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08.12.09

Länderplan

GEZ-Gebühren für PCs sollen verdreifacht werden

Für PC- und Handy-Besitzer könnte es in Zukunft teurer werden: Die Bundesländer wollen die GEZ-Gebühr für internetfähige Computer verdreifachen – auf monatlich rund 18 Euro. Betroffen wären alle, die sonst keinen Fernseher angemeldet haben. Doch die Pläne stehen auf wackeligen Beinen.

© dpa
Ministerpräsidenten einigen sich auf GEZ-Gebühr für Computer.

Besitzer von internetfähigen PCs oder Handys sollen künftig höhere GEZ-Gebühren zahlen. Das sehen Pläne der Ministerpräsidenten vor, wie das Online-Magazin "Carta" berichtet. Wer bislang einen internetfähigen PC aber keinen Fernseher hatte, musste monatlich 5,76 Euro zahlen. Demnächst sollen 17,98 Euro fällig werden – also gut das Dreifache.

Die Ministerpräsidenten diskutieren derzeit zwei neue Gebührenmodelle, bestätigte Martin Stadelmaier, Leiter der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz und Koordinator der Medienpolitik der Länder, Morgenpost Online. Sowohl das Modell der "Haushaltsabgabe" als auch das Modell "modifizierte Geräteabgabe" sehen vor, den vergünstigten Tarif für Internetgeräte abzuschaffen. Eine Entscheidung für ein Modell sei noch nicht gefallen.

Bei der "Haushaltsabgabe" wäre künftig jeder Haushalt gebührenpflichtig – egal, welche Geräte vorhanden sind. Bei diesem Modell ist allerdings noch unklar, ob eine pauschale Zahlungsverpflichtung überhaupt mit der Finanzverfassung vereinbar ist. Dies wird momentan geprüft.

Bei der "modifizierten Geräteabgabe" sollen für ein internetfähiges Smartphone, ein Laptop oder PC die gleiche Abgaben fällig sein wie für Fernsehgeräte. Außerdem möchten die Ministerpräsidenten gern die Beweislast umkehren: Der Gebührenpflichtige, nicht mehr die GEZ, sollen zukünftig nachweisen, dass er kein gebührenpflichtiges Gerät besitzt.

Aber dieses Modell bietet rechtlichen Sprengstoff. Von der Abschaffung der geringeren PC-Gebühr wären auch gewerbliche Nutzer betroffen. Allerdings hat erst im Oktober das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in einem solchen Fall entschieden, dass "multifunktionale Geräte zu vielen anderen Zwecken bereitgehalten" würden. Daher könne "aus dem bloßen Besitz dieser Geräte nicht mehr automatisch auch auf ein Bereithalten zum Rundfunkempfang geschlossen werden". Der Hessische Rundfunk hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Eine Bestätigung des Richterspruches könnte die neuen Pläne der Länder zum Einstürzen bringen.

Die neue Regelung soll den Wegfall von Gebühreneinnahmen durch Fernsehabstinenz kompensieren. Ein Zustand, der angesichts steigender Internetnutzung der Deutschen künftig immer häufiger der Fall sein wird. Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der privaten Haushalte mit Internetzugang von 27 Millionen im Jahr 2008 auf 29 Millionen im Jahr 2009 gestiegen. Damit nutzen 73 Prozent der Privathaushalte das Internet, ein Zuwachs von vier Prozentpunkten. Noch deutlicher ist die Zahl derer gestiegen, die mit Laptop, Palm oder Smartphone ins Internet gehen: Im Vergleich zum Vorjahr um 9 Prozentpunkte auf 56 Prozent.

Sollten sich die Ministerpräsidenten für ein neues Modell entscheiden, müssen noch die Länderparlamente zustimmen. Pünktlich zur neuen Gebührenperiode 2013 könnte dann Schluss sein mit der verbilligten PC-Gebühr.

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