Elektronikgeräte
Verlängerte Garantien lohnen sich meist nicht
Viele Elektronik-Händler raten ihren Kunden, beim Kauf von Laptop, Digitalkamera oder Waschmaschine eine Garantieversicherung abzuschließen. Die soll gegen eventuelle Reparaturkosten und manchmal auch gegen Diebstahl schützen – doch Verbraucherschützer bezweifeln den Sinn solcher Verträge.
Von Wibke Schmidt
"Auf extra Sicherheit verzichten? Ich bin doch nicht blöd!" Mit markigen Slogans wie diesem bewerben Händler und Hersteller von Elektrogeräten ihre Garantiepakete. Das Prinzip: Gegen einen bestimmten Betrag – einmalig oder monatlich gezahlt – übernimmt die Versicherung über einige Jahre die Reparaturkosten oder schießt bei einem Totalschaden Geld zu einem neuen Gerät dazu. Manche Verträge bieten auch Schutz gegen Diebstahl, Stoß- oder Wasserschäden. Immer allerdings gilt: In wel-chen Fällen genau gezahlt wird, regelt das Kleingedruckte.
Das Bedürfnis nach Sicherheit scheint ein lukratives Geschäft zu sein, denn es gibt kaum noch ein Unternehmen in der Branche, das die Verträge nicht anbietet. Preise und Konditionen sind allerdings sehr unterschiedlich. Conrad Electronic beispielswei-se bietet eine bloße Garantieverlängerung an: Die vom Gesetzgeber ohnehin vorge-schriebene Gewährleistungsfrist von zwei Jahren wird per Vertrag auf insgesamt vier Jahre verlängert. In diesem Zeitraum steht das Unternehmen dann für alle Geräte-fehler ein, die bereits beim Kauf vorhanden waren – Verschleiß beispielsweise fällt nicht darunter. Dafür ist der Vertrag verhältnismäßig günstig zu haben: Eine Digitalkamera für 300 Euro lässt sich mit 24 Euro absichern, ein Notebook für 800 Euro mit 39 Euro.
Teurer als der Kaufpreis
Tiefer in die Tasche greifen muss, wer nicht nur eine Garantieverlängerung will, sondern sich auch gegen zusätzliche Risiken absichern möchte. Bei Media Markt beispielsweise sind 120 Euro fällig, um ein 500 Euro teures Notebook über vier Jahre gegen Akkuverschleiß, Wasser- und Stoßschäden oder Diebstahl zu versichern. MediMax, Euronics und ProMarkt verlangen für solche Angebote eine monatliche Gebühr. Bei MediMax beispielsweise soll der Kunde den Vertrag auf fünf Jahre abschließen und bei einem Notebook für 429 Euro acht Euro monatlich zahlen. Das sieht zunächst nach einem kleinen Betrag aus, aber auf fünf Jahre gerechnet werden 480 Euro fällig – mehr, als das Gerät gekostet hat.
Verbraucherschützer raten von den Verträgen eher ab. "Meistens ist es sinnvoller, das Geld für eine Neuanschaffung zu sparen, anstatt es in eine solche Versicherung zu investieren", sagt Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Denn der Preisverfall ist gerade im Elektronikbereich hoch. Nach ein paar Jahren lohnt sich die Reparatur kaum noch, und man bekommt, für das gleiche Geld ein viel höherwertiges Gerät." Höchstens bei sehr teuren Geräten könne sich im Einzelfall eine zusätzliche Absicherung rentieren.
Nicht auf die Werbung verlassen
Zudem empfiehlt die Verbraucherschützerin, sich nicht auf die Aussagen in den Werbebroschüren zu verlassen, sondern die AGB genau zu studieren. Denn manchmal sind die Regeln sehr streng. Beispiel: Ein Gerät ist zwar grundsätzlich gegen Diebstahl versichert, allerdings nicht, wenn es auf Reisen oder aus dem Auto geklaut wird. Manche Versicherer verlangen sogar, dass die Elektronik direkt am Körper in den Innentaschen getragen wird – sonst zahlen sie bei Diebstahl nicht.
Auch Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen steht den Ga-rantieverträgen skeptisch gegenüber. "Man sollte sehr genau abwägen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Schaden tatsächlich eintritt. Generell ist unsere Philosophie beim Versichern, dass die wirklich existentiellen Risiken abgedeckt werden. Und zum Grundschutz gehören solche Verträge nicht."
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