz-Carlton ist vorbei. Nun absolvieren sie ein eng getaktetes Programm. Der Liveblog. mehr...

Brandenburg Gate, Berlin, Germany, Europe
14:55Obama in Berlin
Pariser Platz – die Bühne der Präsidenten in Berlin

Von Napoleon bis Chruschtschow, von Kennedy bis Clinton: Seit 200 Jahren inszenieren sich am Brandenburger Tor Besatzer und Besucher. Nun kommt US-Präsident Barack Obama. mehr...

Obama in Berlin
14:40Obama in Berlin
Michelle Obama und die Farben des Sommers - eine Stilkritik

Besonders Michelle Obama zieht mit ihrem Outfit die Blicke auf sich. Ihre Töchter Sasha und Malia stehen ihr da in nichts nach. Wir zeigen, wie stylish der Berlin-Ausflug der Präsidentenfamilie ist. mehr...


Merkel bei der Pressekonferenz: „Das Internet ist für uns alle Neuland“
15:11Reaktionen im Web
Barack Obama in Berlin - Angela Merkel im #Neuland

"Das Internet ist für uns alle Neuland", hat Angela Merkel bei der Pressekonferenz mit Barack Obama gesagt. Das sorgt für Spott im Netz: #Neuland wurde schnell zum Top-Schlagwort bei Twitter. mehr...

Leser-Kommentare Kommentare
Leserkommentare sind ausgeblendet.
Kommentare einblenden
Die Technik der Kommentarfunktion "DISQUS" wird von einem externen Unternehmen, der Big Head Labs, Inc., San Francisco/USA., zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen, insbesondere darüber, ob und wie personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen

Die Moderation der Kommentare liegt allein bei MORGENPOST ONLINE.
Allgemein gilt: Kritische Kommentare und Diskussionen sind willkommen, Beschimpfungen / Beleidigungen hingegen werden entfernt. Wie wir moderieren, erklären wir in der Netiquette.
blog comments powered by Disqus
Top-Thema

Aus dem Bett ihrer Suite im „Ritz-Carlton“ kann das Präsidentenpaar auf den Potsdamer Platz schauen
Obamas Hotel in Berlin

Hier übernachtet die First Familiy

Video Nachrichten mehr
Berlin-Besuch Absperrungen und Hitze am Brandenburger Tor
Deutschland-Besuch Familie Obama zu Gast in Berlin
Berlin-Besuch Obama von Bundespräsident Gauck empfangen
Berlin US-Präsident Obama erreicht das Ritz-Carlton
 
tb_airberlin.gif
airberlin - Destination…

airberlin baut die Verbindungen nach Polen aus. Erfahren…mehr

tb_Erste-Adressen.jpg
Berlins Erste Adressen

Eine Initiative der Berliner Kaufleute und der Berliner…mehr

Top Bildershows mehr
US-Präsident

Barack Obama und sein Tag in Berlin

Eigenes Programm

First Lady Michelle Obama in Berlin

First Lady

Das ist die Stilikone Michelle Obama

Staatsbesuch

Von Kennedy bis Bush – US-Präsidenten in Berlin

 
In eigener Sache
Weitere Morgenpost Angebote