Altervorsorge
Deutsche Rentner müssen mehr Steuern zahlen
Von der Besteuerung der gesetzlichen Renten sind in diesem Jahr erstmals auch sogenannte Eckrentner betroffen.
Die Rentensteuer trifft immer mehr Rentner. Wie ddie "Bild"-Zeitung unter Berufung auf neue Zahlen des Bundesfinanzministeriums berichtet, müssen dieses Jahr erstmals auch sogenannte Eckrentner Steuern zahlen. Dem Bericht zufolge sind alle Neurentner betroffen, deren Altersgeld über der Eckrente nach 45 Jahren Durchschnittsverdienst liegt. Die Eckrente beträgt seit der Rentenerhöhung am 1. Juli rund 1.263 Euro.
Nach der neuesten "Datensammlung zur Steuerpolitik" des Bundesfinanzministeriums ist in diesem Jahr eine Rente nur noch bis 1.260 Euro im Monat steuerfrei. Ein "Eckrentner" wäre also erstmals gezwungen, eine Steuererklärung abzugeben. Steuerpflichtig wäre aber nur der über 1.260 Euro (Eheleute 2.520 Euro) liegende Teil der Ruhegelder.
Der immer stärkere Zugriff des Fiskus auf die Altersbezüge ist eine Folge der Neuregelung der Rentenbesteuerung. Danach steigt der steuerpflichtige Teil der Rente seit dem Jahr 2005 kontinuierlich an. 2005 waren für einen Neurentner nur 50 Prozent der Rente steuerpflichtig, derzeit sind es schon 64 Prozent. Dadurch steigt die Zahl der steuerpflichtigen Rentner stark an.
Wirtschaft gegen Zuschussrente
Wirtschaftsverbände kritisieren unterdessen die Pläne zur Einführung einer Zuschussrente für Geringverdiener. Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), sagte der "Bild"-Zeitung (Montagsausgabe): "In der aktuell wackeligen wirtschaftlichen Situation sind Verlässlichkeit und Sparsamkeit wichtig." Die Rentenbeiträge müssten sinken. "Neue Leistungen auch mit ehrenwerten Motiven hingegen passen nicht in die Zeit", sagte Dercks.
Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, nannte die Verknüpfung einer Beitragssenkung mit der Zuschussrente durch Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) einen "politischen Kuhhandel". Statt einer Verknüpfung der Maßnahmen forderte Ohoven ein Vorziehen der Beitragsanpassung.
Der Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums sieht neben einer Beitragssenkung von 19,6 auf 19 Prozent des Bruttolohns im kommenden Jahr unter anderem die Zuschussrente für Geringverdiener vor. Damit sollen kleine Renten auf bis zu 850 Euro im Monat aufgestockt werden, sofern die Arbeitnehmer auch privat vorgesorgt und lange genug in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Mit dem Vorhaben will von der Leyen gegen Altersarmut vorgehen. Wer lange gearbeitet und dennoch nur einen geringen Rentenanspruch hat, soll künftig unter bestimmten Bedingungen eine Zuschussrente erhalten und so maximal auf 850 Euro Rente kommen.
Hintergrund ist die Neuregelung der Rentenbesteuerung aus dem Jahr 2005. Während bis dahin Rentenbeiträge voll versteuert werden mussten und die Rentenzahlungen dafür später steuerfrei waren, wird seither schrittweise auf das System der nachgelagerten Besteuerung umgestellt. Derzeit sind daher für einen Neurentner bereits 64 Prozent der Renten steuerpflichtig. Ab 2025 können dann die Rentenbeiträge komplett vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, dafür wird die spätere Rente wie Arbeitseinkommen voll besteuert.
Maßgeblich für die Besteuerung sind allerdings neben den Renten auch weitere Einkünfte zum Beispiel aus Kapitalvermögen oder Mieten. Daher waren auch bisher schon Bezieher von niedrigereren Renten dann steuerpflichtig, wenn ihr Gesamteinkommen den

















