07.12.12

Online-Wetten

Schleswig-Holstein verzockt sich beim Glücksspiel

Schleswig-Holstein will im Hauruckverfahren die Liberalisierung des Glücksspielmarkts zurücknehmen. Dazu braucht das Bundesland ein Okay aus Brüssel. Doch das wird nicht kommen – im Gegenteil.

Foto: dpa

Auch im Internet stark gefragt: Roulette. Die Anbieter sitzen allerdings im Ausland
Auch im Internet stark gefragt: Roulette. Die Anbieter sitzen allerdings im Ausland

Eigentlich hatte alles ganz schnell gehen sollen. Bereits am kommenden Mittwoch wollten die Abgeordneten des Kieler Landtags ein neues Gesetz für ihren Glücksspielmarkt absegnen, um die erst seit Jahresbeginn gültige Liberalisierung zurückzudrehen. Die hatten die schwarz-gelben Vorgänger gegen den Widerstand der anderen 15 Bundesländer durchgesetzt.

Doch dem "Las Vegas des Nordens", wie Schleswig-Holstein von Kritikern gebrandmarkt wurde, sollte nach dem Willen der neuen SPD-geführten Koalition ein rasches Ende gemacht werden.

Doch nun steht der Plan des sozialdemokratischen Fraktionschefs Ralf Stegner auf der Kippe. Die EU-Kommission gab eine sogenannte detaillierte Stellungnahme heraus. Im Klartext bedeutet das: Die Brüsseler Juristen beurteilen die neue Gesetzesvorlage aus Kiel als nicht konform mit EU-Recht. Stegners grüner Koalitionspartner wollte in diesem Fall ein Votum aufs neue Jahr verschieben.

Damit geht die unendliche Chaos-Geschichte um den deutschen Glücksspielmarkt in die nächste Runde. Sowohl auf Bundesebene als nun auch noch einmal auf Landesebene hat Brüssel die rote Karte gezeigt. Übrigens ebenso wie zuvor auch der Europäische Gerichtshof (EuGH).

Grund der Auseinandersetzung: In Deutschland beharrt die Politik weitgehend auf ihrem Monopol für den milliardenschweren Sektor. Seit Jahren aber beurteilen sowohl die Juristen in Brüssel als auch in Luxemburg die dafür angegebenen Gründe als nicht überzeugend.

Ringen um den Glücksspielstaatsvertrag

Die EU-Kommission hat bereits den vor einem Jahr novellierten Glücksspielstaatsvertrag als nicht mit Binnenmarktprinzipien vereinbar beurteilt. 15 Bundesländer sind diesem Vertrag beigetreten, der die Zahl der bundesweiten Lizenzen auf lediglich 20 beschränkt und Online-Poker sowie Casino-Spiele verbietet.

Als CDU und FDP noch in Schleswig-Holstein an der Macht waren, scherten sie aus und liberalisierten die Branche weitgehend: Die Zahl der Lizenzen ist nicht beschränkt, Online-Poker und -Casinos sind erlaubt, die Abgaben der Veranstalter niedriger als im Bundesvergleich.

Begründung: Das staatliche Monopol treibe Online-Spieler auf die Seiten ausländischer Anbieter, weil sie attraktiver seien. Tatsächlich geben Schätzungen zufolge 95 Prozent der Spieler ihr Geld lieber an nach deutschem Recht illegale Wettbüros – am deutschen Fiskus vorbei. Die EU hatte Kiels ursprüngliches Gesetz deswegen abgenickt.

Die neue Koalition aus SPD, Grünen und SSW will nun aber in den Kreis der restriktiven Bundesländer zurück. Dabei werden jedoch laut EU "keinerlei Gründe oder Daten angegeben, die erläutern, warum weniger als ein Jahr nach Inkrafttreten des derzeitigen Systems ein solch restriktiver Rahmen notwendig ist", wie es in der Stellungnahme heißt. Auch mangele es an Verhältnismäßigkeit für diesen Eingriff.

Zugleich handele es sich bei dem neuen Gesetz um eine verbotene Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs. Sehr deutlich fordert Brüssel die deutschen Behören auf, endlich überzeugende Gründe für ihren Eingriff in den Online-Markt vorzulegen.

Nach Meinung der Brüsseler Beamten fehlt der Begründung für die Regelungen die Kohärenz – was auch der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil im September 2010 so sah. Da Kiel nun genau diesem Vertrag beitreten will, sei eine Ablehnung nur konsequent.

Widerstand aus Malta

Auch die Regierung von Malta will den Schwenk nicht einfach akzeptieren und legte ein Veto ein. Anbieter aus Malta hatten sich erfolgreich um Lizenzen in Schleswig-Holstein beworben, von denen bisher 15 ausgegeben wurden. Wenn ein EU-Staat oder Bundesland ein den Binnenmarkt berührendes Gesetz erlässt, muss es dieses in Brüssel notifizieren lassen, was in den meisten Fällen problemlos passiert.

Die anderen 26 EU-Regierungen haben wie die Kommission das Recht, Einspruch gegen die Vorlage einzulegen. Die Koalition in Kiel muss sich daher auch mit möglichen millionenschweren Schadensersatzforderungen befassen, sollte sie ihre Rückkehr zum Glücksspielstaatsvertrag zementieren.

Ob das die Landesregierung gegen die Brüsseler Bedenken tut, ist noch offen. Die EU-Kommission hatte 2011 auch den Vertrag der 15 Bundesländer scharf kritisiert, will aber zwei Jahre abwarten, bis ohnehin eine Revision ansteht. Die Kieler Koalitionäre werden sich nun wohl einfach auf den lukrativen Monopol-Zug draufsetzen, so lange er noch fährt.

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