09.01.13

Zu hohe Gebühren

Rossmann zieht wegen Rundfunkbeitrag vor Gericht

Die Drogeriekette Rossmann hat Klage gegen den zum Jahreswechsel eingeführten Rundfunkbeitrag von ARD und ZDF eingereicht. Auf das Unternehmen kämen dadurch extrem hohe Belastungen zu.

Foto: dapd

Die Drogeriemarktkette Rossmann wehrt sich gegen die neuen Rundfunkgebühren und klagt
Die Drogeriemarktkette Rossmann wehrt sich gegen die neuen Rundfunkgebühren und klagt

Die Drogeriekette Rossmann will gegen den neuen Rundfunkbeitrag klagen. Ein Unternehmenssprecher bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Frankfurter Allgemeine Zeitung", ohne Einzelheiten zu nennen. Das Unternehmen rechnet laut "FAZ" damit, dass es statt 39.500 Euro künftig Rundfunkabgaben von rund 200.000 Euro pro Jahr leisten muss. Die Klageschrift liegt der Zeitung nach eigenen Angaben vor.

Mögliche Zusatzkosten durch Übernahme der Schlecker-Filialen seien darin noch nicht enthalten. "Absolut gesehen", habe man sogar mit Abgaben von 291.000 Euro pro Jahr zu rechnen. Rossmann sieht dem Bericht zufolge unter anderem das Gleichheitsgebot verletzt.

Laut "FAZ" richtet sich die Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof konkret gegen die Zustimmung des Bayerischen Landtags zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

200.000 Euro jährlich

Dass die Klägerin "Rundfunkabgaben in Höhe von 200.000 Euro jährlich entrichten soll, obwohl sie aus dem staatlichen Angebot kaum einen Nutzen zieht, sprengt jede vernünftige Dimension", zitierte die Zeitung aus der Klage. Der Justiziar des Unternehmens kündigte in der "FAZ" an, man werde nötigenfalls auch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Der neue Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühren abgelöst, deren Höhe sich nach der Zahl tatsächlich genutzter Geräte richtete. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hatte den Rundfunkbeitrag zuletzt stark kritisiert. Größere Filialbetriebe würden deutlich schlechter gestellt als gleich große Unternehmen mit nur einem Standort, sagte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben zu Wochenbeginn dem "Handelsblatt".

Quelle: dapd/dpa/fp
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