31.10.12

Neue Gesetze

Das ändert sich für die Deutschen am 1. November

Zum Monatswechsel müssen sich die Deutschen auf einige rechtliche Änderungen einstellen. So werden alle Bürger nun nach und nach aufgefordert, sich pro oder kontra Organspende zu entscheiden.

Foto: dapd

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) wirbt für den Organspendeausweis: Die Deutschen bekommen demnächst Post von ihrer Krankenkasse
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) wirbt für den Organspendeausweis: Die Deutschen bekommen demnächst Post von ihrer Krankenkasse

Innerhalb der nächsten zwölf Monate bekommen alle Bürger über 16 Jahren Post von ihrer Krankenversicherung: Mit dem Start der Organspendereform haben die Kassen nun ein Jahr Zeit, ihren Versicherten einen Organspendeausweis mit Informationen darüber zu schicken.

Die Techniker Krankenkasse beginnt direkt damit, andere Kassen warten noch ab. Die im Bundestag über die Fraktionsgrenzen hinweg beschlossene Entscheidungslösung soll die Spendebereitschaft erhöhen. Alle Versicherten sollen mit der Kampagne informiert und um eine Entscheidung gebeten werden.

Bisher musste man sich aktiv um das Thema kümmern und gegenüber den Angehörigen oder per Ausweis seine Spendebereitschaft bekunden, wenn man nach dem Tod seine Organe zur Verfügung stellen wollte.

Mehr Geld für Zeitarbeiter

Ab dem 1. November bekommen die derzeit rund 850.000 Beschäftigten der Zeit- und Leiharbeit mehr Geld. Der Mindestlohn steigt im Westen von 7,89 Euro auf 8,19 Euro und im Osten Deutschlands von 7,01 auf 7,50 Euro pro Stunde. Kein Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche darf künftig weniger bezahlen.

Zudem treten die von den Tarifparteien vereinbarten Branchenzuschläge für Einsätze von Leiharbeitern in der Metall- und Elektroindustrie sowie der Chemischen Industrie in Kraft. Sie schließen in fünf Stufen und binnen neun Monaten nach Angaben des Branchenverbandes IGZ die Tariflücke zwischen der Zeitarbeit und den Stammbelegschaften.

Alte Kfz-Kennzeichen

Auf Auto-Nummernschilder können ab dem 1. November alte Kürzel zurückkehren, die nach Gebietsreformen verschwunden waren. Eine Verordnung erlaubt nun "mehr als ein Unterscheidungszeichen" für einen Verwaltungsbezirk. Interessierte Länder müssen die Kürzel beim Bundesverkehrsministerium beantragen.

Abkürzungen aus DDR-Zeit werden nicht reaktiviert. Ausgeschlossen sind auch Kürzel, die "gegen die guten Sitten verstoßen". Schon jetzt tabu sind etwa Abkürzungen aus dem Nationalsozialismus wie SA und SS.

Für Autofahrer sollen die Alternativkennzeichen freiwillig sein. Wer das Nummernschild wechseln will, muss die üblichen Gebühren bei der Zulassungsstelle zahlen.

Weniger Geld für Einspeisevergütung

Besitzer von Photovoltaik-Anlagen werden künftig weniger Geld für ihre Stromeinspeisung erhalten. Vom 1. November bis zum 31. Januar 2013 sollen die Vergütungssätze laut Bundesnetzagentur jeweils zum Monatsersten um 2,5 Prozent gekürzt werden.

Der Zubau von PV-Anlagen ist nach wie vor hoch. Allein im September hat er nach Angaben der Bundesnetzagentur fast ein Gigawatt betragen. Damit wurde der gesetzlich vorgesehene Zubaukorridor um mehr als das Doppelte überschritten worden. Deshalb wird die Einspeisevergütung zusätzlich abgesenkt.

Quelle: dpa/cat
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Kfz-Kennzeichen in anderen Ländern
  • In FRANKREICH

    müssen Autofahrer seit 2009 auf ihre geliebten Kennzeichen mit Ziffern für die einzelnen Départements verzichten. Altkennzeichen dürfen nur bis zu einem Halterwechsel genutzt werden. Das neue System besteht aus zwei Buchstaben, drei Ziffern und nochmal zwei Buchstaben (AA-111-AA). Damit bleibt ein Nummernschild bis zur Verschrottung am Fahrzeug, was Diebstähle erschweren soll. Eine kleine Orientierung ist weiter erlaubt: Rechts vom Kennzeichen ist ein blaues Feld, wo wie früher etwa die 75 für Paris prangen kann.

  • In ÖSTERREICH

    gibt es für Fahrer, die ein persönlich angehauchtes Schild wollen, ähnliche Möglichkeiten wie in Deutschland. Mit rund 250 Euro ist ein Wunschkennzeichen aber ziemlich teuer. Zuerst steht auf dem Schild die Zulassungsbehörde – W für Wien, S für Salzburg. Dann kommt das Landeswappen, die folgende Ziffern und Buchstaben mit drei bis sechs Zeichen sind mit einigen Einschränkungen frei wählbar.

  • In den NIEDERLANDEN

    vergibt die Kraftfahrzeugbehörde das Schild für Neuwagen, der Halter kann aus verfügbaren Kombinationen von Ziffern und Buchstaben wählen. Zur Zeit gilt die Kombination aus zwei Ziffern, drei Buchstaben und einer Ziffer. Das heißt auch, dass man den Herkunftsort nicht ablesen kann. Verboten sind Abkürzungen von Parteien aus der Nazizeit (NSB) aber auch KKK (KuKluxKlan) oder für den Fluch „Gottverdammt“ GVD (God Verdomme.)

  • In TSCHECHIEN

    sollen Autofahrer bald völlig freie Wahl haben. Für rund 400 Euro Zusatzgebühr kann man sich dann etwa das Kennzeichen „JAN-NOVAK“ bestellen. Bis das Parlament die im Mai beschlossene Gesetzesänderung verabschiedet hat, bleibt dieses Privileg Menschen mit besonderen Beziehungen vorbehalten. Ziffernfolgen wie „0007“ oder „6666“ sind daher im Volksmund als Mafiosi-Kennzeichen bekannt.

  • In der SLOWAKEI

    geben die ersten beiden Buchstaben immer den Bezirk an. Die folgenden fünf Stellen werden fortlaufend vergeben oder können gegen eine Gebühr von 331 Euro frei gewählt werden. Nicht erlaubt sind herabwürdigende oder beleidigende Ausdrücke.

  • In SPANIEN

    war bis vor elf Jahren am Kfz-Kennzeichen erkennbar, woher die Autos kamen. Jede Provinz hatte einen Buchstaben (M für Madrid, B für Barcelona). Dies wurde 2001 geändert. Alle neu zugelassenen Autos erhalten seither eine zentral vergebene Nummer aus vier Ziffern und drei Buchstaben, die nichts über die Herkunft sagt.

  • In LUXEMBURG

    lassen die Nummernschilder (schwarze Schrift auf gelbem Grund) ebenfalls keinen Rückschluss auf den Ort der Zulassung zu. Sie bestehen normalerweise aus zwei Buchstaben, gefolgt von vier oder fünf Ziffern. Wunschkennzeichen (Buchstaben, Ziffern, aber keine Wörter oder Namen) sind möglich. Der Großherzog fährt eine Limousine mit der Ziffer 1 oder mit einem Schild mit einer Krone.

  • In der SCHWEIZ

    heißen Kfz-Kennzeichen „Kontrollschilder“. Sie werden dem Halter zugeteilt. Er kann sie abwechselnd für maximal zwei Wagen nutzen. Alle Kennzeichen beginnen mit zwei Buchstaben, die für den Heimatkanton stehen – von AG für Aargau bis ZH für Zürich. Neben dem weißen Kreuz auf rotem Grund wird das Kantonswappen gezeigt.

  • In RUSSLAND

    kann jedes Auto über eine zwei- oder dreistellige Zahl am Ende des Nummernschildes einem administrativen Gebiet zugeordnet werden. Größere Städte oder Regionen haben mehrere Nummern, so stehen etwa 77, 97, 99, 177, 197 und 199 für die Hauptstadt Moskau, die Touristenmetropole St. Petersburg hat 78 und 98.

  • In BELGIEN

    werden Nummernschilder dem Halter zugeteilt. Wer sein Auto verkauft, behält das Schild und nutzt es für den nächsten Wagen wieder. Die Schilder sagen nichts über Ort oder Jahr der Zulassung aus. Sehr alte Schilder, die teils nur aus drei Ziffern bestehen, sind noch im Umlauf, personalisierte Wunschkennzeichen mit 6 oder 7 Zeichen sind möglich. Das Königshaus nutzt die Ziffern 1 bis 10.

    Quelle: dpa

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