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09.02.12

Galaxy Tab vs. iPad

Samsung darf Tablet-PC in Europa verkaufen

Apple ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, vor Gericht ein europaweites Verkaufsverbot für einen neuen Tablet-Computer seines Konkurrenten Samsung durchzusetzen. Das Galaxy Tab 10.1N sei keine Kopie des iPads, urteilten die Richter in Düsseldorf.

Samsung

Juli 2010: Galaxy 3 (i5800) CPU: 667 MHz Android-Version: 2.2 Interner Speicher: 170 MB MicroSD-Speicherplatz: Max. 32 GB, 1 GB im Lieferumfang enthalten Display: 3,2 Zoll Display-Technologie: TFT Display-Auflösung: 400x240 Kamera: 3,2 Megapixel Gewicht: 109 Gramm Akkuleistung: 1.500 mAh UVP: 299 Euro Produktübersicht: Samsung Galaxy 3 (i5800)

35 Bilder

Erfolg für Samsung: Das Düsseldorfer Landgericht hat ein vom kalifornischen US-Technologiekonzern Apple beantragtes europaweites Verkaufsverbot für den iPad-Rivalen "Samsung Galaxy Tab 10.1N" abgelehnt. Richterin Ulrike Pastohr sagte am Donnerstag in der Urteilsbegründung, das neue Gerätedesign des koreanischen Konzerns unterscheide sich "hinreichend deutlich" von Apples eingetragenen europäischen Geschmacksmuster.

Das Gericht sah auch keinen Verstoß gegen das deutsche Wettbewerbsrecht. Von einer Herkunftstäuschung oder Rufausbeutung durch die Koreaner könne keine Rede sein, sagte die Richterin.

Die Entscheidung ist ein Meilenstein für Samsung. Noch im vergangenen Jahr hatte das Düsseldorfer Gericht den Koreanern den Verkauf des Vorgängermodells "'Galaxy Tab 10.1" in Deutschland untersagt, weil sein Design nach Auffassung der Richter Geschmacksmusterrechte des Apple-Konzerns verletzte.

Samsung hatte danach das Design des Geräts überarbeitet und das Nachfolgemodell unter der Bezeichnung "Galaxy Tab 10.1N" auf den Markt gebracht. Apples Versuch, auch das nachgebesserte Gerät durch das Düsseldorfer Gericht ausbremsen zu lassen, scheiterte nun zumindest vorläufig.

Die Kammer bescheinigte dem koreanischen Unternehmen, bei der Überarbeitung wesentliche Bedenken des Gerichts aufgegriffen zu haben. Die deutlich breitere Gestaltung der Geräteseiten, die gut sichtbaren Lautsprecherschlitze auf der Vorderseite und der klar erkennbare Markenname sorgen nach Einschätzung des Gerichts inzwischen für eine ausreichende gestalterische Abgrenzung vom durchgehend schlichten Design des Apple-Geschmacksmusters.

Kein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht

Auch von einem Verstoß gegen das deutsche Wettbewerbsrecht, der zumindest ein Verkaufsverbot in der Bundesrepublik ermöglicht hätte, könne keine Rede mehr sein, erklärte das Gericht. Es sei "abwegig", wenn Apple von einer Herkunftstäuschung spreche. Ein mehrere Hundert Euro teurer Computer werde nicht im Vorbeigehen gekauft wie ein Liter Milch. Vielmehr entscheide sich der Käufer bewusst zwischen den Herstellern und Betriebssystemen.

Auch eine Ausbeutung des Rufs und des Prestigewerts von Apple liege nicht vor. Mit seinem schmaleren Design sei das aktuelle Samsung-Gerät möglicherweise sogar stärker auf die Vorlieben jugendlicher Konsumenten ausgerichtet als das Gerät von Apple.

Samsung begrüßte die Entscheidung. Das "Galaxy Tab 10.1N" bleibe damit für die deutschen Konsumenten verfügbar, erklärte der Konzern. Von Apple war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Auch mit der Entscheidung im Eilverfahren ist ein Ende des Rechtsstreits jedoch nicht absehbar. Denn Apple treibt nun auch das Hauptsacheverfahren voran. Die mündliche Verhandlung sei bereits für den 25. September terminiert, teilte das Gericht mit.

Im Streit um die Marktanteile bei den lukrativen Smartphones und Tablet-PCs überziehen sich Apple und Samsung derzeit weltweit wechselseitig mit Prozessen. Dabei geht es nicht nur um Plagiatsvorwürfe, sondern auch um Patentrechtsverletzungen.

Apple muss im Rechtsstreit mit Samsung Niederlage einstecken

– Kein Verkaufsverbot für Samsungs neuen Tablet-PC "Galaxy Tab" =

Düsseldorf, 9. Februar (AFP) – Der US-Technologiekonzern Apple ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, vor Gericht ein europaweites Verkaufsverbot für einen neuen Tablet-Computer des südkoreanischen Konkurrenten Samsung zu erwirken. Das Landgericht Düsseldorf wies am Donnerstag den Eilantrag Apples auf ein Verkaufsverbot für das im Vergleich zum Vorgängermodell im Design veränderte "Galaxy Tab 10.1 N" von Samsung zurück.

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Apple scheitert mit Verbotsantrag gegen Samsung-Tablet 10.1N =

Düsseldorf (dpa) – Apple ist mit seinem Versuch gescheitert, den Verkauf von Samsungs Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1N verbieten zu lassen. Das im Vergleich zum Vorgängermodell 10.1 abgeänderte Design unterscheide sich ausreichend von Apples iPad, auch wenn es sich an dessen Gestaltung anlehne, befand das Düsseldorfer Landgericht am Donnerstag. Durch die Änderungen der Koreaner bestehe keine Verwechslungsgefahr mehr.

Quelle: dapd/AFP/dpa/mim
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