Mit Funkchip
So sieht der neue digitale Personalausweis aus
Der digitale Personalausweis wird in Deutschland am 1. November 2010 eingeführt. Er ist so groß wie eine Scheckkarte und enthält neben Name, Geburtsdatum und Anschrift weitere persönliche Daten. Die Regierung lobt die Nutzungsmöglichkeiten bis hin zum Online-Einkauf. Datenschützer warnen vor Sicherheitslücken.
Der neue elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat wird wie geplant am 1. November 2010 in Deutschland eingeführt. Dies teilte das Bundesinnenministerium in Berlin mit. Die auf die Karte gedruckten Informationen sind dann zusätzlich im Ausweis digital gespeichert. Der integrierte Chip enthält ein digitales Passfoto. Freiwillig kann der Inhaber zwei Fingerabdrücke speichern lassen.
Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU) warb für den neuen Ausweis: "Er ist kleiner als der alte, kann aber viel mehr." Das Dokument ist ohne Berührung auslesbar. Dienstleister können mit staatlicher Lizenz Online-Anwendungen anbieten, bei denen sich Nutzer mit ihrem Personalausweis anmelden. Auch die Nutzung an Automaten ist möglich, etwa zur Prüfung des Alters der Nutzer.
Innenstaatssekretär Hans Bernhard Beus versicherte: "Die Bürgerinnen und Bürger bestimmen, wem sie welche Daten übermitteln wollen." Nutzer geben die Daten durch die Eingabe einer sechsstelligen PIN frei.
Mit der entsprechenden technischen Ausrüstung kann der neue Ausweis das Versenden von Kreditkartennummern, Passwörtern oder PIN-Nummern ersetzen, zum Beispiel beim Bezahlvorgang in Online-Shops.
Zudem kann der Ausweis auf Wunsch mit einer elektronischen Signatur ausgestattet werden, mit der etwa Kaufverträge oder behördliche Anträge via Internet unterschrieben werden können.
Alle alten Personalausweise bleiben bis zum Ablaufdatum gültig. Ein vorzeitiger Umtausch ist ab November möglich. Der neue Ausweis soll teurer werden als der alte (acht Euro); die Gebühr steht jedoch noch nicht fest.
Derzeit wird die Chip-Technik des Ausweises in Kommunen getestet, die Bundesdruckerei baut ihre Produktionsstraßen auf. Das Kabinett wird dazu im Frühjahr 2010 eine Rechtsverordnung beschließen, der Bundesrat muss anschließend zustimmen.
Mit der Speicherung digitaler Fingerabdrücke auf freiwilliger Basis trägt die Bundesregierung der gestiegenen Sensibilität in Sachen Datenschutz Rechnung. Doch es gibt eine Schwachstelle: die Datenübertragung zwischen Ausweis und den Lesegeräten von Polizei und Grenzkontrolleuren durch Funkchips.
Zwar können nur Beamte mit einem Lesegerät verschlüsselt das Dokument sichten. Ihre Zugriffsberechtigung wird anhand einer geheimen Rechenregel festgestellt. Damit soll sichergestellt werden, dass niemand die Ausweisdaten heimlich abgreift. Datenschützer sind dennoch skeptisch, da die Verschlüsselung von Funkchips von Hackern schon mehrfach geknackt worden ist.
Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert riet zumindest davon ab, Fingerabdrücke zu speichern. Er schlug auch vor, die Ausweise in eine Hülle aus Aluminiumfolie zu stecken, ein so genanntes Anti-Funk-Etui, damit eine missbräuchliche Abfrage der Daten per Funk blockiert wird.
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