21.09.12

Markenkrieg

Suzuki ringt Volkswagen das Kult-Kürzel GTI ab

Die Japaner können künftig die drei legendären Buchstaben verwenden, die jeder mit dem Golf verbindet – und einen "Swift GTI" anbieten. Im Scheidungskrieg der Konzerne aber hat VW die Nase vorn.

Foto: suzuki

Ein GTI aus Japan: Suzuki darf sein Model Swift mit den Buchstaben versehen, die für besondere Sportlichkeit stehen
Ein GTI aus Japan: Suzuki darf sein Model Swift mit den Buchstaben versehen, die für besondere Sportlichkeit stehen

Wenn es nach Osamu Suzuki gehen würde, wäre die Sache längst vom Tisch. Dann wäre die Trennung seines Konzerns von Volkswagen noch diesen Sommer vollzogen worden. Es kriselt seit Monaten kräftig zwischen den beiden Automobilkonzernen, die sich 2009 mit hochgesteckten Zielen zusammengetan hatten.

Aber nach heftigen gegenseitigen Vorwürfen wollen die Japaner nur noch eins: dass VW seine 19,9 Prozent an Suzuki zurückgibt und den Hersteller aus Fernost "wieder frei lässt", wie ein Suzuki-Manager sagt. Aber es geht nicht nach Osamu Suzuki. Die Deutschen denken nicht an Scheidung und zögern die entscheidende Anhörung vor einem Schiedsgericht in Großbritannien nach Kräften raus.

Die Japaner müssen tatenlos abwarten und fühlen sich durch jede Aktion von Volkswagen nur noch mehr gereizt. VW kauft Ducati – ein Affront in den Augen von Suzuki. Schließlich baue man selber Motorräder und bekomme so durch den ungeliebten Noch-Partner Konkurrenz. VW arbeitet an Autos unterhalb der Up-Klasse für Schwellenländer – genau diese Liga ist die Stärke Suzukis und wird daher als Frontalangriff der Deutschen gesehen.

"VW hat die Schlacht verloren. Wenigstens diese"

In Wolfsburg gibt es nur Schulterzucken. Man müsse nun wirklich nicht jede Konzernentscheidung im Zusammenhang mit einer Beteiligung sehen, heißt es süffisant.

Doch inzwischen können die Japaner wenigstens einen kleinen Erfolg verbuchen: Im Streit um das Typenkürzel GTI hat Suzuki die Oberhand behalten. Die Japaner dürfen mit den drei zugkräftigen Buchstaben ihre Marke Swift versehen. VW hat seinen Widerstand dagegen aufgegeben und den seit Jahren gärenden Rechtsstreit beendet.

Es ist zwar schon ein paar Wochen her, dass Volkswagen seinen Widerspruch gegen eine Entscheidung des Gerichtshof der Europäischen Union in der Sache zugunsten Suzukis zurückgezogen hat. Aber in der Europa-Zentrale des japanischen Herstellers in London, eben dort, wo das Schiedsgericht tagen soll, war das bislang offenbar nicht bekannt. "VW hat die Schlacht verloren. Wenigstens diese", sagte ein Suzuki-Manager. In den britischen Headquaters von Suzuki herrscht Festtagslaune.

Keine Verwechslungsgefahr zwischen den GTIs

Nun fühlen sich die Japaner ein wenig gestärkt für das weitere Kräftemessen mit Volkswagen. Zeige doch das Vorgehen der Deutschen, wie zerrüttet das Verhältnis sei und dass man die Beteiligung möglichst schnell lösen müsse, heißt es bei Suzuki. Aber das sind Scheinargumente. Denn der Zank um das GTI-Kürzel begann bereits 2004, also lange, bevor sich die beiden Konzerne zusammengetan hatten, um gemeinsam die Schwellenländer und weitere wichtige Märkte aufzurollen.

Im November 2004 hatte nämlich Volkswagen ein sogenanntes Markenwiderspruchsverfahren einleiten lassen, um zu verhindern, dass ein Suzuki Swift GTI auf den Markt kommt. Dererlei Gerangel um Markennamen ist nicht ungewöhnlich, ebenso wenig wie die Tatsache, dass Volkswagen schließlich das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), also das offizielle Marken- und Geschmacksmusteramt der Europäischen Union, einschaltete.

Als auch das entspannte Umfeld im sonnigen Alicante, dem Sitz des HABM, nicht zu einer Einigung im Sinne der Deutschen beitragen konnte, klagte VW schließlich. Die Sache kam vor den Gerichtshof der Europäischen Union und hieß seither: Volkswagen gegen Harmonisierungsamt.

Im Frühjahr kamen die Richter schließlich zu dem Ergebnis, dass Volkswagen das Kürzel GTI nicht ausschließlich für sich beanspruchen könne. Es bestehe außerdem keine Verwechslungsgefahr zwischen einem Golf GTI und Swift GTI. Die Wolfsburger kündigten Widerspruch an und haben diesen inzwischen zurückgezogen. Man habe keine Chance mehr gesehen, das Tauziehen um den GTI mit Rechtsmitteln zu gewinnen, heißt es.

Kennzeichen besonders sportlicher Modelle

Tatsächlich ist der Fall GTI kein ganz leichter. Jeder verbindet damit automatisch den Golf. "Die drei Buchstaben sind mit dem VW Golf so verbunden wie der Quattro mit Audi", sagt ein VW-Manager. Für Deutschland stimmt das ohne Zweifel. Das Kürzel, das für Grand Tourisme Injection steht, kennzeichnet seit Bau des ersten Golf GTI 1976 besonders sportliche Modelle.

In Deutschland und weiteren Ländern wie den USA ist GTI denn auch eine eingetragene Marke von Volkswagen – aber eben nicht überall. Auch andere Autobauer nutzen die drei Buchstaben für besonders leistungsstarke Autos, Citroën hat sich das Kürzel beispielsweise für Frankreich schon 1977 schützen lassen. Überall dort, wo VW keine nationalen Schutzrechte an der Marke hat, geht das.

In Großbritannien, wo man traditionell besonders kritisch auf alles guckt, was "Made in Germany" ist, hielt man Volkswagen zuletzt genüsslich vor, das Kürzel nicht mal für Autos erfunden zu haben. Die ehrwürdige "Times" schrieb jüngst: "Der Name Gran Turismo Iniezione wurden italienischen Autos schon verpasst, da waren die VW-Anwälte, die heute so kräftig dafür kämpfen, noch gar nicht geboren." Das Reklamieren der GTI-Recht durch Volkswagen sei nichts als "fuel-injected nonsense".

"Wir haben Zeit"

So ist die Stimmung in London nach dem Urteil gut – noch. In der Hauptsache aber, dem Scheidungskrieg zwischen Suzuki und Volkswagen, sitzen derweil die Wolfsburger am längeren Hebel. Die erhoffte Kooperation gibt es zwar nicht, aber VW hält eisern an seinen Suzuki-Anteilen fest und wartet ab. Auf einen Wechsel an der Konzernspitzen zum Beispiel.

"Wir haben Zeit, die Anteile sind ein gutes Investment", sagt ein VW-Manager entspannt. Man habe gemeinsam mit Suzuki noch viel vor. Die Japaner belastet der Zwist mit dem Großaktionär dagegen zusehends. Nun will der Schiedsgerichtshof in London im Frühjahr darüber entscheiden, ob Volkswagen seine Anteile an dem japanischen Autobauer zurückgeben muss. Aber es wäre nicht der erste Termin in der Sache, der geplatzt ist.

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