03.01.13

Mehrwertsteuer

Deutscher Buchhandel reagiert auf Trend zum E-Book

Für gedruckte Bücher gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Sie gelten als Kulturgut – E-Books hingegen nicht. Sogar der Börsenverein des Deutschen Buchhandels findet das inzwischen komisch.

Foto: dpa

Wie sich die Bilder gleichen: Ein iPad mit Bücherwand vor – einer Bücherwand
Wie sich die Bilder gleichen: Ein iPad mit Bücherwand vor – einer Bücherwand

Kafkas Schloss ist wahrscheinlich mit deutschen Umsatzsteuergesetzen tapeziert: In "MwSt", der geläufigen Abkürzung für eine Abgabe, die der Staat der Einfachheit halber auf einfach alles erhebt, steckt ja schon allein klanglich dieses Prusten der Verblüffung. Die besten Umsatzsteuerwitze werden landauf, landab entsprechend häufig erzählt: Maultiere etwa unterliegen dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, Esel hingegen dem vom 19 – die Liste der Absurditäten, Ergebnis jahrzehntelanger Lobbyarbeit und gelegentlicher guter Absicht, ist fast endlos.

Hausschweine zum Beispiel: sieben Prozent, Wildschweine aber: 19. Trüffel ohne Essig: sieben Prozent, Trüffel in Essig aber: 19. Und Bücher auf Papier: 7 Prozent Mehrwertsteuer, Bücher ohne Papier hingegen: 19. Ist das etwa gerecht? Oder wenn schon nicht gerecht, dann wenigstens irgendwie sinnvoll?

Ungleichbehandlung von Papier und Nicht-Papier

Der stationäre Buchhandel (der sich wohl keine Hoffnungen mehr macht, doch noch zur E-Book-Tankstelle zu werden, und also vor allem Bücher auf Papier verkauft) meint vermutlich: Ja. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels aber (der immerhin die Lobbyorganisation des stationären Buchhandels ist) hat jetzt in Gestalt seines Hauptgeschäftsführers Alexander Skipis erklärt, dass diese Ungleichbehandlung von Papier-Buch und Nicht-Papier-Buch sachlich doch nicht nachvollziehbar sei.

Die Einsicht, möchte man meinen, kommt spät; dafür ist sie zahlengetrieben. Deutsche Verlage nämlich gehen davon aus, dass sie 2015 schon 17 Prozent ihres Umsatzes mit E-Books machen. Der nicht ermäßigte Mehrwertsteuersatz wirkt sich also allmählich unschön auf die Bilanzen aus. Und der Börsenverein ist schließlich auch die Lobbyorganisation der deutschen Verlage, die mittlerweile offenbar begriffen haben, dass sie noch vor dem gedruckten Buch das Lesen retten müssen.

Lobbyarbeit für alle Bücher

Mit anderen Worten: Angesichts eines offenkundigen Wandels der Lesegewohnheiten weitet der Börsenverein seine politische Überzeugungsarbeit ab sofort aufs E-Book aus – auf die Gefahr hin, sowohl den stationären Buchhandel als auch die professionelle Kulturkritik zu vergrätzen. Schließlich genießen gedruckte Bücher den ermäßigten Mehrwertsteuersatz, weil sie als Kulturgüter gelten – elektronische Bücher hingegen stehen noch immer im Ruf, statt Kulturgut Kulturglut zu sein, die letzten schwelenden Reste.

Anders jedenfalls ist eine Notiz in der "Süddeutschen Zeitung" nicht zu verstehen, die das Argument der Steuergerechtigkeit ablehnt: 19 Prozent Umsatzsteuer auf alle CDs, ganz gleich, ob sie nun Klassik, Jazz oder (billigen) Pop enthielten, seien schließlich auch nicht "gerecht", wird dort argumentiert.

Sieben Prozent auf Goethe?

Doch was soll daraus folgen? Sieben Prozent "MwSt" auf Shakespeare, Goethe & Co. in allen Formaten, aber 19 auf billige Schwedenkrimis? Sieben auf Stephen King (der einen National Book Award trägt), aber 19 auf John Grisham, der bloß viele Bücher verkauft? Wo fängt das Kulturgut an, wenn es auf dem Papier nicht aufhört? Und was sagt der Finanzminister dazu (der, wie gemunkelt wurde, die ermäßigte Mehrwertsteuer am liebsten ganz abschaffen würde)?

Bei Lesungen ist es derzeit so: Sind die Bücher, die zum Vortrag kommen, künstlerisch wertvoll, gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Und was künstlerisch wertvoll ist, entscheidet das Finanzamt.

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