02.02.13

Vergiftungsgefahr

Polizei warnt im Karneval vor K.O.-Tropfen

Ein ganzes Lokal voller Jecken ist für den einen der Inbegriff des Frohsinns, für den anderen aber eine prima Gelegenheit, seine Machtphantasien auszuleben: Kriminelle haben dann gute Karten.

Foto: picture-alliance/Bildagentur Huber

Wer ausgelassen feiert, sollte seine Getränke nur von der Bedienung selbst in Empfang nehmen und gut auf sie aufpassen
Wer ausgelassen feiert, sollte seine Getränke nur von der Bedienung selbst in Empfang nehmen und gut auf sie aufpassen

Um nicht Opfer einer K.o.-Tropfen-Attacke zu werden, sollten Feiernde im Karneval oder bei anderen vergleichbaren Gelegenheiten Getränke nicht unbeaufsichtigt herumstehen lassen. Flüssigkeiten nehmen sie am besten ausschließlich von der Bedienung entgegen. Das rät die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes in Stuttgart. Offene Getränke von Unbekannten sollten sie keinesfalls akzeptieren – Misstrauen ist in dem Fall der beste Schutz.

Wem nach einem Getränk übel wird oder wessen Zustand sich unerklärlich verändert, der bittet möglichst das Personal oder mitfeiernde Freunde um Hilfe. Im Ernstfall sollten diese umgehend ärztliche Hilfe holen und das Personal auf den Vorfall hinweisen.

Als K.o.-Tropfen verwenden Täter der Polizei zufolge Medikamente in Form von Beruhigungs- oder Narkosemitteln oder Partydrogen wie Liquid Ecstasy, die sie ohne Wissen ihres Opfers in ein Getränk mischen.

So rasch wie möglich zum Arzt

Die Substanzen haben meist weder Farbe noch Geruch und sind trotz eines leicht salzigen oder seifigen Aromas kaum zu schmecken, weil sie durch die Aromen des Getränks überdeckt werden. Das Opfer wird dadurch handlungsunfähig und willen- oder hilflos, so dass es beraubt oder vergewaltigt werden kann. Oft ist die Erinnerung an den Vorfall vage – oder Betroffene haben sogar einen Filmriss.

Wer den Verdacht hat, mit K.o.-Tropfen vergiftet worden zu sein, sollte so rasch wie möglich zum Arzt gehen. Durch Urin- und Blutproben lassen sich die Mittel nachweisen, manchmal allerdings nur wenige Stunden – wie lange genau, hängt von der verwendeten Substanz ab. Außerdem sollten Betroffene die Polizei einschalten.

Quelle: dpa/cl
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