Zwei Jahre auf Bewährung: Vor Gericht in Bochum ist der frühere Post-Chef Zumwinkel dem Gefängnis knapp entgangen. Doch er muss sich vom Richter und der Anklage einiges anhören: zum Beispiel, wie trickreich er die Steuerhinterziehung plante und Geheimcodes mit der Bank in Liechtenstein verabredete.
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Dem Gefängnis entkommen: Der frühere Post-Chef Klaus Zumwinkel ist vom Landgericht Bochum zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss er eine saftige Geldbuße entrichten...
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... außerdem muss Zumwinkel eine Million Euro Geldbuße bezahlen, wie Wolfgang Mittrup (Foto), Vorsitzender Richter der 12. Strafkammer am Landgericht in Bochum, verkündete.
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Oberstaatsanwalt Gerrit Gabriel hatte zuvor weitgehend dieselbe Bestrafung für Zumwinkel gefordert. Er hielt dem Ex-Chef der Post Reue, sein Geständnis, die Steuernachzahlung und dem Umstand zugute, dass Zumwinkels Ansehen in der Öffentlichkeit bereits erheblich gelitten habe.
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Zumwinkels Anwalt Hanns Feigen (r.) forderte in seinem Plädoyer dagegen eine mildere Strafe für den einstigen Top-Manager.
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Der frühere Post-Chef Klaus Zumwinkel bekannte sich bereits am ersten von zwei Verhandlungstagen schuldig. Er hat Steuern in Millionenhöhe hinterzogen. "Der größte Fehler meines Lebens", sagte Zumwinkel vor dem Bochumer Landgericht.
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Zumwinkels Anwalt Hanns Feigen (l.) hatte zuvor die umfassende Aussage seines Mandanten angekündigt.
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Außerdem hatte Zumwinkel, der sich wegen Steuerhinterziehung verantworten musste, den Rechtsanwalt Rolf Schwedhelm (l.) dabei.
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Staatsanwältin Daniela Wolters (l.) und Oberstaatsanwalt Gerrit Gabriel vertraten die Anklage. Der Vorwurf: Zumwinkel hinterzog Steuern in Millionenhöhe über eine Stiftung in Liechtenstein.
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Der Vorsitzende Richter Wolfgang Mittrup wies Berichte zurückgewiesen, denen zufolge die Anwälte Zumwinkels mit der Anklage eine Bewährungsstrafe abgesprochen haben sollen.
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Das Verfahren gegen den früheren Post-Chef gehört zu den spektakulärsten Steuerfällen in der deutschen Geschichte. TV-Kameras waren live dabei, als Zumwinkel am 14. Februar 2008 aus seiner Villa in Köln abgeholt wurde. Mit dabei: Sein Anwalt (v.l.) und Margrit Lichtinghagen - damals die federführende Staatsanwältin.
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Das Interesse der Medien am Zumwinkel-Prozess war auch bei der Hauptverhandlung riesig. Wieder waren TV-Übertragungswagen vor dem Landgericht in Bochum aufgebaut.
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Das Gericht hatte extra Eintrittskarten ausgegeben, da der Platz im Gerichtssaal der 12. Strafkammer begrenzt ist.
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Auch dieser Postangestellte war zum Prozess gekommen. Er hatte eine Mitarbeiterzeitung dabei - mit einer Rede Zumwinkels. "Führungskräfte sind Vorbilder" heißt es darin.
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Das Landgericht in Bochum wurde während des Prozesses von der Polizei gesichert.
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In diesem Saal wurde gegen Klaus Zumwinkel verhandelt. Zur Sprache kamen hinterzogene Steuern in Höhe von 966.000 Euro. Andere Taten waren laut der Anklage inzwischen verjährt.
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Die Anklage stützte sich unter anderem auf Material, das die Fahnder im Februar 2008 in Zumwinkels Villa sicherstellten.
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Damals musste Zumwinkel zum Verhör mitkommen, dieses Foto zeigt die Rückkehr des einst gefeierten Managers in sein Haus in Köln.
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Margrit Lichtinghagen wurde mit dem Fall Zumwinkel bekannt. Die Staatsanwältin nutzte unter anderem eine DVD mit Bankdaten aus Liechtenstein, die der deutsche Geheimdienst BND einem Informanten abgekauft hatte.
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Später versetzte die nordrhein-westfälische Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (Foto) die Staatsanwältin nach Köln ans Amtsgericht. In Bochum hatte sich Lichtinghagen Ärger eingehandelt, das Verhältnis zum Vorgesetzten wurde als zerrüttet bezeichnet.
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Der Fall Zumwinkel wird zum Liechtenstein-Skandal gerechnet. Die vom BND beschafften Kundendaten stammen aus der LGT-Bank in dem kleinen Alpenstaat. Dort wurden zahlreiche Stiftungen Deutscher betreut, die Geld an der Steuer vorbei ins Ausland geschafft hatten.
Klaus Zumwinkel wirkt wieder ganz geschäftsmäßig -
als das Urteil gegen ihn gesprochen und begründet wird. Der Richter zählt
die hinterzogenen Steuern der Jahre 2002 bis 2006 einzeln auf, addiert sie
auf 967.815, 96 Euro. Der ehemalige Post-Chef beugt sich über ein Blatt
Papier und gleicht die Zahlen ab.
Zumwinkel hat diese Zahlen schon etliche Male gehört. Es gibt für ihn nichts
Unvorhergesehenes, auch nicht bei der Urteilsverkündung: Das Landgericht
Bochum hat ihn wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu zwei Jahren Haft
auf Bewährung verurteilt. Dieses Strafmaß wurde im Vorfeld kolportiert.
Zumwinkel nahm das Urteil gleich an.
Das Schlimmste ist dem 65-jährigen, einst hoch
gelobten Manager somit erspart geblieben: Er muss nicht ins Gefängnis.
Der kurze zweite Verhandlungstag mit Plädoyers und Urteilsverkündung wird für
den geständigen Zumwinkel jedoch noch einmal unangenehm. Richter Wolfgang
Mittrup betont, der Angeklagte habe mit seiner 1986 gegründeten Stiftung
„Devotion Family Foundation“ im liechtensteinischen Vaduz einen „Höchstgrad
der Anonymisierung“ erreichen wollen. Er habe „akribisch" und "mit
krimineller Energie“ über einen langen Zeitraum Steuern hinterzogen.
Die Staatsanwaltschaft hat zuvor ausgeführt,
welche Finessen sich Zumwinkel zur Verschleierung hatte einfallen lassen.
Mitarbeiter der LGT-Bank durften ihn demnach nur einmal im Jahr anrufen. Sie
hatten miteinander ein Codewort vereinbart, Namen durften nicht genannt
werden. Wenn Zumwinkel die Bank aufsuchte, musste sein Chauffeur stets an
der Landesgrenze warten.
Freilich zählt der Richter auch diverse strafmildernde Umstände auf: Zumwinkel
wiederholte am ersten Verhandlungstag sein Geständnis ab, das er bereits im
Februar 2008 bei seiner Vernehmung abgelegt hatte. Die Steuerhinterziehung
sei der „größte Fehler meines Lebens“ gewesen, sagte der Angeklagte.
Dies sei ein „von Einsicht und Reue getragenes Geständnis“, sagt der
Vorsitzende Richter. „Die Kammer geht davon aus, dass es sich nicht um ein
von der Verteidigung empfohlenes, taktisches Geständnis handelt, sondern
dass der Angeklagte sein tatsächliches Fehlverhalten einräumt“, betont
Mittrup.
Zudem berücksichtigt das Urteil die Lebensleistung des Managers und
zurückgezahlte Steuerschulden in Höhe von insgesamt 3,9 Millionen Euro seit
1997 strafmildernd. Die Staatsanwaltschaft betont in ihrem Plädoyer die
„Relation zwischen tatsächlicher Steuerzahlung und verkürzten Steuern“.
Zumwinkel habe im Zeitraum 2002 bis 2006, in dem er rund 970.000 Euro
Steuern hinterzogen hat, Beträge in zweistelligen Millionenbereich
ordentlich abgeführt.
Zumwinkels Verteidigung kritisiert in ihrem
Plädoyer eine unverhältnismäßige Berichterstattung über den Ex-Post-Chef.
Anwalt Hanns Feigen spricht sogar von einer „medialen Hinrichtung“. Damit
beziehen sich Zumwinkels Anwälte allem auf die lauernden Journalisten, als
Zumwinkel am 14. Februar vergangenen Jahres zum Verhör abgeführt wurde.
Dies sei „nicht hinnehmbar“ betont auch der Richter. Aber er sagt, dass eine
solche Berichterstattung sich nicht strafmildernd auswirken könne: Zumwinkel
sei eine „Person der Zeitgeschichte“ und muss deshalb das Medieninteresse
ertragen.
Erschienen am
26.01.2009