23.11.12

Steuern und Rente

Diese Gesetze hat der Bundesrat verabschiedet

Zwar hat der Bundesrat das wichtige Steuerabkommen mit der Schweiz gekippt. Doch anderen Anliegen der Regierung zum Beispiel beim Verbraucherschutz hat die Länderkammer dann grünes Licht gegeben.

Foto: dapd

Mitglieder des Bundesrates lehnen umstrittene Steuerabkommen mit der Schweiz ab
Mitglieder des Bundesrates lehnen umstrittene Steuerabkommen mit der Schweiz ab

Eine komplette Niederlage wurde es für Schwarz-Gelb am Ende doch nicht. Zwar ließ der Bundesrat am Freitag das Steuerabkommen mit der Schweiz und die Novelle zum Kartellrecht durchfallen. Eine Reihe anderer auf der Kippe stehende Gesetze ließ die Länderkammer dagegen passieren. Die von SPD und Grünen regierten Länder fanden mit etlichen Stopp-Anträgen keine Mehrheit. Ein Überblick:

Steuern

Das umstrittene Steuerabkommen der schwarz-gelben Bundesregierung mit der Schweiz steht vor dem Aus. Im Bundesrat fand es keine Mehrheit. Auch wenn die Bundesregierung nun einen Kompromiss im Vermittlungsausschuss anstrebt, kann das Abkommen einseitig nicht mehr geändert werden. Die Zustimmung von SPD und Grünen ließe sich nur durch Zugeständnisse an anderer Stelle erreichen. Sie wollen sich aber nicht kaufen lassen und haben bereits abgewunken, weil sie das Abkommen im Blick auf die Steuergerechtigkeit für absolut unzureichend halten. Nach der nun gestoppten Regelung sollte auf das bei Schweizer Banken liegende Schwarzgeld deutscher Anleger einmalig eine Pauschalsteuer zwischen 21 und 41 Prozent an den deutschen Fiskus überwiesen werden – anonym und rückwirkend für zehn Jahre.

Mobilität

Elektro-Autos sind künftig zehn statt fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Gelten soll die Neuregelung für Fahrzeuge mit reinem Elektro-Antrieb oder Brennstoffzelle mit Zulassung zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2015. Bei zwischen 2016 und 2020 zugelassenen E-Autos sollen wie bisher fünf Jahre frei sein.

Der Bundesrat macht sich für eine Abschaffung der umstrittenen Ticketsteuer für Starts von deutschen Flughäfen stark. Er forderte die Bundesregierung auf, rasch ein entsprechendes Gesetz vorzulegen. Die 2011 zur Etatsanierung eingeführte Steuer bringt knapp eine Milliarde Euro ein.

Rente

Für Millionen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber bringt das kommende Jahr eine Milliarden-Entlastung bei der Rentenversicherung: Der Beitragssatz sinkt von derzeit 19,6 auf 18,9 Prozent – und damit auf den niedrigsten Stand seit 18 Jahren. Dies entlastet Arbeitnehmer und Wirtschaft zusammen um gut sechs Milliarden Euro.

Arbeitsmarkt

Die Verdienstobergrenze für die rund sieben Millionen Minijobber steigt Anfang 2013 von 400 auf 450 Euro. Flankiert wird die Regelung von einer Versicherungspflicht für die gesetzliche Rentenversicherung bei jenen Minijobs, die nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Davon können sich die Betroffenen aber auf Antrag befreien lassen.

Verbraucherschutz

Beim Immobilienkauf sollen Verbraucher besser vor Überrumpelungsmethoden dubioser Anbieter geschützt werden. Dafür soll eine vorgeschriebene Zwei-Wochen-Bedenkzeit vor dem Besiegeln des Kaufvertrags beim Notar wirksamer kontrolliert werden. Mit der Neuregelung muss sich nun der Bundestag beschäftigen.

Die Autofahrer in Deutschland können sich künftig in Echtzeit über die günstigsten Tankstellen in ihrer Nähe informieren. Dafür soll ab 2013 eine neue Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt sorgen.

Fusionskontrolle

Über das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen muss neu verhandelt werden. Im Vermittlungsausschuss wollen die Länder Änderungen durchzusetzen. So wollen sie etwa verhindern, dass die Ausweitung des Kartellrechts auch auf Krankenkassen die Versorgungsqualität der Patienten beeinträchtigt und die Kassen dem europäischen Wettbewerbsrecht unterstellt werden.

Justiz

Straftäter, die erst nach dem Urteil psychische Auffälligkeiten zeigen, können nicht mehr rückwirkend in Sicherungsverwahrung genommen werden. Die Reform ist eine Reaktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2011.

Behinderte

Schwerbehinderte können den öffentlichen Nahverkehr auch künftig nahezu kostenlos in Anspruch nehmen – müssen aber erstmals seit 1984 einen geringfügig erhöhten Eigenanteil bezahlen: statt bisher fünf künftig sechs Euro im Monat.

Quelle: dpa/dma
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