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08.01.09

Schuften im Altenheim

Praktikant bekommt nach Ausbeutung 10.000 Euro

Er arbeitete 38,5 Stunden pro Woche, wurde in den Dienstplänen geführt und war weisungsbefugt. Als Monatslohn bekam er lediglich 200 Euro. Länger als ein Jahr wurde ein junger Mann als "Praktikant" in einem Altenheim ausgebeutet. Jetzt hat das Gericht entschieden: er bekommt 10.000 Euro.

© dpa-Zentralbild
DRK-Pflegeheim für Demenzkranke in Rostock

Einem als Praktikant ausgebeuteten jungen Mann ist vom Kieler Arbeitsgericht eine Lohnnachzahlung von gut 10.000 Euro zugesprochen worden. Da zwischen ihm und einem Altenheim ein Arbeitsverhältnis bestand, war die vereinbarte Bezahlung von 200 Euro pro Monat sittenwidrig und stellte unzulässigen Lohnwucher dar, wie das Gericht mitteilte. "Nicht jeder als Praktikant bezeichnete Beschäftigte ist auch ein solcher", entschieden die Richter.

Ein Praktikant werde in aller Regel vorübergehend in einem Betrieb tätig, um sich die zur Vorbereitung auf einen Beruf notwendigen praktischen Kenntnisse und Erfahrungen anzueignen. Der Ausbildungszweck stehe im Vordergrund. Überwiege jedoch die für den Betrieb erbrachte Arbeitsleistung gegenüber der Ausbildung, so sei der Beschäftigte unabhängig von der Bezeichnung im Vertrag Arbeitnehmer und als solcher zu bezahlen, begründete das Gericht sein bereits Ende November gefälltes Urteil.

Der junge Mann schloss laut Gericht mit einem Altenheim 2007 für ein knappes Jahr einen sogenannten Praktikantenvertrag. Für den Anschluss sei ihm eine 18-monatige Ausbildung zum Altenpflegehelfer in Aussicht gestellt worden. Der Vertrag habe eine Anwesenheitszeit von 38,5 Stunden pro Woche und einen monatlichen Lohn von 200 Euro vorgesehen. Als der Mann nach Ende des Praktikums jedoch keinen Ausbildungsvertrag bekam, klagte er für die Vertragslaufzeit die für einen Wohnbereichshelfer übliche Vergütung von 1.286 Euro im Monat ein, insgesamt 10.317 Euro.

Klage in vollem Umfang stattgegeben

Das Gericht gab der Klage in vollem Umfang statt, weil es sich bei der Vereinbarung um ein Arbeitsverhältnis handelte. Es komme nicht auf den Vertragswortlaut sondern die praktische Durchführung an. Der junge Mann sei in den Dienstplänen geführt und weisungsgebunden gewesen.

Auch stellte das Gericht ein Missverhältnis zwischen der Dauer der eigentlichen Ausbildung zum Altenpflegehelfer und des angeblichen Praktikums fest.


Das betroffene Seniorenheim hat laut "Flensburger Tageblatt" gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der Betreiber weist den Vorwurf des Lohnwuchers und der Ausbeutung demnach zurück.

Quelle: AP/PHJ
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