20.07.12

Skydrive und Hotmail

Microsoft sperrt unangekündigt Nutzer-Konten

Millionen Bürger speichern ihre Mails, Kalenderdaten, Fotos und Musik im Internet. Das hat seine Schattenseiten. So durchsucht Microsoft die Daten der Nutzer und sperrt bei AGB-Verstößen eiskalt aus.

Foto: Bloomberg
Nutzer haben unangekündigt den Zugriff auf Hotmail verloren. Mehr noch alle Cloud-Daten waren nicht mehr zugänglich
Nutzer haben unangekündigt den Zugriff auf Hotmail verloren. Mehr noch alle Cloud-Daten waren nicht mehr zugänglich

Clouddienste sind der neueste Software-Hype für Privatanwender. Ob Google, Apple oder Microsoft: Alle wollen, dass ihre Nutzer ihre Daten nicht mehr lokal auf ihren Geräten, sondern online auf den jeweiligen Unternehmensservern speichern. Das hat für die Anwender den Vorteil, dass ihre Daten ihnen überall und unabhängig vom Gerät zur Verfügung stehen.

Egal ob Heim-PC oder Smartphone, überall sind Mails, Kalenderdaten, Kontakte, aber auch Office-Dokumente, Musik und Photos in der gleichen Version abrufbar. Die Konzerne wiederum hoffen, die Nutzer mit den Diensten an sich zu binden - wer erst einmal seine gesamte Musiksammlung nur noch über Apples iTunes Match-Clouddienst sortiert und synchronisiert, wird nicht ohne weiteres zum Smartphone von der Konkurrenz greifen.

Wer ein Smartphone nutzt oder einen Computer wird fast immer aufgefordert, sich beim entsprechenden Anbieter in der Cloud zu registrieren. Welche Tücken die Clouddienste jedoch für die Privatanwender mit sich bringen, beweisen Apple und Microsoft aktuell fast zeitgleich:

Microsoft sperrt Skydrive und Hotmail gleichzeitig

Im niederländischen Supportforum Tweakers.net beschwerten sich Anfang der Woche Nutzer darüber, dass Microsoft ihnen sang- und klanglos ihre sogenannte LiveID, also das Nutzerkonto, gesperrt hat. Damit verlieren sie nicht nur den Zugang zu den in Microsofts Cloud-Dienst SkyDrive gespeicherten Dateien, sondern auch gleich noch den Zugang zu Microsofts Mailservice Hotmail. Sollten sie weitere Microsoft-Produkte nutzen - etwa Mobiltelefone mit Microsofts Windows Phone-Betriebssysstem - verlieren sie auch hier den Zugang zu gekauften Apps und Multimedia-Inhalten.

Microsofts Kundenservice erklärte die Sperre auf Nachfrage eines Nutzers mit einem Verstoß gegen AGB: Er habe in seinem SkyDrive-Ordner Inhalte gespeichert, die gegen Nutzungsrichtlinien verstoßen. Ein Blick in die AGB zeigt: Microsoft behält sich vor, jederzeit unangekündigt zu sperren, wenn Nutzer unerwünschte Dateien hochladen - dazu zählen neben Daten, die gegen "geltende regionale und nationale Gesetze" verstoßen, auch simple "vollständige oder teilweise Nacktaufnahmen von Menschen".

Anzügliche Fotos reichen, um Zugriff zu verlieren

Dabei ist völlig unerheblich, ob die Daten als öffentliche Ordner online freigegeben, oder nur zur privaten Nutzung gespeichert sind. So kann selbst eine private Oben-Ohne-Aufnahme mit dem Windows-Smartphone im Zweifelsfall zum Sperrgrund werden. Wer die Dienste nutzt, muss vorher per AGB zustimmen, dass Microsoft die Online-Datensätze "innerhalb des Services verwendet" - dazu scheint auch die Durchsuchung nach unerwünschten Inhalten zu zählen.

Microsoft bestätigt grundsätzlich Sperrungen

Ein Microsoft-Sprecher bestätigte auf Anfrage von "Berliner Morgenpost", dass "Microsoft bei groben Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen die Inhalte der Konten manuell prüft und gegebenenfalls sperrt." Wie genau der Konzern diese unerwünschten Dateien findet, konnte die deutsche Microsoft-Pressestelle zunächst nicht klären.

Microsoft schloss jedoch nicht aus, dass zum Durchsuchen der Nutzerdaten auch automatische Programme, sogenannte Crawler, verwendet werden. Auch ob die Sperrung tatsächlich auch bei Inhalten erfolgt, die die Nuzer nur zur eigenen privaten Nutzung und nicht öffentlich online abgelegt haben, konnte Microsoft noch nicht klären.

Auch Apple greift in die Nutzerdaten ein

Ein zweites Beispiel für Cloud-Probleme liefert aktuell Apples Musik-Clouddienstes iTunes Match. Dessen Nutzer sollen ihre private Musiksammlung auf Apples Server hochladen - der scannt die Dateien, erkennt die Songs, und stellt dann automatisch auf allen Geräten des Nutzers die Musik zur Verfügung. Dabei jedoch verwendet Apple nicht die Originaldateien des Nutzers, sondern den eigenen Bestand aus iTunes.

Der Haken: Apple scheint in hunderten Fällen Songs, deren Texte in den USA als "explicit", also nicht jugendfrei, gekennzeichnet sind, durch zensierte Versionen zu ersetzen. Dabei handelt es sich laut Apples Auskunft gegenüber den Kunden um einen Fehler bei der Synchronisierung - wer sich bei Apple beschwert, kann den Cloud-Dienst deswegen kündigen. Wer seine Originaldateien jedoch nach dem Upload nicht gesichert hat, verliert diese.

Cloud-Dienste sind sehr beliebt

Laut einer aktuellen Umfrage des IT-Verbande Bitkom verwenden bereits drei von vier deutschen Internet-Nutzern auch Cloud-Dienste. Dazu zählen bislang vor allem Online-Mailangebote. Doch spätestens mit Verbreitung von Windows 8 dürfte die Zahl der Nutzer von Online-Speichern sprunghaft steigen.

Die Beispiele zeigen die Tücken dieser Technik: Die Verbraucher geben mit ihrer Nutzung die alleinige Kontrolle über Verwendung und Veränderung ihrer Dateien auf. Alle Anbieter haben entsprechende Passagen in ihre AGB aufgenommen, auch Google behält sich in den Nutzungsbedingungen seines Cloud-Services Drive Nutzungsrechte an den Dateien der Nutzer vor.

Verbraucherschützer warnen deswegen die Nutzer davor, ihre Dateien ausschließlich und ohne eigene Sicherung auf der lokalen Festplatte in der Cloud abzuspeichern.

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