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14.07.09

Riskante Anleihen

Citigroup muss Anleger für Verluste entschädigen

Die US-Bank Citigroup bekommt die Quittung für den Verkauf riskanter Anleihen und falsche Beratung: An mehr als 1200 Privatanleger muss die Bank nun Hunderte Millionen Dollar zurückzahlen. Auch in Deutschland können Bankkunden nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auf Schadenersatz hoffen.

© AP
Citigroup muss Anleger mit Hunderten Millionen Dollar entschädigen

Die US-Bank Citigroup muss Hunderte Millionen Dollar wegen des Verkaufs riskanter Anleihen an mehr als 1200 Kleinanleger zurückzahlen. Die Börsenaufsicht von Pennsylvania brummte der Bank zudem eine Strafe in Höhe von 2,3 Millionen Dollar auf. Laut der Aufsicht hatte die Bank die Privatanleger aus dem US-Bundesstaat falsch über die Risiken informiert.

Mehrere andere Geldhäuser hatten bereits zuvor eingewilligt, sogenannte ARS-Anleihen für 60 Milliarden Dollar zurückzukaufen. ARS (Auction Rate Securities) sind Anleihen mit langer Laufzeit, deren Zinssatz aber in kurzen Abständen bei Auktionen neu festgesetzt wird.

Die Papiere galten lange Zeit als stabil im Preis. Doch im Zuge der Finanzkrise trocknete der auf 330 Milliarden Dollar geschätzte ARS-Markt abrupt aus, da sich keine Käufer mehr fanden. Auch die Deutsche Bank musste für rund eine Milliarde Dollar solch umstrittene Anleihen zurückkaufen.

Deutsche Bankkunden sind durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs ebenfalls in ihren Rechten gestärkt worden. Nachdem einige Landgerichte den Opfern der Pleite der US-Bank Lehman Brothers Schadenersatz zuerkannten, müssen laut dem Urteil des BGH Kreditinstitute Kunden unmissverständlich darauf hinweisen, wenn Spareinlagen bei ihnen nur bis zu einer gesetzlichen Mindestsumme gesichert sind. Wünscht ein Kunde eine sichere Geldanlage, muss die Bank sogar auf die Empfehlung eigener Produkte verzichten (AZ.: XI ZR 152/08 und XI ZR 153/08).

Geprellte Anleger der seit 2003 geschlossenen BFI Bank in Dresden können nun wieder auf Schadenersatz hoffen. Die beiden Klägerinnen hatten 80.000 und 160.000 Euro in Sparbriefen und Festgeld angelegt. Obwohl sie ausdrücklich nach sicheren Anlagen gefragt hatten, waren sie im Beratungsgespräch nicht darauf hingewiesen worden, dass im Fall der Pleite der Bank lediglich 20.000 Euro gesetzlich geschützt sind. Anders als viele private Banken gehörte die BFI Bank mit ihren 60.000 Kunden nicht dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken an.

Die für das Bankenrecht zuständigen Richter des XI. Zivilsenats machten deutlich, dass das Geldhaus zwar seine Informationspflicht zur eingeschränkten Einlagensicherung erfüllt hatte. Denn eine Information sei auch dann "leicht verständlich", wenn sie wie hier in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreditinstituts stand und der Kunde gesondert darauf hingewiesen wurde.

Dennoch habe die Bank ihre Beratungspflicht verletzt. Ein Finanzinstitut dürfe "einem Kunden, der ein besonderes Interesse an der Nominalsicherheit einer Geldanlage offenbart hat, keine Einlagen bei ihr selbst empfehlen", wenn bei ihr nur die gesetzliche Mindestdeckung besteht, so die Richter. Das Oberlandesgericht Dresden muss nun noch prüfen, ob die Klägerinnen einen solchen ausdrücklichen Wunsch nach einer sicheren Geldanlage tatsächlich geäußert hatten.

Das Argument, man habe eine sichere Anlage gesucht, wird auch von vielen Besitzern der mittlerweile wertlosen Lehman-Zertifikate in ihren Klagen angeführt. In ersten Urteilen von Landgerichten folgten Richter dieser Sichtweise. So sprach das Landgericht Hamburg in der Vorwoche einem Kläger gegen die Dresdner Bank Schadenersatz zu. Der Berater habe es versäumt, darauf hinzuweisen, dass die Lehman-Zertifikate nicht der deutschen Einlagensicherung unterliegen, so die Begründung.

Experten sind sich jedoch nicht einig darüber, inwieweit das jüngste BGH-Urteil in Sachen BFI Bank auf künftige Lehman-Fälle abstrahlen könnte. "Das BGH-Urteil ist sicherlich nicht schädlich, aber auch nicht übermäßig hilfreich", sagt der erfahrene Anlegeranwalt Andreas Tilp. Schließlich sei das Urteil eine Einzelfallentscheidung des BGH. Zumal es bei der BFI Bank um Einlagen und nicht um Zertifikate, sprich Schuldverschreibungen, wie bei Lehman Brothers gegangen sei.

Anwalt Peter Hahn, der den Lehman-Kläger gegen die Dresdner Bank vertreten hatte, sieht in dem Richterspruch des BGH zumindest "eine gewisse Unterstützung". Er werde ihn in künftigen Lehman-Fällen vor Gericht mit anführen.

Quelle: mit Reuters
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