23.11.12

Preiserhöhung

Die schärfste Waffe des Stromkunden ist der Wechsel

Fast die Hälfte aller Stromversorger erhöhen zum Jahreswechsel die Preise. Für den Verbraucher ist es besser, den Anbieter zu wechseln, als gegen die Erhöhung zu klagen oder nicht zu bezahlen.

Foto: pa/OKAPIA KG, Ge/Okapia
Der Wechsel des Stromversorgers kann sich lohnen, aber man sollte vergleichen
Der Wechsel des Stromversorgers kann sich lohnen, aber man sollte vergleichen

Fast 500 Stromversorger, und das ist fast die Hälfte aller Gesellschaften in Deutschland, wollen zum Jahreswechsel ihre Preise erhöhen. Durchschnittlich zwölf Prozent mehr sollen Kunden zahlen. "Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Stromverbrauch von 4.000 kWh muss künftig rund 120 Euro mehr pro Jahr bezahlen", sagt Dagmar Ginzel vom Vergleichsportal Verivox.

Verbraucherschützer bezeichnen diesen Preissprung als Unverschämtheit – er müsse gar nicht so hoch ausfallen. Denn dem Anstieg der staatlichen Lasten stünden derzeit günstige Konditionen an den Strombörsen entgegen. Zu dem Vorwurf Stromkunden über Gebühr zur Kasse zu bitten, kommt nun die Kritik von Verbraucherschützern, Unternehmen würden Wettbewerb aushebeln, indem sie Kunden von der wirksamsten Wehr gegen steigende Preise abhielten. Dem Wechsel des Anbieters.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat mit Vattenfall einen solchen Täter ausgemacht. Der Energieversorger teilte seinen 2,3 Millionen Kunden erst sehr kurzfristig in einem Brief mit, dass die Preise ansteigen werden. Zu kurzfristig, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. Deshalb sollten Kunden sich gegen die steigenden Abschlagzahlungen wehren.

Versorger muss Frist von sechs Wochen einhalten

Hintergrund ist eine Regelung in der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" – kurz StromGVV. Darin ist festgelegt, dass Grundversorger (ein solcher ist Vattenfall für viele Kunden) Preise nur ändern dürfen, wenn sie ihre Kunden sechs Wochen zuvor informieren. Wie genau diese Information aussehen muss, darüber streiten die Parteien.

Nach Paragraf 5 Absatz 2 darf ein Grundversorger nur dann Preise ändern, wenn er das "mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung" angekündigt hat. "Zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe", so heißt es weiter, ist der Grundversorger verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen "eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden". Um das kleine Wörtchen "versenden" herrscht Streit.

Der Zeitpunkt zu dem Vattenfall seine Preiserhöhungen öffentlich bekannt gemacht haben musste war – unstreitig – der 20. November. Daran hat sich das Unternehmen gehalten. Zusätzlich hat der Energieriese Briefe an seine Kunden verschickt. Nach eigenen Angaben war das am 19. und 20. November. Rechtzeitig, sagt das Unternehmen. Zu spät, sagt die Verbraucherzentrale Hamburg.

Entscheidet "versendet" oder "zugegangen" ?

Denn während Vattenfall auf den Wortlaut des Gesetzes pocht ("versendet") und sich auf die Position stellt, dass das Verschicken der Mitteilungen am 19. beziehungsweise 20. November ausreichte, vertritt Hörmann von der Verbraucherzentrale Hamburg die Ansicht, mit "versendet" habe der Gesetzgeber eigentlich "zugegangen" gemeint.

"Wir gehen davon aus, dass die Vorwürfe der Verbraucherzentrale Hamburg, zumal zum jetzigen Zeitpunkt, einen politischen Hintergrund haben. Die Verbraucherzentrale ist an einer Initiative zum Rückkauf von Strom-, Gas- und Fernwärmenetzen durch die Stadt beteiligt. Ein Interessenkonflikt ist daher zumindest nicht auszuschließen", heißt es aus dem Hause Vattenfall. "Das unterstellt, wir würden uns nur mit Vattenfall auseinandersetzen. Den Vorwurf nehmen wir nicht an", sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

Die Rechtsauslegung der Verbraucherzentrale Hamburg ist wackelig, wie auch die Verbraucherzentrale Berlin einräumt. Dort rät man Stromkunden davon ab, bei Erhöhung durch den Versorger einfach den geringeren Strompreis weiterzuzahlen. "Den neuen Preis einfach nicht zu zahlen ist nicht zu empfehlen", sagte Susanne van Cleve von der Verbraucherzentrale Berlin. Kunden gingen mit ihrem Nichtzahlen das Risiko ein, vom Energieanbieter verklagt zu werden.

Wechseln ist besser als nicht zahlen

Zwar geht beispielsweise der Bund der Energieverbraucher davon aus, dass diese Gegenwehr von Energiekunden von der Rechtsprechung gedeckt ist. Doch sollten sich Kunden zumindest bewusst sein, dass ein Nichtzahlen ein gerichtliches Verfahren zur Konsequenz haben kann. Cleve rät stattdessen Kunden die die neuen Preisrunden nicht mitmachen wollen dazu, ihren Liefervertrag vier Wochen vor dem Datum zu kündigen und den Anbieter zu wechseln. Diese Option nennt auch Hörmann.

Obwohl die gestiegenen Abgaben und Steuern alle privaten Stromkunden betreffen, bestehen zwischen Anbietern große Preisunterschiede. Verbraucher, deren Lieferant eine Strompreiserhöhung ankündigt, sollten daher zu einem günstigeren Stromversorger wechseln. Bisher hat weniger als ein Viertel der deutschen Haushalte schon einmal den Stromanbieter gewechselt. Wer sich noch nie um einen günstigeren Tarif gekümmert hat, kann mehrere Hundert Euro pro Jahr einsparen. Hilfe bei der Suche nach neuen Tarifen bieten Vergleichsportale im Internet. Etwa Verivox, Check24, Toptarif oder auch Hauspilot.

Cleve, die in diesem Fall die Rechtsansicht von Vattenfall teilt, zeigt sich irritiert über dessen kundenunfreundliches Vorgehen. Auf die Frage an das Unternehmen, wie es mit Preiserhöhungsweigerern umgehen wird, heißt es: "Wir gehen davon aus, dass unsere Kunden die ab 1.1. wirksamen Preise zahlen."

Vergleichen Sie hier die Stromtarife aller Anbieter

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Warum Strom immer teurer wird
  • BÖRSENPREIS

    Der Börsenpreis von Strom gibt einen Hinweis darauf, wie viel es tatsächlich kostet, Strom herzustellen. Hinzu kommt aber immer Spekulation: Denn Strom wird teils lange Zeit im Voraus gekauft. Die Stromeinkäufer spekulieren also darauf, ob Strom langfristig teurer oder billiger wird. In den vergangenen Jahren stieg der Börsenpreis zunächst, sinkt aber inzwischen seit einiger Zeit wieder. Die Energieerzeuger geben den Anteil von Strombeschaffung, Vertrieb und Service am Strompreis mit 35 Prozent an.

  • NETZAUSBAU

    Der Betrieb, die Wartung und der Ausbau der Netze werden über die sogenannten Netzentgelte finanziert. Sie machen rund 20 Prozent des Strompreises aus. Steigen dürften die Entgelte in Zukunft, da im Rahmen der Energiewende neue Strom-Autobahnen quer durch Deutschland und mehr Netze über Grenzen hinweg notwendig sind. Hohe Kosten dürften auch für die Anbindung der Meeres-Windparks anfallen. Den hohen Investitionen sollen aber Einsparungen gegenüber stehen: Denn wenn die Netze künftig besser funktionieren, sind weniger teure Eingriffe der Netzbetreiber zur Stabilisierung nötig.

  • ERNEUERBARE

    Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird in Deutschland mit der EEG-Umlage durch fast alle Stromverbraucher finanziert. Das meiste Geld davon fließt in die Förderung von Sonnenstrom, obwohl er nur einen relativ kleinen Teil der Ökoenergie ausmacht. Da der Bau neuer Solarstrom-Anlagen aber weiter boomt, dürfte die EEG-Umlage ab 2013 erneut deutlich steigen – und dann rund 18 Prozent des Strompreises ausmachen. Auf der anderen Seite senkt Solarenergie den Strompreis an der Börse – denn sie fließt am meisten mittags, wenn Strom aufgrund der hohen Nachfrage früher am teuersten war.

  • VERGÜNSTIGUNGEN

    Energieintensive Unternehmen genießen eine ganze Reihe Vergünstigungen. Sie sollen damit im internationalen Wettbewerb gestärkt werden. Kritiker merken aber an, dass viele Unternehmen begünstigt werden, die gar nicht mit ausländischer Konkurrenz kämpfen. Eine ganze Reihe Firmen ist beispielsweise von der EEG-Umlage ganz oder teilweise befreit. Die entfällt übrigens auch, wenn ein Unternehmen selbst Strom erzeugt – weshalb Unternehmen gerne Teile von Kraftwerken übernehmen oder diese pachten. Auch müssen viele Konzerne kaum oder keine Ökosteuer und Netzentgelte zahlen.

  • STEUERN

    Mehr als ein Viertel des Strompreises machen Steuern und Abgaben aus. Zahlen müssen Kunden die Stromsteuer und die Mehrwertsteuer. Letztere ist auch auf die EEG-Umlage fällig – steigt diese, steigt also auch die Mehrwertsteuer. An die Kommunen müssen die Stromkonzerne zudem die sogenannte Konzessionsabgabe für die Nutzung der Infrastruktur zahlen.

  • EMISSIONSHANDEL

    Um den klimaschädlichen Treibhausgas-Ausstoß zu senken, führte die Europäische Union 2005 den Emissionshandel ein. Dabei erhalten Unternehmen wie Kraftwerk-Betreiber eine bestimmte Zahl Verschmutzungsrechte. Den größten Teil davon bekamen sie bislang kostenlos, nur für einen kleinen Teil mussten sie zahlen. Trotzdem schrieben sie die Verschmutzungsrechte mit ihrem vollen Wert als Ausgaben in ihre Bilanzen – und rechneten sie beim Strompreis mit ein, was diesen in die Höhe trieb.

  • WETTBEWERB

    Ein großes Manko in Deutschland ist noch immer der mangelnde Wettbewerb. Zwar buhlen mittlerweile hunderte Anbieter um die Kunden, doch letztendlich beherrschen noch immer vier große Konzerne das Energiegeschäft. Die Verbraucher sind außerdem wenig wechselfreudig: Die allermeisten Stromkunden haben noch nie ihren Anbieter oder auch nur ihren Tarif gewechselt. Sie alle zahlen deshalb unter Umständen hunderte Euro mehr im Jahr als nötig. AFP

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