20.12.12

Abrechnungen

Elektronische Steuerkarte könnte Chaos auslösen

2013 müssen Firmen die elektronische Steuerkarte einführen. Zum Start gibt es Probleme. 1,5 Millionen Beschäftigte könnten betroffen sein.

Foto: picture alliance / Bildagentur-o

Gehaltsabrechnung: Im Januar kann es zu Enttäuschungen kommen
Gehaltsabrechnung: Im Januar kann es zu Enttäuschungen kommen

Auch wenn es zwischen Gänsebraten und Neujahrsböllern Schöneres gibt: Bis zum Jahresende sollten Millionen Arbeitnehmer noch ihre Lohnsteuerdaten prüfen. Wer sich nicht kümmert, riskiert, dass seine Abzüge falsch sind und das Nettogehalt im Januar gleich mal um ein paar Hundert Euro niedriger ausfällt.

"Das wird einen Aufschrei und dann Massenandrang in den Finanzämtern geben, wenn die Abrechnung millionenfach nicht stimmt", befürchtet der Geschäftsführer des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine (BdL), Erich Nöll. Dass möglichst viel Netto auf dem Konto landet, ist besonders wichtig, wenn etwa Arbeitslosen-, Insolvenz-, Kurzarbeiter-, Kranken- oder Elterngeld ansteht. Sonst gibt es weniger Unterstützung.

Grund für das erwartete Datenchaos ist die Einführung der neuen elektronischen Lohnsteuerkarte. Die Firmen müssen im Laufe des nächsten Jahres ihre Lohnabrechnung auf ELStAM (Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale) umstellen.

Das bedeutet: Die Buchhaltung stützt sich dann nicht mehr auf die letzte Lohnsteuerkarte aus Pappe von 2010, sondern ruft die Besteuerungsmerkmale aus der nagelneuen ELStAM-Datenbank ab: also welche Steuerklasse die Mitarbeiter haben, welcher Religion sie angehören, wie viele Kinder sie eingetragen haben.

Nach diesen Daten berechnet der Chef, was am Monatsende netto herauskommt. Der Haken an der Sache: Wegen eines Softwareproblems wimmelt es in dem Datenpool aber von Fehlern und Ungereimtheiten. Mal sind zwei statt drei Kinder eingetragen, mal stimmt die Steuerklasse nicht, oder der Kirchenaustritt ist nicht vermerkt.

Pannen bei 1,5 Millionen Beschäftigten

Er gehe davon aus, dass die Daten von fünf Prozent der etwa 30 Millionen Steuerpflichtigen fehlerhaft erfasst sind, sagt der Vorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Thomas Eigenthaler. Damit würde der Lohn von circa 1,5 Millionen Arbeitnehmern nicht korrekt abgerechnet. "Wir erwarten zu Jahresbeginn jede Menge Ärger in den Finanzämtern", ist Eigenthaler besorgt.

Zu allen Pannen beim Aufbau des Datenpools kommt ein weiterer Knoten hinzu: 2013 verlieren die bisherigen Freibeträge von Millionen Arbeitnehmern komplett ihre Gültigkeit. Beispielsweise die abzugsfähigen Posten von Pendlern, für Kinderbetreuungs- oder Reisekosten, für volljährige Kinder oder wegen eines Minus aus der Vermietung.

Wer sie einmal beantragt hatte, musste monatlich weniger Abzüge für Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag hinnehmen. Die alten Freibeträge sowie die Steuerklasse IV mit Faktor werden jetzt aber nicht automatisch übernommen. Ausnahmen gibt es nur für Behinderte und Hinterbliebene. "Freibeträge bringen unterm Strich nicht mehr Geld, aber finanziell mehr Luft", sagt Martina Bruse vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL).

Wer es nicht schaffe, seine Freibeträge bis Silvester beim Finanzamt neu zu beantragen, bekomme im Januar weniger Netto ausgezahlt, gibt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler zu bedenken. Je nach Verdienst und Steuersatz kann das monatlich einige Hundert Euro weniger ausmachen. Die zu viel gezahlten Steuern können dann erst über die Einkommensteuererklärung für 2013 zurückgeholt werden, also anderthalb Jahre später.

Eigene Daten kontrollieren

Wer clever ist, sollte eine ruhige Minute zwischen den Jahren dazu nutzen, seine persönlichen Steuerdaten zu kontrollieren, rät Steuerfachmann Nöll. Dann gebe es nächstes Jahr garantiert keine Probleme, wenn der Chef auf ELStAM umstellt – und ordentlich Netto auf dem Konto. Ein Check sei vor allem für Eheleute wichtig sowie für Arbeitnehmer, die im nächsten Jahr damit rechnen, arbeitslos zu werden oder in Kurzarbeit zu gehen.

Zur Berechnung der Lohnersatzleistung wird die Steuerklasse genommen, die zu Jahresanfang galt. Und beim Elterngeld wird nächstes Jahr die Steuerklasse als Basis genommen, die mindestens sieben von zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes eingetragen war.

Beim Datencheck hilft das Finanzamt vor Ort weiter. Dort bekommen Bürger einen Ausdruck mit ihren aktuell gespeicherten ELStAM-Daten zur Überprüfung. Es ist zudem möglich, sich über www.elster.de einen Überblick zu verschaffen. Die Formulare für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, also die Freibeträge, gibt es entweder beim Finanzamt oder im Internet unter formulare-bfinv.de.

Quelle: dapd/mim
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