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03.05.09

Geld zurück

Der Countdown für die Steuererklärung beginnt

Anfang Juni endet die Frist zur Abgabe der Steuererklärung. Jetzt gilt es, schnell alle Belege und Unterlagen zu sortieren. Aktuelle Urteile und anhängige Verfahren helfen, die Steuerlast deutlich zu senken – in vielen Fällen lohnt sich auch ein Einspruch.

© dpa
Steuererklärung

Bis zum 2. Juni haben die Steuerzahler in der Regel noch Zeit, ihre Steuererklärung für das Jahr 2008 bei ihrem Finanzamt einzureichen. Noch einige Monate entspannt zurücklehnen können sich all diejenigen, die einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein mit der alljährlichen Abrechnung beauftragt haben. Für sie endet die Frist am 31. Dezember 2009.


"Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung zu machen, kann sich sogar vier Jahre Zeit lassen", sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine.


Doch viele Arbeitnehmer drücken sich um das Sortieren der Belege und das Ausfüllen der Bögen. Die alljährliche Steuererklärung raubt Zeit und viele Nerven. "Doch wer keine Steuererklärung macht, verschenkt viel Geld", sagt Steuerexperte Rauhöft. Im Schnitt erhalten Arbeitnehmer 900 Euro vom Finanzamt zurück.

Schon wenn lediglich die Kirchensteuer vom Lohn einbehalten wurde, lohnt sich das Ausfüllen der Bögen. Höher fällt die Überweisung des Finanzamts aus, wenn die Ausgaben für Werbungskosten und Sonderausgaben die dafür vorgesehenen Pauschalbeträge in Höhe von 920 beziehungsweise 36 Euro übersteigen. Eine Steuererklärung für 2008 ist besonders lukrativ. Denn die Steuerzahler profitieren von etlichen vorteilhaften Gerichtsentscheidungen und anhängigen Verfahren vor den obersten Gerichten.

Entfernungspauschale

Für das Jahr 2008 können Arbeitnehmer den einfachen Weg zur Arbeit mit 30 Cent je Kilometer abrechnen. Die Kürzung der Entfernungspauschale, die der Fiskus ab 2007 eingeführt hatte, wurde vom Bundesverfassungsgericht am 9. Dezember 2008 für verfassungswidrig erklärt. Wer 14 Kilometer oder weiter zur Arbeit fährt, hat den Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro bereits überschritten. Jede weitere Ausgabe, die in Zusammenhang mit dem Beruf anfällt, wie etwa Aufwendungen für Arbeitsmittel oder Fortbildungen, reduziert die Steuerlast.

Zudem lohnt es sich, die Ausgaben für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufzulisten. So können Steuerzahler leicht ermitteln, ob es für sie günstiger ist, die tatsächlichen Kosten für die Tickets oder aber die Entfernungspauschale abzurechnen. "Diese Wahlmöglichkeit wurde wieder eingeführt", sagt Wolfgang Wawro, Präsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg. Diese war 2007 mit der Kürzung der Entfernungspauschale gestrichen worden. Auch wer auf dem Weg zur oder von der Arbeit mit seinem Auto einen Unfall baut, kann dem Finanzamt die Kosten als außergewöhnliche Belastungen in Rechnung stellen.

Arbeitszimmer

Lehrer, Professoren, Richter und viele andere können seit 2007 die Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr steuerlich geltend machen. Die Finanzbeamten akzeptieren die Kosten nur noch dann, wenn das Zimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. "Den Betroffenen raten wir jedoch, das Arbeitszimmer in der Steuererklärung wie gewohnt abzurechnen", sagt Steuerexperte Wawro. Das Finanzamt wird die Ausgaben nicht akzeptieren. Steuerzahler müssen daher Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen und auf das anhängige Verfahren vor dem Bundesfinanzhof verweisen (Az. V I R 13/09). Der Steuerbescheid bleibt dann in dieser Frage offen. Sollten die Richter wie im Fall der Entfernungspauschale ein Urteil zugunsten der Steuerzahler fällen, können sich die Betroffenen über eine satte Steuererstattung freuen.

Haushaltsnahe Dienste

Wichtige Änderungen gibt es auch bei der Abrechnung so genannter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerker-Kosten. Handwerkerleistungen waren bisher zu 20 Prozent – maximal 600 Euro absetzbar. Im Konjunkturprogramm hat die Regierung die Absetzbarkeit von Handwerkerkosten verdoppelt. Wegen einer Gesetzespanne tritt die Neuregelung jedoch schon 2008 in Kraft. "Die Verdoppelung des Höchstbetrags für Handwerkerleistungen wird bereits für das Jahr 2008 gelten müssen", sagt Peter Kauth, Steuerexperte vom Internetportal Steuerrat24.de. Wer also 2008 hohe Handwerkerkosten hatte, kann 20 Prozent, maximal 1200 Euro direkt von seiner Steuerschuld abziehen.

Auch Heimbewohner profitieren von der Steuervergünstigung. Wenn Senioren im Heim einen eigenständigen und abgeschlossenen Haushalt führen, können sie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. Der Bundesfinanzhof bestätigte jüngst, dass Heimbewohner auch anteilige Ausgaben für Dienste, die die Heimleitung zur Verfügung stellt, mit dem Finanzamt verrechnen können (Az. VI R 28/08). Davon betroffen sind beispielsweise Ausgaben für Hausmeister, Gärtner, Reparaturen sowie die Reinigung von Gemeinschaftsflächen. "Für die Anrechnung reicht eine Aufstellung der Heimleitung", sagt Steuerexperte Kauth.


All diejenigen, die 2008 keine Steuern zahlen müssen, können logischerweise auch nicht von der Steuervergünstigung profitieren. "Wenn keine Steuerschuld besteht, können auch keine Aufwendungen von der Steuerschuld abgezogen werden", sagt Kauth. Dies hat jüngst der Bundesfinanzhof bestätigt (Az. VI R 44/08).

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