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23.02.10

Kartendienst

Google macht bei Street View Zugeständnisse

Der US-Konzern Google hat Deutschland fast vollständig fotografiert. Doch beim Datenschutz macht das Unternehmen weit reichende Zugeständnisse. Hausbesitzer dürfen bereits vor der Veröffentlichung der Fotos Einsprüche anmelden. Datenschutzrechtlich ist Street View unbedenklich, so ein Gutachten. Am Dienstag stellte sich das Unternehmen in Berlin den Fragen zum Projekt.

© DDP
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Der Suchmaschinen-Konzern Google hat in Deutschland fast alle öffentlich zugänglichen Straßen für seinen Street-View-Dienst fotografiert. Wie Produktmanager Raphael Leiteritz am Dienstag bei einer Informationsveranstaltung in Berlin mitteilte, sollen in den kommenden Monaten nur noch kleinere Lücken geschlossen werden.

Datenschutzrechtliche Zugeständnisse verzögerten jedoch das Projekt. Der Starttermin stehe noch nicht fest, soll aber in diesem Jahr liegen. Street View ermöglicht die Darstellung von Panorama-Bildern auf einem beliebigen Punkt auf einer Karte innerhalb von Google Maps. Zu diesem Zweck lässt der Konzern seit Frühjahr 2008 in Deutschland mit Kameras ausgerüstete Autos öffentliche Straßen abfahren, um dort Häuserfronten zu fotografieren.

Google hat für Street View eine Technologie entwickelt, die automatisch Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich macht. "Das funktioniert gut, ist aber nicht hundertprozentig", sagte Leiteritz.

Nach eigenen Angaben hat Google für Deutschland Datenschutz-Zugeständnisse gemacht, die es in keinem anderen Land gibt. Dazu gehöre, dass bereits vor der Veröffentlichung Widersprüche zu Personen und Gebäuden eingelegt werden können.

Hauseigentümer und Hausbewohner können sogar darauf bestehen, dass ihre Gebäude komplett geschwärzt werden. Die Rohdaten in Deutschland will Google nach der Bearbeitung löschen. Darüber hinaus würden Bürger über das Fotografieren informiert, bevor die Autos die Straßen abführen.

Google habe bereits mehrere Tausend Einsprüche von Hauseigentümern und Bewohnern bekommen. Der Konzern hat sich wissenschaftliche Unterstützung für seinen Kartendienst geholt. "Google Street View ist in der momentan geplanten Ausgestaltung datenschutzrechtlich unbedenklich", sagt Nicolaus Fargó, Professor am Institut für Rechtsinformatik an der Leibnitz Universität in Hannover.

In seinem Gutachten über den Kartendienst kommt der Jurist zu dem Schluss, dass das Bundesdatenschutzgesetz schlichtweg nicht anwendbar ist, weil keine personenbezogenen Daten erhoben würden.

Daten- und Verbraucherschützer debattieren seit Jahren über Detailfragen zu Google Street View. "Kein Geheimdienst würde so ungeniert auf Bilderjagd gehen", sagte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) und fordert eine weitergehende Unkenntlichmachung von Personen und Fahrzeugen.

Offenbar gibt es aber auch in der CSU unterschiedliche Auffassungen. "Das ist nichts anderes als der Versuch, eine legale Dienstleistung durch die Hintertür zu verbieten", sagte der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), in einem Zeitungsinterview.

Widersprüche können an streetview-deutschland@google.com oder per Brief an Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg, gerichtet werden. Ein Musterbrief steht auf der Website des Bundesverbraucherschutzministeriums ( www.bmelv.de ) zum Herunterladen bereit.

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