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Harsche Kritik

BDI-Chef Keitel fordert "Anstand" von Politikern

Der neue Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), Hans-Peter Keitel, hat die Regierungsvorschläge zur Verschärfung der Regeln für Vorstände als realitätsfern kritisiert. Er warf Politikern der großen Koalition Populismus vor und forderte einen anständigen Umgang mit der Wirtschaft.

Hans-Peter Keitel, der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) hat die Regierungsvorschläge zur Verschärfung der Regeln für Vorstände als realitätsfern kritisiert. Im Gespräch mit Morgenpost Online warf er den Politikern der Regierungskoalition Populismus vor und forderte sie zu einem anständigen Umgang mit Vertretern der Wirtschaft auf.

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„Politiker, die sich Manager als neue Feindbilder aussuchen, vergessen, dass Eliten in anständiger Weise miteinander umgehen sollten“, sagte Keitel. „Wir verlangen, dass man verantwortungsvoll miteinander umgeht, um gemeinsam die Krise zu meistern.“ In den vergangenen Monaten haben Politiker aller Parteien harsche Kritik an Managern der Finanzbranche geübt, dabei allerdings auch Manager anderer Branchen nicht ausgenommen.

Auch die anhaltende Diskussion darüber, ob angesichts Massenentlassung und steigender Arbeitslosigkeit soziale Unruhen drohen, verärgert Keitel: „Wir kommen nur mit sozialem Frieden wieder aus der Krise heraus. Soziale Unruhen auch nur fahrlässig herbeizureden, das ist wirklich Zündeln. Und dass sich hochintelligente Politiker daran beteiligen und sich nicht darauf besinnen, dass sie Verantwortung über den Tag hinaus haben, das enttäuscht mich maßlos.“

Keitel kritisierte außerdem Pläne der Koalition, die Haftung der Vorstände zur verschärfen. Begehen Manager fahrlässige Fehler, die ihr Unternehmen viel Geld kosten, zahlt normalerweise eine spezielle Haftpflichtversicherung. Die Regierungsparteien wollen allerdings, dass dabei künftig ein hoher Selbstbehalt gilt: Vorstände sollen zunächst mit bis zu einem Jahresgehalt für selbst verursachte Verluste einstehen, bevor die Versicherung greift.

Die Pläne der Koalitionsparteien sehen auch vor, dass der gesamte Aufsichtsrat und nicht nur ein Ausschuss die Vorstandsgehälter festsetzt. Der Aufsichtsrat soll künftig die Spitzengehälter auch kürzen können, wenn der Betrieb in Schwierigkeiten gerät. Zudem sollen Manager erfolgsabhängige Boni, die bei vielen Vorständen einen großen Teil des Gehalts ausmachen, erst am Ende der Vertragslaufzeit erhalten. Das soll längerfristiges Denken in der Unternehmensführung fördern.

„Die vorliegenden Vorschläge sind von den erkennbaren Umrissen nicht haltbar“, kritisierte BDI-Präsident Keitel. „Diese Vorschläge kommen offensichtlich von Menschen, die noch nie in ihrem Leben mit dem Verhandeln solcher Verträge zu tun gehabt haben.“

Höhe des Selbstbehalts unangemessen

Besonders die Höhe des Selbstbehalts bei der Managerhaftung ist nach Ansicht von Keitel unangemessen: „Wenn eine Selbstbeteiligung in Höhe eines Brutto-Jahresgehalts verlangt wird, sind das in Wahrheit zwei Netto-Jahresgehälter.“ Der hohe Selbstbehalt werde potenzielle Vorstände abschrecken: „Wenn ein Vorstand einen Selbstbehalt in der Höhe eines Jahresgehalts zahlen muss, überlegt sich jeder leitende Angestellte, ob er in den Vorstand aufsteigen möchte. Er bekäme dann zwar mehr Gehalt, hätte aber das große Haftungsrisiko.“

Union und SPD wollen außerdem, dass Vorstände börsennotierter Unternehmen erst zwei Jahre nach Vertragsende in den Aufsichtsrat des gleichen Unternehmens wechseln können. Auch diese Regelung ist nach Keitels Ansicht unpraktikabel: „Die Manager werden nach Beendigung ihrer Vorstandstätigkeit entweder zur Konkurrenz oder in ein völlig fremdes Gebiet gehen. Das macht die Qualität der Aufsicht auch nicht besser. Diese Regelung ist nicht zu Ende gedacht.“ Der direkte Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat ist in deutschen Unternehmen üblich, wird allerdings schon seit Jahren kritisiert. Aktionärsschützer hatten daher die Pläne der Koalition begrüßt.

Keitel lobte dagegen die Pläne der EU-Kommission. Binnenkommissar Charly McCreevy hat den Mitgliedsstaaten empfohlen, die Abfindungen für scheidende Manager auf zwei Monatsgehälter zu beschränken und bei Managementfehlern ganz zu streichen.

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