21.09.12

Stromsicherheit

Bürger zahlen für Kraftwerke im Standby-Betrieb

Um die Stromversorgung im Winter zu gewährleisten, möchte der Staat ein Abschalten systemrelevanter, aber unrentabler Kraftwerke verhindern. Zahlen sollen die Verbraucher, nicht die Betreiber.

Foto: dapd

Die Sonne geht bei Essenbach hinter dem Kühlturm von Block 2 des Kernkraftwerk Isar auf. Die Bundesregierung will die Abschaltung wichtiger Kraftwerke verbieten und so die Sicherheit der Stromversorgung aufrecht erhalten.
Die Sonne geht bei Essenbach hinter dem Kühlturm von Block 2 des Kernkraftwerk Isar auf. Die Bundesregierung will die Abschaltung wichtiger Kraftwerke verbieten und so die Sicherheit der Stromversorgung aufrecht erhalten.

Die Bürger sollen über den Strompreis Mehrkosten durch das geplante Abschaltverbot für unrentabel gewordene Kraftwerke bezahlen. Die Bundesregierung plant in ihrem Gesetzentwurf, Gaskraftwerke aus Gründen der Versorgungssicherheit im Winter notfalls per Gesetz zum Weiterbetrieb zu zwingen.

Die Gesamtkosten könnten bis zu 287 Millionen Euro betragen. Diese sollen die Verbraucher unter anderem über die Netzentgelte bezahlen, die Teil des Strompreises sind. Für einen Haushalt mit einem Verbrauch von 3500 Kilowattstunden werden demnach Zusatzkosten von maximal 1,55 Euro pro Jahr veranschlagt.

Weniger zahlen müssen dagegen weiter energieintensive Unternehmen: Der Bundesrat billigte Ausnahmen für rund 25.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes bei der Stromsteuer. Der sogenannte Spitzenausgleich war bereits zu rot-grünen Zeiten eingeführt worden, um bei der politisch gewünschten stärkeren Besteuerung von Energie Unternehmen mit hohem Stromverbrauch nicht über Gebühr zu belasten.

Die Ausnahmen sollen bis 2022 verlängert werden, wenn begünstigte Betriebe mindestens 1,3 Prozent Energie pro Jahr einsparen. Da es hier um Rabatte bei der Stromsteuer geht, treffen diese Mindereinnahmen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro pro Jahr nicht direkt die übrigen Stromverbraucher.

Keine Mehrheit für Strompreis-Bremse

Der Einsatz von Bayern, Schleswig-Holstein und Sachsen im Bundesrat für eine Strompreisbremse ist dagegen gescheitert. Die Länder hatten in unterschiedlichen Anträgen wegen der erwarteten Mehrkosten bei der Förderung erneuerbarer Energien für eine verringerte Mehrwertsteuerlast beim Strompreis, eine Senkung der Stromsteuer beziehungsweise eine Überprüfung der milliardenschweren Ausnahmen für energieintensive Betriebe geworben.

Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) betonte: "Die Entwicklung der Strompreise ist an ihrer Schmerzgrenze angekommen." Steuern und Umlagen machten bereits 45 Prozent des Strompreises aus.

Der Gesetzentwurf für mehr Versorgungssicherheit sieht unterdessen vor, dass Betreiber das Stilllegen von Kraftwerken in Zukunft zwölf Monate vorher mitteilen müssen und die Stilllegung notfalls verboten werden kann. Die Berliner Morgenpost hatte bereits vorab über das Vorhaben berichtet.

Die Betreiber der Übertragungsnetze müssen bis Ende März 2013 zusammen mit der Bundesnetzagentur eine Liste systemrelevanter Kraftwerke erstellen. Dabei handelt es sich vor allem um Gaskraftwerke in Süddeutschland. Dem Entwurf zufolge könnte es um Kapazitäten von 3900 Megawatt gehen – das entspricht etwa zehn Gaskraftwerken. Wenn die Stilllegung verboten wird, würden die Kraftwerke als Netzreserve betriebsbereit gehalten.

Zusatzkosten von 1,55 Euro pro Jahr

Dafür sollen die Besitzer eine Entschädigung erhalten. Die Kosten für Bereithaltung und Einsatz der Reservekraftwerke könnten sich auf 80 Millionen Euro pro Jahr belaufen. Mit Blick auf zusätzliche Gaskosten und Sondereffekte könnten Kosten von bis zu 287 Millionen Euro entstehen. Diese sollen die Verbraucher über die Entgelte für die Stromnetze bezahlen, die Teil des Strompreises sind. Für einen Haushalt mit einem Verbrauch von 3500 Kilowattstunden werden Zusatzkosten von maximal 1,55 Euro pro Jahr veranschlagt.

Schon seit Wochen sorgen sich Regierung und Koalition um mögliche Engpässe im Winter. Es gebe für den Winter womöglich eine Lücke von mehreren hundert Megawatt, um eine sichere Versorgung zu garantieren, hieß es in Koalitionskreisen. Da die steigende Ökostrom-Produktion ältere Kraftwerke zunehmend unwirtschaftlich mache, könnten bis zum Winter mehr Anlagen vom Netz gehen als erwartet.

Die Regelung, die Teil der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden soll, wird aber im kommenden Winter noch nicht greifen. Das Wirtschaftsministerium betont jedoch seit Wochen, oberste Priorität habe die Versorgungssicherheit in Deutschland.

Versorgungssicherheit im Winter ist gefährdet

Wegen der Stilllegung von acht Atomkraftwerken war bereits im vergangenen Winter die Situation angespannt. Die Bundesnetzagentur hatte vor dem Winter Reservekapazitäten mit einer Leistung von 2071 Megawatt in Deutschland und Österreich festgelegt. Diese fossilen Kraftwerke mussten mehrfach in Anspruch genommen werden. Auf ein Atomkraftwerk als "Kaltreserve" wurde letztlich verzichtet.

Die hohe Solar- und Windstromproduktion senkt seit Monaten die Einkaufspreise für Strom. Gerade mittags, wenn die Sonne scheint, werden daher Kohle- oder Gaskraftwerke kaum gebraucht. Weniger Produktionsstunden bedeuten auch weniger Ertrag. Im Winter werden aber gerade solche Kraftwerke benötigt, weil es dann weniger Sonne gibt und mehr Energie verbraucht wird.

Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), forderte eine langfristige Lösung angesichts der Umwälzungen im Energiemarkt durch die Ausweitung der Ökostrom-Produktion. "Was uns nicht hilft, ist ein gesetzliches Provisorium für die Ewigkeit. Wir brauchen endlich ein neues integriertes Marktdesign, das der Energiewirtschaft ausreichend Planungs- und Investitionssicherheit bietet."

Mögliche Versorgungsengpässe in den nächsten Wintern könne man nur vermeiden, wenn Vorsorge getroffen wird, dass stilllegungsbedrohte Bestandskraftwerke verfügbar bleiben. "Dieses Vorhalten muss allerdings zu wirtschaftlich angemessenen Konditionen für die jeweiligen Kraftwerksbetreiber ermöglicht werden."

Quelle: dpa/mol
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Warum Strom immer teurer wird
  • BÖRSENPREIS

    Der Börsenpreis von Strom gibt einen Hinweis darauf, wie viel es tatsächlich kostet, Strom herzustellen. Hinzu kommt aber immer Spekulation: Denn Strom wird teils lange Zeit im Voraus gekauft. Die Stromeinkäufer spekulieren also darauf, ob Strom langfristig teurer oder billiger wird. In den vergangenen Jahren stieg der Börsenpreis zunächst, sinkt aber inzwischen seit einiger Zeit wieder. Die Energieerzeuger geben den Anteil von Strombeschaffung, Vertrieb und Service am Strompreis mit 35 Prozent an.

  • NETZAUSBAU

    Der Betrieb, die Wartung und der Ausbau der Netze werden über die sogenannten Netzentgelte finanziert. Sie machen rund 20 Prozent des Strompreises aus. Steigen dürften die Entgelte in Zukunft, da im Rahmen der Energiewende neue Strom-Autobahnen quer durch Deutschland und mehr Netze über Grenzen hinweg notwendig sind. Hohe Kosten dürften auch für die Anbindung der Meeres-Windparks anfallen. Den hohen Investitionen sollen aber Einsparungen gegenüber stehen: Denn wenn die Netze künftig besser funktionieren, sind weniger teure Eingriffe der Netzbetreiber zur Stabilisierung nötig.

  • ERNEUERBARE

    Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird in Deutschland mit der EEG-Umlage durch fast alle Stromverbraucher finanziert. Das meiste Geld davon fließt in die Förderung von Sonnenstrom, obwohl er nur einen relativ kleinen Teil der Ökoenergie ausmacht. Da der Bau neuer Solarstrom-Anlagen aber weiter boomt, dürfte die EEG-Umlage ab 2013 erneut deutlich steigen – und dann rund 18 Prozent des Strompreises ausmachen. Auf der anderen Seite senkt Solarenergie den Strompreis an der Börse – denn sie fließt am meisten mittags, wenn Strom aufgrund der hohen Nachfrage früher am teuersten war.

  • VERGÜNSTIGUNGEN

    Energieintensive Unternehmen genießen eine ganze Reihe Vergünstigungen. Sie sollen damit im internationalen Wettbewerb gestärkt werden. Kritiker merken aber an, dass viele Unternehmen begünstigt werden, die gar nicht mit ausländischer Konkurrenz kämpfen. Eine ganze Reihe Firmen ist beispielsweise von der EEG-Umlage ganz oder teilweise befreit. Die entfällt übrigens auch, wenn ein Unternehmen selbst Strom erzeugt – weshalb Unternehmen gerne Teile von Kraftwerken übernehmen oder diese pachten. Auch müssen viele Konzerne kaum oder keine Ökosteuer und Netzentgelte zahlen.

  • STEUERN

    Mehr als ein Viertel des Strompreises machen Steuern und Abgaben aus. Zahlen müssen Kunden die Stromsteuer und die Mehrwertsteuer. Letztere ist auch auf die EEG-Umlage fällig – steigt diese, steigt also auch die Mehrwertsteuer. An die Kommunen müssen die Stromkonzerne zudem die sogenannte Konzessionsabgabe für die Nutzung der Infrastruktur zahlen.

  • EMISSIONSHANDEL

    Um den klimaschädlichen Treibhausgas-Ausstoß zu senken, führte die Europäische Union 2005 den Emissionshandel ein. Dabei erhalten Unternehmen wie Kraftwerk-Betreiber eine bestimmte Zahl Verschmutzungsrechte. Den größten Teil davon bekamen sie bislang kostenlos, nur für einen kleinen Teil mussten sie zahlen. Trotzdem schrieben sie die Verschmutzungsrechte mit ihrem vollen Wert als Ausgaben in ihre Bilanzen – und rechneten sie beim Strompreis mit ein, was diesen in die Höhe trieb.

  • WETTBEWERB

    Ein großes Manko in Deutschland ist noch immer der mangelnde Wettbewerb. Zwar buhlen mittlerweile hunderte Anbieter um die Kunden, doch letztendlich beherrschen noch immer vier große Konzerne das Energiegeschäft. Die Verbraucher sind außerdem wenig wechselfreudig: Die allermeisten Stromkunden haben noch nie ihren Anbieter oder auch nur ihren Tarif gewechselt. Sie alle zahlen deshalb unter Umständen hunderte Euro mehr im Jahr als nötig. AFP

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