20.02.13

Preisauflagen

Bundeskartellamt nimmt Amazon unter die Lupe

Das Bundeskartellamt prüft die Rechtmäßigkeit von Preisauflagen für Händler, die Waren über Amazon anbieten. Es besteht der Verdacht, dass Verbraucher überteuerte Gebühren zahlen.

Foto: dpa

Ein Paket rollt im Amazon Logistikzentrum in Rheinberg über ein Transportband
Ein Paket rollt im Amazon Logistikzentrum in Rheinberg über ein Transportband

Das Internet-Kaufhaus Amazon ist ins Visier der deutschen Wettbewerbshüter geraten. Wie das Bundeskartellamt in Bonn mitteilte, startete die Behörde eine Überprüfung der Klauseln von Amazon für Drittanbieter, die über die Online-Plattform ihre Produkte verkaufen.

Diese Klausel untersage den Händlern, Produkte, die sie auf Amazon anbieten, auf anderen Plattformen im Internet günstiger zu verkaufen als bei Amazon. Dies gelte etwa, wenn die Produkte neben Amazon auch über das Online-Auktionshaus Ebay oder die eigenen Internetseiten der Verkäufer angeboten würden.

Mit dieser sogenannten "Preisparitätsklausel" könne Amazon "gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Deswegen starte die Wettbewerbsbehörde nun eine Internetbefragung von 2400 Händlern, die über Amazon ihre Produkte anböten.

Ein Verstoß durch Amazon gegen das Kartellverbot könne vor allem dann vorliegen, wenn durch die Klausel von Amazon die freie Preissetzung der Händler behindert und dadurch der Wettbewerb zwischen den verschienen Online-Marktplätzen beschränkt werde. "Hierfür spricht einiges", erklärte Mundt.

"Unter normalen Umständen" hätten Händler ein Interesse, ihre Waren an mehreren Plätzen im Internet anzubieten, erklärte Mundt. Bei neuen Konkurrenten im Wettbewerb der Online-Marktplätze bestehe die Möglichkeit, dass diese von Verkäufern günstigere Provisionen verlangten als Platzhirsch Amazon.

Mit der Preisparitätsklausel von Amazon jedoch bestehe die Gefahr, dass Verkäufer auf neuen Online-Marktplätzen "günstigere Konditionen nicht auch in einen günstigeren Preis für den Endkunden einfließen lassen können", erklärte das Bundeskartellamt. Dies könne es für die neuen Marktplätze schwierig machen, "neben Amazon eine hohe Reichweite zu erlangen".

Die Folge könne sein, dass "hohe Händlergebühren von Amazon durchgesetzt werden", erklärte das Bundeskartellamt. Dieses System könne "so insgesamt zu einem höheren Preisniveau zulasten des Verbrauchers" führen, ohne dass dieser "ausreichende Vorteile hiervon" habe. Bestätigten sich durch die Ermittlungen der Verdacht, könne Amazon verpflichtet werden, seine Preisparitätsklausel aus seinen Geschäftsbedingungen zu streichen.

Amazon ist hierzulande jüngst auch an anderer Stelle unter Druck geraten. Der Internet-Versandhändler hatte einem umstrittenen Sicherheitsdienst gekündigt, der nach einem Medienbericht Leiharbeiter bespitzelt hatte und zudem im Verdacht stehe, Kontakte in die Neonazi-Szene zu haben. Auch die Zusammenarbeit mit einem zweiten Dienstleister beendete Amazon in diesem Zusammenhang.

Kleine Verlage kündigen Verträge mit Amazon

Zwei kleine Buchverlage proben den Aufstand gegen den Internet-Versandhändler Amazon. Der Kunst- und Literaturverlag Ch. Schroer in Lindlar bei Köln und der Mainzer VAT Verlag kündigten ihre Kooperationsverträge bei Amazon. Grund seien "katastrophal schlechte Konditionen", die Amazon Kleinverlegern gewähre, schrieb der Verleger André Thiele in einem offenen Kündigungsbrief.

Unter anderem machten hohe Rabattforderungen und ein immenser Verwaltungsaufwand den Vertrieb der Bücher über Amazon unrentabel. Für die Lieferanten gebe es bei Amazon auch keine direkten Ansprechpartner, sagte VAT-Vertriebsleiterin Katrin Witzleben am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. Die Mitarbeiter der Hotline könnten oft nicht genug Deutsch.

"Es wird für uns nicht leicht werden", sagte Witzleben. "Wenn Sie nicht bei Amazon sind, sind sie auch für den Endkunden nicht präsent." Allerdings mache der 2009 gegründete VAT-Verlag, der jährlich 20 bis 25 Titel verlegt, nur 10 bis 15 Prozent seines Umsatzes über Amazon.

Der Verleger Christopher Schroer beklagte in seinem Kündigungsschreiben zudem, dass sich Amazon von den kleinen Verlagen einen "unglaublichen Skontorahmen" einräumen lasse und seine "Marktmacht" rigoros ausnutze.

Quelle: AFP/Reuters/dpa/woz
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