08.01.13

Rechtsstreit

Allianz muss Kunden Millionen Euro zurückzahlen

Deutschlands größter Lebensversicherer gibt sich vor Gericht geschlagen. Wegen falsch abgerechneter Policen will er 117 Millionen Euro zurückzahlen. Wer Geld wiederhaben möchte, muss aktiv werden.

Foto: dpa

Betroffene Kunden erhalten von der Allianz nach Berechnungen von Verbraucherschützern im Schnitt 500 Euro zurück
Betroffene Kunden erhalten von der Allianz nach Berechnungen von Verbraucherschützern im Schnitt 500 Euro zurück

Auch wenn es nach viel Geld klingt: Mit den von ihr eingeplanten 117 Millionen Euro Rückzahlung an ihre Kunden würde die Allianz noch einen guten Schnitt machen. "Wir rechnen eher mit Ansprüchen in Höhe von sechs Milliarden Euro, die ehemalige Kunden gegenüber der Allianz zustehen", sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Im Durchschnitt könne jeder Betroffene 500 Euro Rückerstattung erhalten, rechnet sie vor. Das jedoch nur, wenn er seine Ansprüche rechtzeitig bei der Versicherungsgesellschaft anmelde.

Aussicht auf eine Rückerstattung der Allianz Leben hat jeder, der bei der Gesellschaft eine Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung gekündigt oder beitragsfrei gestellt hat. Für aufgekündigte Policen gilt das jedoch nur für Verträge, die nach 2009 beendet wurden. Andernfalls sind Nachzahlungsansprüche verjährt.

Deutschlands größter Lebensversicherer hat sich vor Gericht geschlagen gegeben. Wie die Berliner Morgenpost berichtete, hat die Allianz eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zurückgezogen. Damit ist ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart aus dem Jahr 2011 (2 U 138/10) rechtskräftig geworden, nach dem die Allianz unter anderem gekündigte und beitragsfrei gestellte Policen falsch abgerechnet hat.

Ähnliche Klauseln

Ganz ähnliche, wenn nicht identische Klauseln, benutzte die gesamte Branche über einen langen Zeitraum in all ihren Lebens- und Rentenpolicen. Der BGH hat in den vergangenen Monaten negative Urteile gegen eine ganze Reihe von Versicherern gesprochen: Deutscher Ring (IV ZR 201/10), Generali (IV ZR 202/10), Ergo (IV ZR 198/10), Signal-Iduna (IV ZR 200/10).

Auch wer eine Lebens- oder Rentenpolice bei einem anderen Versicherer gekündigt oder ruhend gestellt hat, sollte seine Ansprüche bei der Gesellschaft ankündigen. Ein Musterschreiben ist auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale Hamburg zu finden – Download ist gegen eine Schutzgebühr von 90 Cent möglich.

Von sich aus wird wohl keine Gesellschaft auf ehemalige Kunden zugehen. Eine gesetzliche Verpflichtung gibt es nicht.

Eine Forderung der Verbraucherschützer geht daher nicht nur Richtung Unternehmen sondern auch in Richtung Politik: "Wir fordern die Versicherungsgesellschaften auf, allen Kunden das ihnen zustehende Geld zu erstatten – kaputte Autos müssen schließlich auch vom Hersteller zurückgerufen und kostenlos repariert werden", sagt Castelló. Das müsse auch für fehlerhafte Abrechnungen von Policen gelten.

Allianz spart Geld

Auch wenn sich der Branchenprimus nun vor Gericht geschlagen gegeben und seine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zurückgenommen hat, wird er auf diese Forderung nicht eingehen. Automatisch anpassen wollen die Gesellschaften nur bei beitragsfrei gestellten Policen – das hat außer Allianz auch Generali angekündigt.

Daher liege es jetzt an den Betroffenen, die Rückforderung gegenüber ihrem Versicherer anzumelden. Castelló zeigt sich realistisch: "Wahrscheinlich wird nur ein kleiner Teil der möglichen Ansprüche überhaupt realisiert."

Geld gespart hat die Allianz jedoch trotz der eingestandenen Niederlage. Indem sie ihre Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen hat, wird das Urteil des OLG Stuttgart wieder rechtskräftig. Das bezog sich jedoch nur auf Verträge bis 2008. Weil danach eine neue gesetzliche Grundlage für Versicherungsverträge in Kraft getreten war, sahen die Richter eine Zäsur.

Aussicht auf Erfolg haben aber auch Kunden, die einen jüngeren Vertrag gekündigt haben. Die Stornoklausel hat sich auch bei Neuverträgen nicht geändert. Bisher. Denn zumindest Allianz verspricht: "Bei sämtlichen betroffenen Verträgen werden wir die vom BGH beanstandeten Regelungen nicht mehr anwenden und unseren Bestand entsprechend korrigieren."

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