17.12.12

Gesundheit

Ärzte wollen Antikorruptions-Gesetz verhindern

Prämien von der Klinik, Anreize von Pharmafirmen – Verlockungen gibt es viele für Ärzte. Nun hat die Ärzteschaft einen Anti-Korruptions-Katalog vorgelegt. Schärfere Gesetze will sie auf keinen Fall.

Foto: dapd

Untersuchung bei einem Hausarzt. Viele Mediziner bekommen eine Vielzahl an Vergünstigungen und Prämien
Untersuchung bei einem Hausarzt. Viele Mediziner bekommen eine Vielzahl an Vergünstigungen und Prämien

In der Diskussion um Korruption im Gesundheitswesen will die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) künftig keine Grauzonen mehr dulden. Sie stellte eine Broschüre für Kassenärzte vor, die "Grenzen aufzeigen, informieren und Transparenz schaffen soll" bei der Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Krankenhäusern, Apothekern und Pharmaindustrie.

"Zusammenarbeit im Gesundheitswesen ist wichtig und gewünscht", erklärte KBV-Chef Andreas Köhler. "Korruption hingegen muss bestraft werden." Korruption im Gesundheitswesen sei ein Thema, das in regelmäßigen Abständen für Schlagzeilen sorge, meinte Köhler. Er sprach von "Einzelfällen". In die Kritik gerieten etwa "Fangprämien", die Krankenhäuser an niedergelassene Ärzte für die Einweisung eines Patienten bezahlen.

Umstritten sind auch Zahlungen der Pharmaindustrie an Ärzte für "Anwendungsbeobachtungen" bei neuen Medikamenten in der alltäglichen Behandlung, sowie Einladungen von Pharmaherstellern zu "Fortbildungen" in luxuriösen Hotels. Erst im Juni hatte ein Urteil des Bundesgerichtshofes für Aufregung gesorgt.

Demnach dürfen Ärzte, die Geschenke der Pharmaindustrie als Gegenleistung für bestimmte Verordnungen annehmen, nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die Opposition hatte daraufhin ein spezielles Anti-Korruptionsgesetz für Ärzte gefordert. Der KBV-Chef betonte dagegen, ein neuer Straftatbestand für Vertragsärzte werde nicht gebraucht.

Broschüre listet praxisnahe Fälle auf

Der aktuelle Rechtsrahmen reiche aus. Ärzte hätten keinen Freibrief für Korruption – auch wenn die Debatte nach dem BGH-Urteil anderes vermuten lasse. Die Richter hätten lediglich festgestellt, das Vertragsärzte keine Amtsträger oder Beauftragten der gesetzlichen Krankenkassen seien. Daher könne es bei ihnen auch keinen Straftatbestand der "Bestechlichkeit im Amt" geben.

Sowohl das ärztliche Berufsrecht als auch das Sozialrecht gäben eindeutig vor, was erlaubt sei und was nicht. Verstöße würden sanktioniert, von möglichen Geldstrafen bis hin zum Entzug der Zulassung als Vertragsarzt. In schweren Fällen könnten Mediziner auch heute schon eine mehrjährige Haftstrafe erhalten.

Die neue Broschüre listet praxisnahe Beispiele zu den Themen Zusammenarbeit von Vertragsärzten und Krankenhäusern, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln sowie Sponsoring der Industrie auf.

Der Teufel steckt oft im Detail

Die Grenzen zwischen erwünschter Kooperation und Korruption sind dabei nicht immer klar erkennbar So ist es Ärzten erlaubt, sich bei Teilnahme an wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen die notwendigen Reisekosten und Tagungsgebühren erstatten zu lassen, erklärte KBV-Vorstand Regina Feldmann.

Nicht erlaubt ist hingegen die Übernahme der Übernachtungskosten für einen verlängerten Aufenthalt vor Ort oder für ein Rahmenprogramm. Als Fortbildung anerkannt werden grundsätzlich nur Veranstaltungen, die ausschließlich fachliche Informationen enthalten und "frei von wirtschaftlichen Interessen" sind.

Rein produktbezogene Informationsveranstaltungen gehörten nicht dazu.Unzulässig sind laut Broschüre auch Beraterverträge und Studienverträge, denen keine Gegenleistung gegenüber steht. Zulässig sind aber bezahlte Referate auf Fortbildungsveranstaltungen. Komplett unzulässig sei die Annahme von Geld oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteilen bei der Versorgung mit Arznei- oder Hilfsmitteln, betonte Feldmann.

Krankenkassen sehen Prämien als gängige Praxis

Sie empfahl, Verträge über eine Zusammenarbeit mit der Industrie grundsätzlich der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) oder der Ärztekammer vorzulegen. Auch sollten ärztliche Leistung und Gegenleistung "in einem angemessenen Verhältnis stehen". Im Zweifelsfall sollte die KV oder Ärztekammer zu Rate gezogen werden.

Unzulässig ist auch die "Zuweisung gegen Entgelt". Dennoch sind diese Fangprämien nach Einschätzung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland "gängige Praxis".

Jeder fünfte Arzt kenne die berufsrechtlichen Verbote nicht und sehe Zuweisungen gegen Bezahlung als selbstverständlich an, ergab eine Studie der Krankenkassen im Sommer. Hochgerechnet wären dies 27.000 niedergelassene Vertragsärzte. Im Gesundheitswesen bestehe erhebliches "Korruptionspotenzial", klagen die Kassen.

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Einnahmen der Ärzte
  • Spitzenreiter

    Spitzenreiter beim Umsatz der Ärzte aus dem Honorar von Behandlung und Diagnose gesetzlich Versicherter sind die Labormediziner. Sie erzielten nach den jüngsten Zahlen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung im ersten Halbjahr 2011 pro Quartal einen Honorarumsatz von rund 230.000 Euro, gefolgt von Nierenspezialisten mit 224.000 Euro.

  • Nachfolger

    Hausärzte und Strahlenmediziner, Humangenetiker, Fachärzte für Innere Medizin mit bestimmten Schwerpunkten und Radiologen folgen mit Werten zwischen 199.000 und 93.000 Euro. Kinder- und Jugendpsychiater erzielten 65.000 Euro Umsatz, Augenärzte 60.000, Chirurgen 57.000, Orthopäden 56.000, Hausärzte 52.000 und Gynäkologen 47.000 Euro.

  • Schlusslichter

    Nach der jüngsten amtlichen Statistik lagen die Allgemeinmediziner mit einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von 116.000 Euro am unteren Ende beim Ärzteverdienst. Diese Erhebung des Statistischen Bundesamts für die Situation in Einzelpraxen im Jahr 2007 nennt die gesamten Einnahmen aus den gesetzlichen und privaten Kassen abzüglich der Aufwendungen in der Praxis, aber vor Steuern und Abgaben. Spitzenreiter sind hier die Radiologen mit 264.000 Euro. Im Mittelfeld liegen etwa die Hals-Nasen-Ohren-Ärzte (144.000 Euro), die Frauenärzte (145.000 Euro), die Chirurgen (148.00 Euro), die Hautärzte (155.000 Euro) und die Internisten (158.000 Euro).

  • Durchschnitt

    Im Schnitt aller Ärzte waren es 142.000 Euro im Jahr 2007, nach 126.000 Euro vier Jahre zuvor. Laut Spitzenverband der Krankenkassen stieg der Ertrag bis 2011 auf 165.000 Euro. Auch das Bundesamt erhebt nun die Daten für 2011. Am 21. September 2012 werden die für die repräsentative Stichprobe ausgewählten Praxen dafür herangezogen. Mit Ergebnissen wird im Sommer 2013 gerechnet.

  • Nettoeinkommen

    Und was bleibt? Das monatliche Nettoeinkommen der Kassenärzte von gesetzlichen und privaten Kassen beträgt laut KBV nach den jüngsten Zahlen im Schnitt insgesamt 5442 Euro. Einem Allgemeinmediziner blieben demnach im Schnitt 5018 Euro pro Monat, einem Orthopäden 6344 Euro, einem Psychotherapeuten dagegen nur 2658 Euro.

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