20.11.12

Bezüge gekürzt

Berlin ist die Hochburg der Hartz-IV-Sanktionen

Die Jobcenter kürzen Hartz-IV-Empfängern wegen Verstößen die Bezüge. In keinem anderen Bundesland geschieht das so häufig wie in Berlin.

Foto: dapd

Immer mehr Hartz-IV-Empfänger müssen mit empfindlichen Sanktionen des Jobcenters leben. Sie werden am häufigsten dafür bestraft, dass sie vereinbarte Termine nicht einhalten.
Immer mehr Hartz-IV-Empfänger müssen mit empfindlichen Sanktionen des Jobcenters leben. Sie werden am häufigsten dafür bestraft, dass sie vereinbarte Termine nicht einhalten.

Die Jobcenter in Deutschland haben in den vergangenen zwölf Monaten 1,017 Millionen Mal die Hartz-IV-Beiträge gekürzt – so häufig wie noch nie. Allein rund 7,8 Prozent der Fälle entfallen auf Berlin, wie die Statistik der Bundesagentur für Arbeit ergibt. Das Jobcenter kürzt die Bezüge, wenn ein Hartz-IV-Empfänger gegen das Gesetz verstößt, zum Beispiel Termine ohne Grund ausfallen lässt oder Arbeitsangebote ablehnt.

In der Hauptstadt wie auch bundesweit nimmt die Zahl der Sanktionen zu. Hochgerechnet auf 2012 werden es fast 130.500 Fälle sein. 2011 waren es 98.730, 2010 nur 86.097. Erik Benkendorf, Sprecher der Berliner Regionaldirektion, sieht die Zahlen als unmittelbare Folge der verbesserten Lage am Arbeitsmarkt: "Wir haben mehr offene Stellen, da suchen unsere Berater natürlich häufiger den Kontakt." Von höherem Druck will er nicht sprechen, doch er dürfte gestiegen sein – und zwar indirekt. Wenn Berater in den Jobcentern den Leistungsempfängern mehr Arbeitsplätze anbieten können, kommen Amt und Arbeitsloser häufiger in Kontakt. Der Erwerbslose muss mehr Aktivität nachweisen, und damit wächst für ihn auch die Gefahr, einen Verstoß zu begehen.

Manche Menschen von Sanktionen mehrfach betroffen

So steigt etwa die Zahl der "Meldeversäumnisse": In Berlin sind es 78,1 Prozent, bundesweit nur zwei Drittel aller Sanktionsgründe. Dazu zählt zum Beispiel, wenn ein Hartz-IV-Empfänger zu einem Beratungstermin ohne Grund nicht gekommen ist. In diesem Fall kann das Arbeitslosengeld II vorübergehend um bis zu zehn Prozent gekürzt werden. Ein Alleinstehender bekommt derzeit 374 Euro Regelsatz im Monat. Der Rest der gemeldeten Sanktionen hat oft damit zu tun, dass sich Arbeitssuchende weigerten, die ihnen vorgeschlagene Stelle anzutreten. Als Strafe sieht das Gesetz vor, den Hartz-IV-Betrag um bis zu 30 Prozent zu kürzen. Bundesweit 13,9 Prozent der Sanktionen gehen auf solche Fälle zurück, in Berlin sind es nur 10,6 Prozent.

Die mehr als eine Million Sanktionen in Deutschland trafen nicht ebenso viele Menschen, weil einzelne Personen mehrfach betroffen sein können, andere sich dagegen immer korrekt verhalten. So kürzten die Jobcenter nur bei 146.000 Hartz-IV-Empfängern die Bezüge, das entspricht einer Quote von 3,2 Prozent. "Das heißt, dass sich rund 97 Prozent aller Hartz-IV-Bezieher regelkonform verhalten", sagte ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit. In Berlin sind es 95,3 Prozent; 4,7 Prozent werden sanktioniert.

Sanktionssystem soll überarbeitet werden

Das Erwerbslosen Forum Deutschland warf den Jobcentern "blinde Sanktionswut" vor, die sogar Hochschwangere treffe, wenn sie im siebten Monat keinen Ein-Euro-Job mehr anfangen wollten. Zudem würden viele mit Stellenangeboten von Zeitarbeitsfirmen überhäuft, die nicht vorhanden seien oder die Menschen in prekäre Beschäftigungen brächten. Der Bundesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt, Wolfgang Stadler, forderte, das Sanktionssystem zu überarbeiten. Die Bestrafung führe selten zur gewünschten Verhaltensänderung. Dagegen begrüßte der FDP-Arbeitsmarktexperte Pascal Kober die Strafen als "Beweis für Erfolge auf dem Arbeitsmarkt". Sie seien Folge einer besseren Betreuung und einer größeren Zahl an Jobangeboten und kein Grund zur Beunruhigung. Die Sanktionen aufzuschieben oder abzuschaffen sei abzulehnen.

Zuvor hatte das der Bundesagentur nahestehende IAB eine Studie auf Basis von Daten aus 2010 vorgestellt, wonach acht Prozent derjenigen, die ihren Job verloren hatten, bereits vor der Arbeitslosigkeit mindestens einen Monat lang als sogenannte Aufstocker auf Hartz IV angewiesen waren, weil sie zu wenig verdienten, um allein davon leben zu können. Das traf oft Zeitarbeiter. Laut IAB bekamen von den arbeitslosen Leistungsempfängern rund 30 Prozent gleich Hartz IV. Denn Anspruch auf das Arbeitslosengeld, das aus Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanziert wird, hat nur, wer in den zurückliegenden zwei Jahren mindestens zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.

Quelle: hev/art/dapd
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