12.06.12

Dauerbelastung

Von der Leyen will glasklare Regeln für Handykultur

Die Erreichbarkeit von Arbeitnehmern durch Handy und E-Mail soll beschränkt werden, fordert die Arbeitsministerin. Den Gewerkschaften reicht das nicht. Sie wollen eine Anti-Stress-Verordnung.

Foto: Robert Harding World Imagery
Ständige Erreichbarkeit kann zum völligen Zusammenbruch führen
Ständige Erreichbarkeit kann zum völligen Zusammenbruch führen

Angesichts steigender psychischer Belastung von Arbeitnehmern hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) klare Regeln zur Erreichbarkeit in der Freizeit gefordert. Moderne Techniken wie Smartphones schafften zwar "Flexibilität", sagte von der Leyen in Berlin. "Aber das kann auch überfordern, indem Menschen die Balance zwischen Erholungszeit und Arbeitszeit nicht mehr finden."

Von der Leyen sagte, die Gesellschaft müsse "lernen, mit diesen Techniken zurechtzukommen, damit nicht die Techniken uns beherrschen und unser Leben dominieren, sondern wir die Techniken beherrschen". Die Ministerin verwies auf das Arbeitsschutz-Gesetz, das nicht nur die physische, sondern auch die psychische Gesundheit betreffe.

Dadurch sei bereits geregelt, dass Unternehmen ihre Beschäftigten auch vor zu hoher Belastung schützen müssten. Auch sehe das Gesetz deutliche Strafen vor, wenn diese Vorgaben nicht beachtet würden.

Glasklare Regeln für Handykultur und E-Mails

Von der Leyen forderte deshalb "glasklare Regeln" in den Betrieben, "was Handykultur und Mailverkehr angeht". Festgelegt werden müsse in entsprechenden Vereinbarungen, wann Beschäftigte erreichbar sein müssen und wer genau betroffen ist. Auch sollte nach Ansicht der Ministerin klar geregelt sein, dass E-Mails nicht gelesen oder nicht beantwortet werden können, dass ein Handy auch ausgeschaltet werden darf. "In der Freizeit sollte Funkstille herrschen", forderte die Ministerin.

Von der Leyen kündigte an, nun zunächst mit einer Informationskampagne gezielt auf Unternehmen zuzugehen. Den Firmen müsse dabei klar werden, dass das Arbeitsschutz-Gesetz "ein sehr scharfes Gesetz" ist. Auch sollten Beispiele zu Vereinbarungen in den Betrieben aufgezeigt werden.

Im kommenden Jahr solle das Thema dann im Rahmen von Gesprächen zur Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutz-Strategie besprochen werden. Diese wird vom Bund, den Ländern und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung getragen.

88 Prozent der Berufstätigen dauerhaft erreichbar

Für die meisten Arbeitnehmer ist es einer Umfrage des Hightech-Verbandes Bitkom zufolge selbstverständlich, zumindest ab und zu nach Feierabend und an Wochenenden erreichbar zu sein.

Den Zahlen vom Juli 2011 zufolge sind 88 Prozent der Berufstätigen außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit für Kunden, Kollegen oder Vorgesetzte zu erreichen. Jederzeit erreichbar sind demnach 29 Prozent. Bei weiteren 45 Prozent ist das zu bestimmten Zeiten der Fall, bei 15 Prozent nur in Ausnahmefällen.

Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) müssen 60 Prozent der Beschäftigten auch in ihrer Freizeit erreichbar sein. Jeder Dritte sogar oft oder sehr häufig. "Der Zwang zur ständigen Erreichbarkeit führt zu erheblichen Problemen für die Gesundheit der Arbeitnehmer, aber auch für die Wirtschaft selbst", klagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.

Immer mehr psychische Erkrankungen

Die Zahl der psychischen Erkrankungen sei in den letzten zehn Jahren geradezu explodiert. Seit 1994 seien die Fehlzeiten aufgrund psychischer Erkrankungen um 80 Prozent gestiegen. Arbeitsbedingte psychische Erkrankungen sind mittlerweile der Hauptgrund für Erwerbsminderung.

Arbeitnehmer würden in "großen Teile wie Zitronen ausgequetscht", kritisierte Buntenbach. "So darf es nicht weitergehen." Es sei deshalb gut, wenn Großunternehmen erkennen, dass sie die Gesundheit der Beschäftigten besser schützen müssen, sagte die DGB-Vertreterin weiter.

So werden beim Autokonzern Volkswagen eine halbe Stunde nach Arbeitsende kein E-Mails auf die Smartphones der Beschäftigten weitergeleitet. Bei der Telekom müssen die Mitarbeiter in ihrer Freizeit und am Wochenende keine E-Mails beantworten.

DGB verlangt eine Anti-Stress-Verordnung

Buntenbach forderte mehr Beratung, Kontrolle und im Zweifel auch Sanktionen für die Arbeitgeber. Wohlklingende Appelle der Arbeitsministerin reichten dafür nicht aus. Das Arbeitsschutzgesetz müsse durch eine Anti-Stress-Verordnung ergänzt werden, damit die "glasklaren Regeln", die von der Leyen benenne, auch ebenso glasklar umgesetzt würden.

Die Arbeitgeber reagierten zurückhaltend auf die Kritik der Ministerin. "Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet, mehr zu leisten, als er vertraglich schuldet", sagte ein Sprecher der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Umgekehrt solle Leistungsbereitschaft aber nicht zwangsweise eingeschränkt werden. Von Ausnahmefällen abgesehen seien Mitarbeiter ohnehin grundsätzlich nicht verpflichtet, in der Freizeit für Mails, SMS oder Anrufe zur Verfügung zu stehen, hieß es bei der BDA.

Siemens schafft Ausgleichszeiten für Erreichbarkeit

Der Elektronikkonzern Siemens erklärte auf Anfrage, flexible Erreichbarkeit außerhalb der regulären Arbeitszeit spiele vor allem im Vertrieb oder Service eine Rolle. In der Produktion mit getakteten Abläufen und Schichtsystemen sei dies dagegen kaum relevant. "Wir haben in Einheiten, wo eine schnelle Reaktion von Seiten des Kunden erwartet wird oder eine Wartung innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erfüllen ist, entsprechende flexible Arbeitszeitmodelle vereinbart, wie zum Beispiel Rufbereitschaft", sagte eine Sprecherin.

Dadurch sei der Mitarbeiter wenn notwendig, auch in der Nacht oder am Wochenende erreichbar. Dafür gebe es Ausgleichs- und Ruhezeiten. Für diese Sondereinsatzzeiten würden in der Regel auch Zuschläge gezahlt. Neue Gesetze seien daher nicht nötig. "Die derzeitigen Gesetze und betrieblichen Regelungen bieten hinreichende Balance zwischen der Notwendigkeit einer flexiblen Arbeitszeit auf der einen Seite und Freizeitausgleich auf der anderen Seite", so der Konzern.

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