22.11.12

Nachlässe

Für die Spuren im Netz muss ein Testament her

Wenn Menschen sterben, bleiben ihre Online-Konten auf Amazon, Ebay und Google erhalten. Zwar haben die Erben Recht auf den Zugang zu allen Daten. Doch in der Praxis bereitet das oft noch Probleme.

Foto: Deutsches Forum für Erbrecht

Für den digitalen Nachlass ist ein klassisches Testament hilfreich
Für den digitalen Nachlass ist ein klassisches Testament hilfreich

Das Prinzip ist eigentlich simpel: Stirbt ein Mensch, erben seine Angehörigen seinen kompletten Besitz. Dass dazu neben Immobilien, Geldvermögen und Autos auch das digitale Vermächtnis gehört, ist vielen nicht bewusst. "Die meisten Notare haben das digitale Erbe noch gar nicht richtig entdeckt", sagt Andreas Frieser, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein und Fachanwalt für Erbrecht in der Kanzlei Redeker Sellner Dahs.

Da sich ein großer Teil des Lebens vieler Menschen heute online abspielt, wird der Netz-Nachlass immer wichtiger. Neben Fragen wie: "Was soll erhalten und was gelöscht werden?" geht es dabei auch um Zugangsdaten für Internet-Depots und Zahlsysteme wie Paypal.

Erben müssen vertragliche Pflichten erfüllen

Auch Kundenkonten bei Web-Händlern wie Ebay, Amazon oder Zalando spielen eine Rolle. Denn die vertraglichen Pflichten, die der Verstorbene vor seinem Tod eingegangen ist, müssen die Erben erfüllen. So sind Hinterbliebene etwa verpflichtet, einem Ebay-Käufer die versprochene Ware zukommen zu lassen oder eine im Netz gebuchte Reise entweder zu bezahlen oder zu stornieren.

Das Erbrecht sieht vor, dass die Erben ein Recht auf alle Zugangsdaten zu einem Online-Account haben. In der Praxis verweigern Firmen dies jedoch oft mit Hinweis auf das Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen.

Hinterbliebene können Datenherausgabe einklagen

In solchen Fällen haben Hinterbliebene das Recht, das Unternehmen auf die Herausgabe der Daten zu verklagen. Vorher sollten sie jedoch überprüfen, wie erfolgsversprechend eine solche Klage ist. Hat das Unternehmen beispielsweise seinen Sitz im Ausland, müsste auch das – vor einem deutschen Gericht erstrittene – Urteil dort vollstreckt werden. Die Erben müssen überlegen, ob dieser Aufwand in Relation zum Nutzen steht.

Alternativ können Angehörige das Unternehmen auffordern, das Profil des Toten zu deaktivieren. Hierzu reicht eine E-Mail an das betroffenen Unternehmen mit der Bitte um die Schließung des Accounts. Erben sollten sich darauf einstellen, dass das Unternehmen möglicherweise einen Erbnachweis und eine Sterbeurkunde verlangt.

Welche Spuren hat der Verstorbene im Netz hinterlassen?

Neben dem Beschaffen der Zugangsdaten stehen Hinterbliebene häufig vor dem Problem, dass sie gar nicht wissen, welche Spuren der verstorbene Sohn oder Vater im Internet hinterlassen. Hilfe bieten hier Dienste wie die Firma Semno. Seit dem Jahr 2010 können Angehörige diese damit beauftragen, das Netz nach den Spuren und Daten des Toten zu durchforsten.

IT-Spezialisten suchen dann auf dem Computer des Verstorbenen nach Hinweisen auf Online-Konten und erstellen danach eine Art Gutachten. Eine solche Basisanalyse kostet 139 Euro. Für weitere Arbeiten, etwa die Löschung von Online-Profilen und Nutzerkonten oder die Rückzahlung von Online-Guthaben, variieren die Preise nach Datenmenge und Arbeitsaufwand.

Passwörter und Zugangsdaten im Testament hinterlegen

Wer seinen Angehörigen im Fall des Falles diese Mühen ersparen möchte, kann vorsorgen. "Es bietet sich an, eine Auflistung mit Passwörtern und Zugangsdaten für Online-Accounts und Bezahldienste einem Testament als Dokument beizulegen und dieses zum Beispiel bei einem Fachanwalt für Erbrecht oder am Nachlassgericht zu hinterlegen", sagt Anton Steiner, Fachanwalt für Erbrecht und Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht.

Für den umgekehrten Fall, also den Wunsch, dass die Hinterbliebenen bestimmte Teile des digitalen Lebens des Verstorbenen auf keinen Fall finden sollen, ist es ratsam, dieses schriftlich festzuhalten. "Es empfiehlt sich dann, im Testament einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen, der den Auftrag erhält, diese Daten löschen zu lassen", sagt Erbrechtler Steiner.

Für Anwälte ist das digitale Erbe ein heißes Thema

In der Anwaltschaft wird das Thema digitales Erbe mittlerweile heiß diskutiert. Bereits beim Anwaltstag vor zwei Jahren wurde viel darüber gesprochen. Der alle zwei Jahre stattfindende Anwaltstag ist das wichtigste Treffen für Juristen in Deutschland. Beim nächsten Termin im Juni 2013 steht der digitale Nachlass groß auf der Agenda. Derzeit bereiten Arbeitsgruppen Gutachten zum Thema vor.

Die Diskussion wird nach Angaben von Erbrechtlern auch sehr aufmerksam von der Politik verfolgt. Möglicherweise wird es nach dem Juristentreffen neue Regeln oder Empfehlungen für Notare geben, wie sie ihre Mandanten beim digitalen Nachlass am besten beraten und betreuen können.

Auch Vernichtung von Daten kann im Testament stehen

Die Frage, welche persönlichen Daten nach dem Tod ein Geheimnis bleiben sollen, stellt sich übrigens nicht erst seit der Erfindung des Internets. Wer etwa nicht wollte oder will, dass Erben private Briefe oder Tagebücher lesen, um so Geheimnisse zu schützen, kann einen Testamentsvollstrecker bestimmen.

Dieser kann eine beliebige Person des Vertrauens sein, etwa der beste Freund oder die Schwester. Der wird dann via Testament dazu ermächtigt, den Inhalt eines Schrankes oder eben auch eines PCs zu vernichten.

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