15.08.12

Korruption

Wusste der Ex-MAN-Vorstand von Schmiergeld?

Sein Spitzname lautete "Trucker", als er noch die Nutzfahrzeuge-Sparte von MAN führte. Nun startet der Prozess gegen Anton Weinmann. Um seine Ehre zu retten, geht er ungewöhnliche Wege.

Foto: dapd

Ein Bild aus besseren Zeiten: Ab Donnerstag muss sich der frühere Chef der Nutzfahrzeuge-Sparte von MAN, Anton Weinmann, vor dem Landgericht München gegen Korruptionsvorwürfe wehren. Seine Anzeige gegen die Staatsanwälte wegen Verleumdung lief ins Leere
Ein Bild aus besseren Zeiten: Ab Donnerstag muss sich der frühere Chef der Nutzfahrzeuge-Sparte von MAN, Anton Weinmann, vor dem Landgericht München gegen Korruptionsvorwürfe wehren. Seine Anzeige gegen die Staatsanwälte wegen Verleumdung lief ins Leere

Ein Mann sitzt hinterm Lenkrad eines Lkw der Marke MAN und reckt den Daumen stolz nach oben. Anton Weinmann posierte gerne mit den Produkten aus dem eigenen Haus. Als hemdsärmeliger Manager mit Lkw-Führerschein gab er dabei kein schlechtes Bild ab.

"Trucker" Weinmann (56) hat mehr als 28 Jahre seines Lebens bei dem Münchner Lkw-Bauer MAN zugebracht. Bis es am 30. November 2009 in einer Pressemitteilung des Konzerns hieß: "MAN Nutzfahrzeuge-Chef Anton Weinmann legt auf eigenen Wunsch seine Ämter als Vorsitzender des Vorstandes der MAN Nutzfahrzeuge AG und als Mitglied des Vorstandes der MAN SE mit sofortiger Wirkung nieder." Der Abgang geschah vor dem Hintergrund einer Korruptionsaffäre.

Prozess beginnt am Donnerstag

Das Nachspiel findet nun von diesem Donnerstag an im Gerichtssaal 166 des Münchner Landgerichts statt. Im Strafverfahren gegen Anton Maximilian Weinmann geht es um Mittäterschaft bei Bestechung und Beihilfe zur Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Es geht um maximal drei Jahre Haft – und natürlich auch um die Ehre.

Die Causa MAN, oder der "MAN-Komplex", wie er von den Münchner Staatsanwälten genannt wird, wirft noch einmal ein Schlaglicht auf das Korruptionsgebaren in deutschen Großkonzernen. Denn es bringt, selten genug, einen einst mächtigen Mann aus der Vorstandsetage eines Dax-Unternehmens vor den Richter.

Staatsanwälte verklagt

Weinmann machte vorab schon einmal klar, dass ihm so manches an dem Verfahren nicht passt. So zeigte er noch vor Prozessbeginn zwei Münchner Staatsanwälte an.

In einer Erklärung seines Anwalts ist die Rede davon, die Vorwürfe bei zwei Bestechungsvorgängen im europäischen Ausland seien "sachlich unzutreffend", die Anklageerhebung "unvertretbar", zahlreiche Tatsachenbehauptungen im Anklagesatz "tiefgehend ehrverletzend".

Die Strafanzeige scheiterte indes, da die Münchner Staatsanwaltschaft keinen Anfangsverdacht sah. Auch eine Beschwerde Weinmanns beim Generalstaatsanwalt hatte keinen Erfolg.

Weinmann und seine Anwälte schießen sich damit nicht nur auf die Vertreter der Anklage ein, sondern auch auf den Vorsitzenden Richter Joachim Eckert. Der hat schon diverse Verfahren im "MAN-Komplex" geleitet und es bis dato mit geständigen, bisweilen sogar reumütigen Managern zu tun gehabt.

Richter akzeptiert Bakschisch-Ausrede nicht

Eckert ist einer der renommiertesten Richter in München, er verhandelt Fälle wie den milliardenschweren BayernLB-Skandal. Zuletzt machte Eckert von sich Reden, als er den Vorsitz der Spruchkammer der neuen Ethik-Kommission der Fifa übernahm. Ein Mann also, dem kein Sumpf zu tief zu sein scheint.

Mit Kavaliersdelikten habe Bestechung nichts zu tun, gibt Eckert in seinen Schmiergeld-Verfahren regelmäßig zu verstehen. "Es schadet der deutschen Wirtschaft nicht, wenn man nicht besticht. Die Geschäfte laufen trotzdem sehr, sehr gut", widerspricht er auch der These, ohne Bakschisch sei man chancenlos auf dem Weltmarkt.

Im Fall Weinmann geht es um die Frage, ob der Ex-Manager davon Kenntnis hatte, dass beim Verkauf von Lkw und Bussen mit Schmiergeld nachgeholfen wurde, und er nichts gegen diese Praxis unternahm. Bei MAN schien es über Jahre ein regelrechtes Schmiergeldsystem gegeben zu haben, um den Absatz anzukurbeln.

Siemens hatte vorgelegt

Der Fall erinnert, wenn nicht in der Dimension, so doch in der Struktur, an die Siemens-Affäre. Der Münchner Nachbar hatte über Jahre ein System von schwarzen Kassen unterhalten. Angeklagte vor Gericht berichteten über allzu schwere Geldkoffer, die es zu schleppen galt, und gaben haarsträubende Einblicke in ein Unternehmen, bei dem eine Zeit lang so mancher nicht mehr den Unterschied zwischen Recht und Unrecht wahrnehmen wollte.

Während der Fall Siemens insgesamt einen Schaden von 2,5 Milliarden Euro verursachte, ging es bei MAN billiger zur Sache. Das Unternehmen akzeptierte eine Zahlung von 150,6 Millionen Euro. Das Geld floss an den Freistaat Bayern. Richtig teuer wurde für MAN auch der Skandal bei der einstigen Tochter Ferrostaal um den mit Bakschisch geförderten Verkauf von U-Booten. So musste MAN die Firma Ferrostaal, die schon an einen arabischen Investor veräußert war, zurücknehmen.

Ferrostaal, das schließlich zum Schnäppchenpreis an die Hamburger Investmentgesellschaft MPC ging, wurde wegen der unsauberen U-Boot-Deals vom Landgericht München zur Zahlung von 139,8 Millionen Euro verurteilt. Für MAN dauert die Aufarbeitung seiner Affären bis heute an. So musste Finanzvorstand Frank Lutz unlängst bei der Präsentation der Quartalszahlen einräumen, dass bis Ende des Jahres eine Steuernachzahlung von einer halben Milliarde Euro fällig werde. Aufgrund der Korruptionsaffäre hätten mehrere Steuerbescheide aus vergangenen Jahren revidiert werden müssen.

Widerspenstiger als ehemalige Kollegen

Und nun also Weinmann, der sich widerspenstiger gibt als seine ehemaligen Vorstandskollegen. Sein früherer Mit-Vorstand Peter Erichreineke jedenfalls ließ sich im März auf einen Deal ein. 16 Monate auf Bewährung bekam er, dazu musste er 40.000 Euro an gemeinnützige Organisationen überweisen.

Richter Eckert hielt ihm zugute geständig zu sein. "Sie haben sich die Bewährung verdient." Erichreineke hatte eingeräumt, über Jahre Bestechungsgelder genehmigt zu haben. Auch da ging es, wie nun bei Weinmann, um unerlaubte Provisionen beim Verkauf von Lkw.

Spannend war auch ein Verfahren gegen den früheren Chef der Turbomaschinen-Sparte von MAN, Heinz Jürgen Maus, der von wilden Geschäften in Kasachstan zu berichten wusste. Dabei waren neun Millionen Euro an Schmiergeldern geflossen. Das Geld galt als "Markteintrittsgebühr" und wurde hinter Scheinverträgen versteckt. Maus' Geständnis und die Tatsache, dass er nicht in die eigene Tasche gewirtschaftet hatte, wurde mit zwei Jahren auf Bewährung und einer Zahlungsauflage von 100.000 Euro gewürdigt. Richter Eckert zeigte sich auch angetan davon, dass Maus gar nicht erst versuchte, die Schuld Subalternen in die Schuhe zu schieben.

Ebenfalls einer, der aus dem MAN-Olymp absteigen musste, war Klaus Stahlmann. Im Februar 2011 war seine MAN-Karriere, die ihn bis in den Vorstand brachte, zu Ende. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde gegen eine Zahlung von 275.000 Euro beendet. Stahlmann ist heute Vorstandschef des Schweizer Industriekonzerns Sulzer. Er hat also seine zweite Chance genutzt.

Über Schadenersatzzahlungen wird noch verhandelt

Der MAN-Aufsichtsrat mit Ferdinand Piëch an der Spitze sowie der MAN-Vorstand verfolgen das Verfahren gegen Weinmann mit Interesse. Denn das Unternehmen, das inzwischen zum VW-Konzern gehört, hat noch eine Rechnung mit seinem einstigen Topmanagement offen.

Mit dem früheren Führungspersonal, also Weinmann, Ex-Chef Håkan Samuelsson und dem früheren Finanzvorstand Karlheinz Hornung, wird noch über Schadenersatzzahlungen verhandelt. Es soll dem Vernehmen nach um sechsstellige und niedrige siebenstellige Summen gehen, eine Einigung in greifbarer Nähe sein. Zum Vergleich: Bei Siemens hatten neun Mitglieder der ehemaligen Unternehmensführung Zahlungen von insgesamt 19,5 Millionen Euro akzeptiert.

Aus den Korruptionsaffären haben Siemens, MAN & Co. ihre Lehren gezogen. Sie haben mächtige Anti-Korruptionsabteilungen aufgebaut und scheinen wesentlich konsequenter als früher gegen Fehlverhalten vorzugehen. Jedenfalls sind Mitarbeiter nun geschult und können sich auch in kritischen Situationen etwa über eine Telefon-Hotline an Fachleute wenden, um über unsaubere Offerten zu berichten und sich Rat zu holen.

Frühwarnsystem verhindert keine Einzelfälle

Dennoch betonen Anti-Korruptionsexperten, dass ein noch so gutes Frühwarnsystem Einzelfälle nicht verhindern kann. Die Bereitschaft deutscher Unternehmen, im Ausland zu bestechen, ist einer Rangliste von Transparency International zufolge nicht übermäßig ausgeprägt. Unter 28 Exportstaaten rangiert Deutschland hinter den Niederlanden, der Schweiz und Belgien auf Rang vier und ist damit unter den vergleichsweise Rechtschaffenen. Die Liste schließen China und Russland ab.

Dass beim Thema Korruption dennoch auch in Deutschland juristischer Nachbesserungsbedarf besteht, machte unlängst ein Vorstoß der International Chamber of Commerce deutlich. Die Kammer initiierte ein Schreiben an die Bundestagsfraktionen. Die Weigerung des Parlaments, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption zu ratifizieren, schade dem "Ansehen der deutschen Wirtschaftsunternehmen in ihren Auslandsaktivitäten", heißt es darin. Es gehe um Glaubwürdigkeit.

Deutschland hatte 2003 das Uno-Abkommen zwar unterzeichnet, es aber bis heute nicht ratifiziert, weil es Streit um die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung gibt. Zu den 35 Unterzeichnern des Briefs an die Parlamentarier gehörten auch zwei Manager, deren Unternehmen ihre Affären hatten: Siemens-Chef Peter Löscher und MAN-Chef Georg Pachta-Reyhofen.

Justizministerium will höhere Geldbußen

Einen Vorstoß, der Verfehlungen der Manager für Unternehmen künftig teurer machen soll, unternahm unterdessen das Justizministerium. Es möchte die maximale Höhe der Geldbußen bei Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen juristische Personen von einer Million auf zehn Millionen Euro heraufsetzen.

Dass Bußgeld in Korruptionsverfahren eine fast schon vernachlässigenswerte Rolle spielt, machen die großen Fälle deutlich. So wurden Ermittlungen gegen Siemens in der Mobilfunksparte gegen Zahlung von 201 Millionen Euro eingestellt: 200 Millionen waren allerdings Gewinnabschöpfung, nur eine Million das Bußgeld. Bei MAN betrug die Gewinnabschöpfung 150 Millionen Euro, das Bußgeld 600.000 Euro.

Die Anti-Korruptionsexperten von Transparency International halten daher auch die Anhebung um den Faktor zehn für nicht ausreichend, denn sie sei keine "wesentliche Verschärfung des Instruments der Korruptionsrepression". Da müsse schon mindestens der Faktor 100 her.

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