Gefährliche Giftstoffe
Zahl der Erkrankungen steigt mit Zahl der Tattoos
Forscher weisen in Tätowierfarben gefährliche Gifte nach, die in den Blutkreislauf gelangen. Von dort erreichen sie die Organe, wo sie sich einlagern können.
Aus diesen Farben kann man wählen: Wie gefährlich die Inhaltsstoffe sind, wird meist verschwiegen.
Obwohl mit der Tätowiermittelverordnung krebserzeugende Azofarbstoffe in der Tätowiertinte verboten sind, gelangen mit der Tinte beim Stechen von Tattoos immer noch giftige Stoffe in die Haut. Von dort aus gehen sie in den Blutkreislauf über und erreichen somit auch die Organe, wo die Gifte sich einlagern und Schäden anrichten können.
Einige dieser giftigen Substanzen haben Forscher an der Universität Regensburg in schwarzer Tattoo-Tinte nachgewiesen und zudem tätowierte Menschen zu eventuellen Gesundheitsproblemen befragt. Ihre Ergebnisse wurden im Fachblatt "Contact Dermatitis" veröffentlicht.
Demnach finden sich in schwarzer Tätowierfarbe, die häufig bei der Gestaltung der Körperkunst verwendet wird, gesundheitsschädliche Substanzen wie unter anderem Hexachloro-1, Methenamin, Dibenzofuran, Benzophenon oder 9-Fluorenon.
Die Analyse von 14 verschiedenen in Europa, Asien und den USA vertriebenen und eingesetzten Produkten ergab, dass mindestens eine der Chemikalien darin enthalten war. Sie stehen alle im Verdacht, krebserregend, erbgut- oder embryoschädigend zu sein.
Dass die Inhaltsstoffe tatsächlich gesundheitsschädlich wirken, zeigt die Umfrage der Wissenschaftler. So treten nicht selten Hautreaktionen wie Jucken, Brennen oder Ekzeme an der tätowierten Stelle auf, bei einigen blieben die Probleme auf Dauer bestehen. Hierbei steigt die Zahl der Erkrankungen mit der Zahl der Tätowierungen - je mehr bunte Bilder der Mensch sich stechen lässt, umso höher die Gefahr von Gesundheitsproblemen.
Die Regensburger Forscher schätzen, dass eine halbe Million Menschen tattoobedingte Hautprobleme haben und sprechen sich daher für strengere Richtlinien bezüglich der Inhaltsstoffe für Tattoo-Farbe aus. Hierbei empfehlen sie eine Orientierung an den Reglementierungen für Kosmetika: Was nicht auf die Haut darf, darf schon gar nicht in die Haut.
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