02.01.13

Gesetzesvorschlag

Krankenkassen fordern Strafen für korrupte Ärzte

Selbstständige Ärzte, die sich bestechen lassen, können seit einem BGH-Urteil nicht mehr bestraft werden. Nun machen die Krankenkassen der Politik Druck. Sie fordern bis zu drei Jahre Haft.

Foto: dapd

Ärzte unterhalten sich: Selbstständige Mediziner sollen nach dem Willen der Krankenkassen schärfer kontrolliert werden
Ärzte unterhalten sich: Selbstständige Mediziner sollen nach dem Willen der Krankenkassen schärfer kontrolliert werden

Union und Krankenkassen fordern ein schärferes Vorgehen gegen korrupte Ärzte. Denn Bestechung und Bestechlichkeit niedergelassener Ärzte ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom vergangenen Juni nicht mehr strafbar.

Der AOK-Bundesverband forderte die Bundesregierung nun auf, die Gesetzeslücke zu schließen. Der Unionsexperte Jens Spahn (CDU) drohte den Ärzteorganisationen eine gesetzliche Strafregelung für den Fall an, dass sie das Problem intern nicht in den Griff zu kriegen.

Unscharfe Grenzen

"Entweder beginnt die ärztliche Selbstverwaltung endlich eigenständig, die Dinge klar beim Namen zu nennen und aktiv zu bekämpfen, oder wir müssen eine Strafnorm schaffen, damit der Staatsanwalt aktiv wird", sagte Spahn, der gesundheitspolitischer Fraktionssprecher ist, der "Frankfurter Allgemeine Zeitung".

Die Grenzen zwischen Kooperation und Korruption von Ärzten etwa mit Pharmafirmen seien unscharf. Niemand bestreite, "dass es tausendfach in Deutschland direkt oder indirekt Zahlungen oder Geschenke etwa von Laboren oder Pharmafirmen an Ärzte gibt".

Dabei ist die Annahme von Provisionen und Geschenken immerhin noch nach der ärztlichen Berufsordnung verboten. Nach Einschätzung der Krankenkassen werden Verstöße aber nur sehr selten verfolgt und bestraft.

AOK-Chef fordert Sanktionsmechanismen

Das Argument von Ärztevertretern, es fehle ihnen an Ermittlungs- und Sanktionsbefugnissen, ließ Spahn nicht gelten. "Dann sollten sie uns schnellstens konkrete Vorschläge auf den Tisch legen, was wie geändert oder verschärft werden muss, damit sie ihre Arbeit tun können." Wahrscheinlich müsse erst mal fünf bis zehn Ärzten die Berufserlaubnis entzogen werden, "bis bei allen die nötige Sensibilität einkehrt".

Der Chef des AOK-Bundesverbandes, Jürgen Graalmann, forderte die Bundesregierung auf zu handeln. "Freiberuflichkeit darf kein Freibrief für Korruption sein", sagte er der "Berliner Zeitung". "Auch hier müssen strafrechtliche Sanktionsmechanismen greifen."

Der Spitzenverband der Krankenkassen hat derselben Zeitung zufolge bereits einen Gesetzesvorschlag ausgearbeitet, der bis zu drei Jahre Haft für den Bestechenden wie den Bestochenen vorsieht. Die Regelung soll demnach ins Sozialgesetzbuch aufgenommen werden.

BGH spricht nur von "korruptivem Verhalten"

Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hatte nach dem BGH-Urteil angekündigt zu prüfen, ob Schritte gegen Ärzte-Korruption nötig sind. Bisher sind keine konkreten Maßnahmen bekanntgeworden. Ärzte gelten als eine wichtige Klientel seiner Partei.

Der Bundesgerichtshof hatte im Juni 2012 über einen Fall entschieden, in dem eine Pharmareferentin Kassenärzten Schecks über insgesamt etwa 18.000 Euro übergeben hatte. Die Bundesrichter sprachen zwar von "korruptivem Verhalten" – dies sei jedoch derzeit nicht strafbar.

Denn niedergelassene Ärzte handelten weder als "Amtsträger" noch als "Beauftragte" der gesetzlichen Krankenkassen. Bei angestellten Ärzte dagegen wäre das anders. Die Richter hatten der Politik anheimgestellt, die Strafbarkeit zu ändern.

Quelle: dpa/cat
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BGH zur Bestechlichkeit von Ärzten
  • Urteil

    Ist es strafbar, wenn Kassenärzte nach einer Medikamentenverordnung fünf Prozent des Großhandelspreises vom Pharmaunternehmen erhalten? Am 22. Juni 2012 veröffentlichte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu dieser heiklen Frage ein Urteil. Danach machen sich Kassenärzte, die für die Verordnung von Arzneimitteln Geschenke annehmen, nicht wegen Bestechlichkeit strafbar. Auch die Mitarbeiter von Pharmaunternehmen, die solche Deals anbieten, können nicht wegen Bestechung belangt werden.

  • Begründung

    Denn der Arzt handele weder als Amtsträger noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen, hieß es zur Begründung.

  • Gesetzgeber

    Der Große Senat für Strafsachen in Karlsruhe schoss den Ball aber gleichzeitig zurück ins Feld der Politik: Er habe nur zu entscheiden gehabt, ob „korruptives Verhalten“ von Kassenärzten und Mitarbeitern von Pharmaunternehmen nach geltendem Strafrecht strafbar sei. Es sei aber Aufgabe des Gesetzgebers, darüber zu befinden, ob Korruption im Gesundheitswesen strafwürdig sei. Und es sei dann ebenfalls Aufgabe des Gesetzgebers, entsprechende Straftatbestände zu schaffen, die eine strafrechtliche Ahndung ermöglichten. dpa

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