Rechtliche Lage
Legal oder illegal – was die GEZ-Fahnder dürfen
Mittwoch, 27. Oktober 2010 11:26Jeder Bundesbürger erhält zumindest einmal im Leben ein Schreiben der Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Sie soll das finanzielle Fundament für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schaffen. Um die Methoden der GEZ ranken sich viele Mythen. Dabei sind ihre rechtlichen Möglichkeiten sehr beschränkt.

Wer Fernseher oder Radio zu Hause hat, ist in der Regel zur Zahlung von Rundfunkgebühren verpflichtet. Immer wieder fragen sich Verbraucher, was sie der Gebühreneinzugszentrale () angeben oder ob sie die Beauftragten der Landesrundfunkanstalten in die Wohnung lassen müssen.
Was müssen Verbraucher angeben?
Wie kommt die GEZ an meine Daten?
Die Einwohnermeldeämter teilen der GEZ Ab- und Anmeldungen sowie Todesfälle volljähriger Bürger mit. Zudem mietet die Zentrale Adressen von Datenhändlern, was der Rundfunkgebührenstaatsvertrag auch zulässt. „Diese Daten werden nach drei Monaten wieder gelöscht“, sagt Anneke Voß, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg. Das sei eigentlich positiv, führe aber auch dazu, dass teilweise Verbraucher mehrfach angeschrieben würden.
Kann die GEZ einen Nachweis für eine Heirat verlangen?
„Bei Ehen geht man davon aus, dass die Geräte gemeinsam bereit gehalten werden“, erläutert Voß. Daher könne die GEZ auch einen Nachweis wie die Heiratsurkunde verlangen, wenn das Einwohnermeldeamt unterschiedliche Namen weitergegeben habe. Bei nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften müsse das Autoradio separat angemeldet werden, in Wohngemeinschaften jeder, der ein Gerät habe, dieses selbst anmelden.
Muss ich GEZ-Schreiben beantworten?
„Auf Anschreiben muss man nur reagieren, wenn man etwas anzumelden hat“, sagt Voß. Da man verpflichtet sei, Geräte von sich aus anzumelden, müsse man dies auf Nachfrage erst recht tun.
Muss ich Beauftragte der GEZ in die Wohnung lassen?
„Wenn ein Beauftragter klingelt, muss man ihn nicht reinlassen und sich auch nicht in ein Gespräch verwickeln lassen“, erklärt Voß. Wie bei Anrufen gelte aber auch hier, dass man grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet sei. Der Beauftragte kann laut der Verbraucherschützerin auch selbst ein Gerät anmelden, wenn er entsprechende Anhaltspunkte hat. „Er kann auch die Nachbarn befragen“, ergänzt Voß. Niemand müsse aber über Nachbarn Auskunft geben.
Wer kontrolliert den Datenschutz?
Für die Überwachung der Daten von Rundfunkteilnehmern ist nach Angaben der GEZ der für die jeweilige Landesrundfunkanstalt zuständige Datenschutzbeauftragte zuständig. Zudem sei bei der GEZ eine betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellt. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein kritisiert allerdings, dass außer in den Bundesländern Berlin, Bremen, Brandenburg und Hessen keine unabhängige Instanz die Datenverarbeitung kontrolliere, wie es bei anderen staatlichen und privaten Stellen ansonsten der Fall sei.AP/ug
Erschienen am 25.05.2009
















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