Neue Regelungen
Was sich für die Deutschen zum 1. Juli alles ändert
Höhere Renten, neue Kennzeichen, teurerer TÜV: Für Verbraucher treten zum 1. Juli wichtige Änderungen in Kraft. Ein Überblick.
Zum Monatswechsel treten durch neue Bestimmungen in Deutschland und der EU nuneinige wichtige Änderungen für Verbraucher in Kraft. Deutsche Rentner erhalten ab 1. Juli deutlich mehr Geld. Verbraucher können sich zudem unter anderem auf Kostenobergrenzen beim mobilen Internetsurfen im Ausland freuen. Zudem wird ab Juli die Palette verschiedener Kennzeichen für Auto- und Motorradfahrer noch ein Stück breiter: Die sogenannten Wechselkennzeichen werden eingeführt. Dann können zwei verschiedene Autos oder Motorräder mit einem Kennzeichen genutzt werden.
Rentenerhöhung: Die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland erhalten vom Monatswechsel an mehr Geld. Ihre Bezüge steigen ab 1. Juli im Osten um 2,26 Prozent und im Westen um 2,18 Prozent. Grund für das deutliche Rentenplus sind die gestiegenen Löhne und der Rückgang der Arbeitslosigkeit im vergangenen Jahr. Ruheständler werden also an der guten Konjunkturentwicklung beteiligt.
Handy im Ausland: Beim Internetsurfen per Smartphone oder Handy dürfen deutsche Mobilfunk-Anbieter in der EU ab 1. Juli höchstens 83 Cent inklusive der Mehrwertsteuer pro Megabyte Daten verlangen. Bislang galt dafür keine Preisgrenze. Zudem sinken die Obergrenzen fürs Telefonieren und SMS-Schreiben im EU-Ausland: Kunden mit deutschen Handyverträgen zahlen dann nicht mehr als 35 Cent pro Minute. Die Kosten für ankommende Anrufe sinken auf zehn Cent. Eine Kurzmitteilung aus dem Ausland kostet noch höchstens elf Cent.
Bio-Lebensmittel: Das neue EU-Logo für abgepackte ökologische Lebensmittel wird zur Pflicht. Das stilisierte Blatt aus EU-Sternen auf grünem Grund wurde bereits vor zwei Jahren eingeführt und findet sich schon auf vielen Produkten. Jetzt endet die Übergangsfrist, und alle entsprechenden Waren müssen es tragen. Das Logo garantiert, dass 95 Prozent der Zutaten aus Bio-Landwirtschaft stammen.
TÜV: Ein versäumter Termin bei der Hauptuntersuchung fürs Auto wird für Autofahrer teurer. Wer sein Fahrzeug mehr als zwei Monate nach dem fälligen Termin zu den Prüfern bringt, muss eine um 20 Prozent höhere Gebühr zahlen. Das hatte der Bundesrat im März beschlossen. Nach erfolgreicher Untersuchung gilt die neue Plakette dann aber volle 24 Monate und wird nicht mehr – wie bislang üblich – auf den ursprünglichen Prüftermin zurückdatiert.
Wechselkennzeichen: Hauptvorteil der Wechselkennzeichen ist die flexible Nutzung zweier Fahrzeuge mit nur einem Kennzeichen. Vorteile bei der Kfz-Steuer gibt es nicht, laut ADAC aber womöglich bei Kfz-Versicherern. Die zugelassenen Fahrzeuge müssen derselben Klasse angehören. Laut Bundesverkehrsministerium ist es so künftig möglich, ein Auto und ein Wohnmobil mit einem Kennzeichen zu halten, nicht aber ein Auto und zugleich ein Motorrad. Zeitgleich darf immer nur eines der Fahrzeuge genutzt werden. Die Kennzeichen sind zweigeteilt. Der Hauptteil des Kennzeichens kann zwischen den Fahrzeugen gewechselt werden.
Saisonkennzeichen: Mit den Kennzeichen können Halter Fahrzeuge zulassen, die nicht das ganze Jahr über betrieben werden – etwa Cabrios, Wohnmobile oder Motorräder. Auf den Kennzeichen wird rechts eingeprägt, in welchen Monaten die Fahrzeuge gefahren werden dürfen. Die Kfz-Steuer muss dann nur für den Zeitraum – die Saison – bezahlt werden. Auch sparen Halter oft Geld bei der Versicherung und Zeit für das jährliche An- und Abmelden. Wer außerhalb der Saison fährt, riskiert Bußgelder. Auch müssen dann bei Unfällen Schäden am eigenen Auto selbst gezahlt werden, Haftpflichtschäden liegen im Ermessen des Versicherers.
Kurzzeit-Kennzeichen: Wie der Name schon sagt, gelten Kurzzeit-Kennzeichen nur für kurze Dauer – maximal fünf Tage. Zweck sind Überführungs-, Probe- oder Prüfungsfahrten. Das Ablaufdatum ist an der rechten Seite auf einem gelben Feld eingeprägt. Kurzzeit-Kennzeichen dürfen nur an einem Fahrzeug genutzt werden. Sie kosten laut ADAC Verwaltungsgebühren sowie rund 40 Euro für das Schilderpaar und müssen nicht mehr zurückgegeben werden.

















